Prämienstreit nach Bundesgerichtsurteil: SP Aargau droht Kanton mit einer Klage

Entweder leite der Regierungsrat «unverzüglich» Anpassungen bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien in die Wege, oder man verklage den Kanton. Das hat die SP Aargau am Sonntag mitgeteilt. Auslöser für die Drohung der Sozialdemokraten ist ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses verpflichtet den Kanton Luzern, die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anzuheben.

 

«Wir möchten Druck ausüben. Im Kanton Aargau wird viel zu wenigen Leuten die Prämienverbilligung zugesprochen», sagt SP-Präsidentin Gabriela Suter. Das Bundesgericht halte in seinem Urteil fest, dass die Einkommensgrenze zum Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf. Der Median bedeutet für Luzern, dass die eine Hälfte der Haushalte mehr verdient als 87 000 Franken, die andere weniger. In Kantonen, die unter diese 70 Prozent fallen, erhielten zu wenige Menschen Prämienverbilligungen, obwohl sie laut Krankenversicherungsgesetz Anspruch darauf hätten.

 Die SP zitiert in einer Mitteilung einen kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesamts für Gesundheit, aus dem hervorgeht, dass der Aargau die Vorgabe verletzt. «Wir schätzen, dass Tausende von Leuten derzeit um ihre Prämienverbilligung gebracht werden, obwohl sie diese gesetzlich zugute hätten», schliesst Gabriela Suter daraus. Sie geht davon aus, dass der Aargau jetzt die Untergrenze, nach der jemandem Prämienverbilligungen zustehen, anpassen müsse.

Ob und wie das geschehen soll, entscheidet der Grosse Rat im März. Dann kommt das alljährliche Dekret zur Prämienverbilligung, überwiesen vom Regierungsrat, ins Parlament.

Dieses sieht für das Jahr 2020 einen Kantonsbeitrag von 102,4 Millionen Franken, oder 30,4 Prozent an der Gesamtprämienverbilligungssumme von knapp 337 Millionen Franken, vor. Den Rest, also rund 234 Millionen Franken, übernimmt der Bund. Der kantonale Beitrag stelle das sozialpolitische Minimum dar, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft zum Dekret. Aufgrund der aktuell schwierigen finanziellen Situation des Kantons erachte der Regierungsrat einen höheren Betrag als nicht angezeigt. Der geplante Betrag für 2020 liegt dennoch leicht höher als jener für das laufende Jahr: Für 2019 hatte der Grosse Rat noch einen Kantonsbeitrag von 96 Millionen Franken bewilligt.

 

Der Grosse Rat entscheidet

Die Androhung einer Klage durch die SP werde wahrscheinlich in die politische Debatte zum Dekret zur Prämienverbilligung 2020 im März einfliessen, sagt Barbara Hürlimann, die Leiterin der Abteilung Gesundheit im kantonalen Departement Gesundheit und Soziales. Die Möglichkeiten der Regierung, direkt zu reagieren, seien allerdings beschränkt, weil der Grosse Rat darüber entscheidet, wieviel Geld im Kanton für die Prämienverbilligung zur Verfügung steht.

Hürlimann hält fest, der Regierungsrat wolle sicherzustellen, dass das für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehende Gesamtbudget, das sich aus dem Kantonsbeitrag und dem Bundesbeitrag zusammensetzt, auch «bedarfsgerecht ausgeschöpft» werde. Dass der gesamte Betrag verteilt werden kann, ist nicht selbstverständlich: 2018 stellte sich heraus, dass von den für das Jahr gesamthaft zur Verfügung stehenden 315,7 Millionen Franken bis im Sommer nur 277,7 Millionen Franken an Bezugsberechtigte ausgerichtet wurden. Der Regierungsrat beschloss deshalb, die Bezugsbedingungen zu lockern und den Einkommenssatz für 2018 von 18,5 auf 17 Prozent zu senken.

Die Diskrepanz zwischen Budget und effektiven Ansprüchen geht laut Regierungsrat auf die erstmals im Bezugsjahr 2017 wirksame neue Systematik zurück, welche eine bedarfsgerechte Verteilung der Prämienverbilligung nach Haushaltstypen bezweckt. Zudem zeigte sich 2018 erstmals deutlich die Wirkung der neu eingeführten Meldepflicht bei verbesserten 

 

Bürgerliche sagen Nein

Ob die SP das Dekret im Grossen Rat im März zurückweisen oder einen Antrag auf eine Erhöhung des Betrags stellen wird, werde die Fraktion nun besprechen, sagt Gabriela Suter. Mit dem neuen Urteil des Bundesgerichts habe sich die Situation signifikant verändert, deshalb müsste der Regierungsrat ihrer Meinung nach das Dekret auch zurückziehen und überarbeiten. Für sie ist klar: «Wenn der Regierungsrat nicht handelt, müssen wir Klage einreichen, damit die Leute zu ihrem Recht kommen».

Bei den Bürgerlichen wird es die SP im Grossen Rat mit ihrem Anliegen schwer haben. «Die FDP stützt den Vorschlag der Regierung», sagt Gesundheitspolitikerin Martina Sigg. Zwar könnten durch die veränderten Berechnungsgrundlagen noch Anpassungen nötig werden, ansonsten sei der Ansatz der Regierung für ihre Partei konform, so Sigg. Die FDP teile die Ansicht der SP nicht, dass im Aargau der untere Mittelstand bei der Prämienverbilligung nicht berücksichtigt werde. «Wir sind der Meinung, dass eine Klage der SP beim Bundesgericht nicht erfolgreich wäre, kennen aber die detaillierte Begründung des Urteils noch nicht.»

Auch die SVP winkt ab: «Die Prämienverbilligungen sind ein Thema, das uns beschäftigt, selbstverständlich müssen wir das immer anschauen», sagt Grossrat Clemens Hochreuter. Er gehe aber nicht davon aus, dass im Aargau diesbezüglich aktuell ein grosses Problem bestehe, sagt Hocheuter, der in der Gesundheits- und Sozialkommission sitzt. Die Einkommensgrenze sei schliesslich nur ein Faktor unter vielen, den man bei der Prämienverbilligung berücksichtigen müsse.

Das Wesentliche für seine Partei sei, dass klar geregelt ist, wem und warum Prämienverbilligungen zustehen, sagt schliesslich Grossrat André Rotzetter für die CVP. Dazu fehle aber heute im Aargau die Datenbasis. Sobald eine solche vorhanden sei, könne man über den kantonalen Beitrag diskutieren, denn: «Wir wollen nur Gelder sprechen, die auch gebraucht werden», so Gesundheitspolitiker Rotzetter.