
Sex mit Patientin: Aargauer Ärzteverband leitet Verfahren gegen Psychiater ein
Der Aargauer Ärzteverband hat ein Standesverfahren im Falle des Psychiaters in die Wege geleitete, der wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt worden ist. «Wir haben die Standeskommission eingeschaltet», sagt Jürg Lareida, der Präsident des Verbands, auf Anfrage. Eine mögliche Folge des Verfahrens ist, dass der Psychiater aus dem Verband ausgeschlossen wird und damit seine Mitgliedschaft bei der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH verliert. Das geht aus den Statuten des kantonalen Ärzteverbands hervor, die besagen, dass der Ausschluss unter anderem «durch Beschluss der Standeskommission bei schwerem Verstoss gegen die Statuten oder die Standesordnung der FMH» erfolgt.
In der FMH-Standesordnung ist wiederum festgehalten: «Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder emotionell oder sexuell noch materiell ausgenützt werden.»
«Ein Berufsverbot wäre der Ausschluss aus dem Ärzteverband allerdings nicht», stellt Jürg Lareida klar. Für die Erteilung oder den Entzug einer Berufsausübungsbewilligung ist der Kanton zuständig. Der Psychiater praktiziert derzeit im Aargau, dies mit der vom Gericht auferlegten Auflage, während zweier Jahre keine weiblichen Patienten zu behandeln. Jürg Lareida und der Aargauische Ärzteverband hatten erst durch die Medien vom Fall und vom Urteil gegen den Psychiater erfahren. «Wir konnten die Standeskommission erst einschalten, als klar war, um wen es sich überhaupt handelt», so der Verbandspräsident. Auch mit dem Opfer des Psychiaters sei der Kontakt inzwischen hergestellt worden.
Kantonsarzt weiter in Kritik
Derweil reisst auch die Kritik an Kantonsarzt Martin Roth nicht ab. Die Lenzburger Anwältin Gabriela Müller sagt, sie sei in der Vergangenheit zweimal schriftlich an das zuständige Departement Gesundheit und Soziales gelangt und habe das Vorgehen von Martin Roth in verschiedenen Fällen infrage gestellt. Dies noch in der Zeit, bevor Franziska Roth Departementsvorsteherin geworden ist.
«Man übt eine Funktion aus, ohne die Verantwortung für diese Funktion zu übernehmen», sagt Gabriela Müller gegenüber dieser Zeitung mit Blick auf den Kantonsarzt. Sie regt an, dass der Kanton eine unabhängige Stelle schafft, um es Opfern zu erleichtern, an die richtigen Behörden zu gelangen. «Heute kann sich ein Opfer nur an einen Kantonsarzt wenden und muss dort angehört werden. Wird es dort nicht ernst genommen, wird es nie an den Regierungsrat gelangen», stellt Müller fest. Regierungsrätin Roth hat für solche Fälle eine Mailbox einrichten lassen. (Artikel zur Mailbox)
Martin Roth wurde bereits von Grossrat und SVP-Fraktionspräsident Jean-Pierre Gallati scharf kritisiert. Der Kantonsarzt ist seit letzter Woche krankgeschrieben und steht für Auskünfte derzeit nicht zur Verfügung.