
In 56 Gemeinden muss noch saniert werden: Das unternimmt der Kanton für mehr Ruhe
Daniel Hölzle, Grossrat und Präsident der Aargauer Grünen, ärgert sich über Auto- und Töfffahrer, die mit röhrendem Motor durch den Kanton fahren. (ZT/LN vom 8. Februar). Er fordert Bussen für zu laute Fahrer.
In der nächsten Grossratssitzung will er ein Postulat einreichen und prüfen lassen, ob der Einsatz von Lärmblitzern möglich ist und ob der Regierungsrat bereit ist, einen solchen Blitzer anzuschaffen. In einer Online-Umfrage der AZ stimmen bei fast 300 Teilnehmenden dem Lärmblitz-Vorschlag rund 70 Prozent zu; die Befragung ist allerdings nicht repräsentativ.
So oder so arbeitet der Kanton derweil auch daran, gegen Strassenlärm vorzugehen. Dies jedoch nicht mit dem Einsatz von Lärmblitzern, sondern durch die Lärmsanierung aller Kantonsstrassen, welche 1996 begann. Im Januar dieses Jahres waren von 211 Aargauer Gemeinden 155 lärmsaniert. In 32 weiteren läuft zurzeit die Ausführung und in 24 Gemeinden die Projektierung.
Wände, Beläge, Fenster
«Hauptsächlich werden bauliche Massnahmen realisiert», erklärt Hanspeter Gloor, Sektionsleiter Lärmsanierung beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt. «Je nach Situation und Möglichkeit wurden Lärmschutzwände, Einfahrtsbremsen, Kreisel, Fussgängerinseln und Fahrbahngestaltungen eingesetzt.» Zudem wurde bei rund 50 Gemeinden im Übergangsbereich zur Ausserortsregion die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 oder 50 km/h gesenkt. «Dies, obwohl die signalisierte Maximalgeschwindigkeit innerorts immer noch 50 ist, wie im geltenden Strassenverkehrsrecht festgelegt», erklärt Gloor. «Durch diese Kombination von Massnahmen können gleichzeitig Lärmreduktionen und Sicherheitsverbesserungen realisiert werden», sagt er.
In den letzten Jahren habe der Kanton massgeblich an der Entwicklung von lärmreduzierenden Belägen mitgewirkt. Seit 2015 setzt der Aargau diese Beläge als erster Kanton flächendeckend im Innerorts-Bereich ein. Im Neuzustand bringen die Beläge eine Reduktion von ungefähr sechs Dezibel, was einer Reduktion von drei Vierteln der Verkehrswahrnehmung entspricht. «Längerfristig senkt sich der Lärm um drei Dezibel. Das bedeutet eine Halbierung der Verkehrswahrnehmung», so Gloor.
Dort, wo die Sanierung an der Quelle nicht genügend möglich war, wurden sogenannte «Erleichterungen» verfügt. «Schallschutzschutzfenster werden an den betroffenen Liegenschaften geplant und zu 50 Prozent mitfinanziert, wenn die Werte der Empfindlichkeitsstufe 3 überschritten sind», so Hanspeter Gloor.
Die Empfindlichkeitsstufe entspricht 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts. Bei Alarmwertüberschreitungen von 70 Dezibel tags und 65 Dezibel nachts werden die Schallschutzfenster zu 100 Prozent vom Kanton finanziert.
Von zusätzlichen Temporeduktionen auf Kantonsstrassen wurde bei den Massnahmen bisher abgesehen. «Dies mit der Absicht, den Verkehr auf den Kantonsstrassen zu konzentrieren und nicht durch Schleichverkehr in die Wohnquartiere ausweichen zu lassen», so Gloor. Dies sei aus Lärm- und Sicherheitsgründen sowie zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Strassennetzes wichtig.
Bis 2020 abgeschlossen
«Die Lärmsanierung steht kurz vor dem Abschluss», sagt Gloor. Der Bund habe die Beitragszusicherung für den Kanton bis 2022 erweitert. Bereits 2020 sollen die Sanierungen an allen Kantonsstrassen abgeschlossen sein. Eigentlich hätte die Lärmsanierung bereits im März 2018 beendet werden sollen.
«In vielen Gemeinden waren umfangreiche Untersuchungen und Abklärungen zu treffen», erklärt Gloor die Verspätung. Pro Gemeinde dauert die Sanierung von der Projektierung bis zur beendeten Ausführung zwischen vier und acht Jahren, wie der Sektionsleiter erklärt.
Die lange Dauer einer Sanierung geht auf die vielen notwendigen Arbeitsschritte zurück: Noch vor der Planung beginnt der Kanton mit der Grundlagenbeschaffung, in welcher die Lärmbelastung der jeweiligen Gemeinde ermittelt wird. Zu dieser gehören Feldaufnahmen und Fotodokumentationen, Kurzzeitmessungen, Langzeitmessungen und die Aktualisierung des Strassenlärmkatasters.
Aufgrund der Daten und Resultate wird ein Lärmberechnungsmodell aufgebaut: Es wird geprüft, welche Massnahmen eingesetzt werden können. Weiter findet eine Begehung mit den Projektleitern, der Ortsbildpflege und dem Landschaftsarchitekten statt.
Erst nach der Durchführung aller Studien und Messungen wird eine Sanierung projektiert. Nach einer Nachbegehung, der Feinbestimmung der Massnahmen und der Erstellung eines Lärmsanierungsberichts kommt die öffentliche Auflage zum Zug, worauf eventuelle Einwendungsverhandlungen folgen. Auf die Gutheissung des Projekts folgen schliesslich die Bauausführung und die Abrechnung.
Sanierung kostet 339 Millionen
Grossprojekte wie dieses bringen für den Kanton auch Kosten mit sich. Berechnet sind für die Lärmsanierung sämtlicher Kantonsstrassen insgesamt 339 Millionen Franken. Davon fallen 24 Prozent, also 83 Millionen, auf die 103 Kilometer Sanierungsbelag, 21 Prozent (70 Millionen) auf 23 Kilometer Lärmschutzwände und 15 Prozent (52 Millionen) auf die Projektbearbeitung und Eigenleistungen des Kantons. Weiter werden für die 30 000 Alarmwert-Fenster 13 Prozent der Kosten (45 Millionen) und für die 48 000 Immissionsgrenzwert-Fenster 10 Prozent (35 Millionen) ausgegeben. Verkehrsberuhigende Massnahmen wie Kreisel und Pforten kosten 30 Millionen (9 Prozent) und die Projektierung und Bauleitung für die ersetzten Fenster 24 Millionen (7 Prozent).
