
Adoptionsbetrug in Sri Lanka: Welche Rolle spielte der Kanton?
Alice Honegger war eine Fürsorgerin aus Bollingen (Rapperswil-Jona) SG. Sie eröffnete 1964 das Mütterheim «Haus Seewarte», in dem sie ledige Frauen aufnahm, die ein Kind gebären und zur Adoption geben sollten. 1979 begann Honegger damit, Adoptionen aus Sri Lanka und Indien zu organisieren. Sie war bis zu ihrem Tod im Jahr 1997 eine der umtriebigsten und umstrittensten Vermittlerinnen der Schweiz. Inzwischen ist klar, dass damals vieles nicht so lief, wie es hätte laufen sollen. Auf der Suche nach ihren Wurzeln fanden Adoptierte heraus, dass Name, Geburtsort und Geburtsdatum auf ihren Papieren gefälscht worden sind.
Das Ausmass des Adoptionsbetrugs lässt sich erst erahnen. In den 1980er-Jahren wurden 11’000 Kinder aus Sri Lanka von europäischen Eltern adoptiert, Hunderte von ihnen in die Schweiz. Honegger gilt als Drahtzieherin bei den Sri-Lanka-Adoptionen. Das St. Galler Justiz- und Polizeidepartement stellte ihr die dafür notwendige Sonderbewilligung aus. Immer wieder. Obwohl bei den Behörden von verschiedenen Seiten Beschwerden und Warnungen eingegangen waren. Insgesamt habe der Kanton St. Gallen die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung von Honegger «ungenügend wahrgenommen», schreibt Historikerin Sabine Bitter in einem Bericht, den sie im Auftrag des Kantons St. Gallen über die Adoptionen aus Sri Lanka verfasst hat.
Die Presse in Sri Lanka berichtete bereits im Dezember 1981 über den Adoptionsmissbrauch. Es war von einem «Ausverkauf von Babys» die Rede und der sri-lankische Sozialminister räumte in Zeitungsinterviews ein, er sei «hilflos, den Kinderhandel in seinem Land zu unterbinden». Claude Ochsenbein, der Schweizer Botschafter in Sri Lanka, schickte damals Zeitungsartikel ans Bundesamt für Ausländerfragen. Ein Jahr später informierte er den Bund über die Ergebnisse seiner «kleinen Erhebung». Er hatte erfahren, dass es sich bei den vermittelten Babys meist um Kinder von ledigen Müttern handle, die nicht rechtzeitig hatten abtreiben können. Diese Frauen würden vorübergehend nach Colombo ziehen, um dort ihr Kind unerkannt zu gebären. In der Hauptstadt würden die Frauen in die Hände von «luschen Schleppern» fallen, die ihnen das Kind abnehmen. Botschafter Ochsenbein sprach von Agenten, die zu einem «korrupten Milieu» gehören. Aus der Schweiz sei ihm nur eine Person bekannt, die als Vermittlerin vor Ort tätig sei: Alice Honegger.
Interpol ermittelte
1982 berichtete auch die Schweizer Presse über den sri-lankischen Baby-Handel und Adoptiveltern beschwerten sich, die Vermittlung der Kinder sei «reine Geschäftemacherei». Der Druck auf die Behörden stieg, sodass der damals zuständige St. Galler Regierungsrat im Mai die Vermittlung von Kindern aus Sri Lanka «mit sofortiger Wirkung» verbot. Eine Bewilligung würde Honegger erst wieder erteilt, «wenn eine ordnungs- und gesetzmässige Abwicklung der Adoptionsvermittlung» gewährleistet sei. Interpol wurde damit beauftragt, Honeggers Vermittlungstätigkeit zu untersuchen.
Der Interpol-Bericht traf im August 1982 ein. Die sri-lankischen Polizeibehörden hielten fest, es gebe keine Hinweise darauf, dass Ausländer an einem illegalen Kinderhandel beteiligt seien. Honegger wurde also entlastet und beantragte kurz darauf die Sonderbewilligung, die ihr die St. Galler Behörden bis Ende 1984 erteilten.
1984 wollte Honegger eigentlich in den Ruhestand treten und nur noch die pendenten Fälle abschliessen, heisst es im Bericht von Historikerin Bitter. Ein Sozialarbeiter sollte die Adoptionsvermittlung für sie weiterführen. Der Kanton St. Gallen hiess dessen Anträge für die Sonderbewilligungen gut, hielt aber fest, dass die Bewilligungen ausdrücklich für ihn gälten. Doch der Sozialarbeiter änderte seine Pläne. Eine Reise nach Sri Lanka sei für seinen Entscheid ausschlaggebend gewesen, sagte er im Mai 2018 zur «SRF-Rundschau». Er habe nicht gutheissen können, wie Honegger zusammen mit ihrer Anwältin vor Ort das Adoptionsverfahren durchgeführt habe.
Damit steckte der Verein definitiv in einer Krise. Die Bewilligungen für Adoptionen durch Honegger liefen ab und ihr Nachfolger hatte sich verabschiedet. Sie musste also davon ausgehen, dass sie im Kanton St. Gallen keine Bewilligung mehr erhalten würde, heisst es im Bericht. So kam es, dass sie im Alter von 69 Jahren selbst einen Neuanfang lancierte. Am 1. Januar 1985 gründete sie in Aarau den Verein Adoptio. «Die Vermittlerin versuchte damit, in einem anderen Kanton Fuss zu fassen und dort die Erlaubnis für zwischenstaatliche Adoptionen zu bekommen», heisst es im Bericht.
Bewilligung für weitere Länder
Die Statuten des Vereins befinden sich im Staatsarchiv des Kantons St. Gallen. Das Dokument liegt der AZ vor. Der Verein verstand sich demnach als Beratungsdienst für Adoptiveltern, der mit Behörden und anerkannten Adoptionsstellen zusammenarbeitet und sich um staatliche Anerkennung von Adoptionsvermittlungen bemüht. Dem Vorstand gehörten neben Honegger vier weitere Personen an.
Wie sehr sich Honegger um die staatliche Anerkennung von Adoptionsvermittlungen bemühte, zeigt ein Schreiben an die Rechtsabteilung des Aargauer Innendepartements. Der Brief ist datiert vom 20. Juni 1985. Auch er befindet sich im Staatsarchiv des Kantons St. Gallen. Er enthält eine Liste von Institutionen, mit denen der Verein «gerne zusammenarbeiten möchte». Dabei beschränkte sich die Vermittlerin nicht nur auf Institutionen in Sri Lanka und Indien. Sie wollte auch Kinder aus Thailand, Korea und von den Philippinen vermitteln.
Sie würde sich freuen, «wenn wir von Ihnen die Bewilligung für den Verein bald erhalten dürften», schreibt Honegger. Im Laufe der Verhandlungen würden dann das Prozedere und Zusammentragen der nötigen Aktenstücke besprochen und zwischen den beiden Vermittlungspartnern ausgetauscht. «Um diese Verhandlungen beginnen zu können, benötigen wir eine offiziell anerkannte Adoptionsbewilligung», beendet Honegger den formellen Teil des Briefes, um abschliessend zu erwähnen, dass «seit Monaten viele Adoptiveltern warten, dass wir Ihnen helfen dürften und sie nicht gezwungen sind, an Vermittlungspersonen zu gelangen, die viel zu hohe Vermittlungspreise verlangen».
Am 15. Juli 1985 schrieb die Aargauer Justizabteilung jener des Kantons St. Gallen. Honegger beabsichtige, «sobald es die Finanzen erlauben», eine Geschäftsstelle in Aarau zu eröffnen. «Wann dies der Fall sein soll, ist vorderhand völlig offen». Weil Honegger bis zur Eröffnung der Geschäftsstelle die Vermittlung von ihrem Wohnort im Kanton St. Gallen aus betreiben wollte, sah sich die aargauische Aufsichtsbehörde «nicht ohne weiteres für befugt, über Erteilung oder Nichterteilung der Bewilligung zu befinden». Gleichzeitig wollten sich die Aargauer Behörden absichern, falls der Kanton St. Gallen die Zuständigkeit dennoch beim Aargau sehen würde. «Wir ersuchen Sie um Dokumentation über die bisherige Tätigkeit von Fräulein Honegger und um Aufklärung über die Umstände, die zur (vorläufigen) Aufgabe der Vermittlungstätigkeit im Kanton St. Gallen geführt haben.»
Aargau ist nicht zuständig
«Der Sitz des Vereins dürfte kaum massgeblich sein, wenn dieser nicht in einem engen Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit steht», schrieb der Kanton St. Gallen zurück. Falls der Aargau «seine Zuständigkeit (wohl zu Recht) verneine, stehe es dem Verein frei, am jeweiligen Sitz der künftigen Vermittlungsstellen ein Bewilligungsgesuch einzureichen».
Das liess die Justizabteilung am 31. Juli 1985 auch Alice Honegger wissen. Die örtliche Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau über die Adoptionsvermittlung sei nicht gegeben, «solange in Aarau keine eigentliche Geschäftsstelle besteht».
Nachdem ihr der Aargau keine Bewilligung erteilt hatte, gründete Honegger in Bollingen SG die Stiftung Adoptio, die sie präsidierte. Neben ihrem Sohn sassen drei Ehepaare im Stiftungsrat, die über sie ein Kind adoptiert hatten. Der Präsident des gleichnamigen Vereins legte beim Kanton ein gutes Wort für sie ein. Er bat darum, Alice Honegger, «unserer Person des Vertrauens», die Bewilligungen zu erteilen. Der Regierungsrat hiess den Antrag gut. Er hielt fest, es seien keine Umstände bekannt, «welche die Verweigerung der weiteren Vermittlungstätigkeit von Alice Honegger zu rechtfertigen vermöchten». Er schränkte lediglich die Zusammenarbeit mit weiteren Vermittlerinnen in Colombo ein, da für diese «der Nachweis der ordnungsgemässen Arbeitsweise», nicht erbracht worden sei. Auch in den Folgejahren stellte ihr der Kanton St. Gallen Bewilligungen aus. Bis ins Jahr 1997, als Honegger im Alter von 82 Jahren starb. Ihre Stiftung gibt es bis heute. Sie wird von ihrem Sohn geführt. Es werden aber keine Adoptionen mehr vermittelt.