Eigenmietwert vor Abschaffung: Was sind die finanziellen Folgen für Kanton und Eigentümer?

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt. Dies wurde gestern bekannt. Ziel ist, die Eigenmietwertbesteuerung am Hauptwohnsitz abzuschaffen. Auf Bundesebene sollen zudem weder Energiespar- noch Umweltabzüge, noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten mehr zulässig sein. Die Kantone können demnach solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung weiterhin vorsehen.

Für Ersterwerber von Wohneigentum soll es noch einen zeitlich befristeten Abzug geben, ebenso eine Reduktion oder Aufhebung des Schuldzinsenabzugs. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt. Sie wird die Detailberatung nach Möglichkeit an ihrer Februarsitzung abschliessen.

Für Zweitliegenschaften (Ferienhäuser und -wohnungen) will die Kommission übrigens die Besteuerung des Eigenmietwerts beibehalten.

Was bedeutet es für den Kanton Aargau und die Eigentümerinnen und Eigentümer, falls der Eigenmietwert im neusten von vielen Anläufen (bisher sind alle gescheitert) tatsächlich fallen sollte? Die Regierung hat in der Beantwortung einer Interpellation von Urs Plüss (EVP) und Uriel Seibert (EVP) kürzlich bekräftigt, dass sie dessen Abschaffung grundsätzlich positiv gegenübersteht. Sie errechnete dazu auch, welche finanziellen Konsequenzen dies am Beispiel des aktuell geltenden Referenzzinssatzes von 1,5 Prozent hätte: Kanton und Gemeinden verlören dadurch je 20 bis 30 Millionen Franken Steuereinnahmen.

2 Prozent sind haushaltsneutral

Diese Zeitung fragte beim Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) nach, wie denn die Rechnung aussähe, wenn der Referenzzinssatz wieder steigt – was angesichts der heute historisch tiefen Zinsen ja nur eine Frage der Zeit ist. DFR-Sprecher Roland Hofer sagt dazu, dass ein konsequenter Systemwechsel beim Eigenmietwert dann haushaltsneutral wäre, wenn der Referenzzinssatz mittelfristig wieder bei 2 Prozent liegen sollte. 2014 betrug der Zinssatz 2 Prozent.

Wo der Referenzzinssatz bei einer Einführung einer neuen Regelung liegt, sei natürlich ungewiss. Ungewiss sei auch, ob das Parlament noch zusätzliche Entlastungen hineinbringt (z.B. einen redimensionierten Liegenschaftsunterhaltskostenabzug). Dies ginge dann zulasten der Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden.

0,5 Prozent macht 20 Mio. aus

Bei einem konsequenten Systemwechsel würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um 0,5 Prozent laut Hofer die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden um jeweils rund 20 Millionen Franken senken. Ausgehend von den Mindereinnahmen von 20 bis 30 Millionen Franken für den Kanton (und ebenso vielen für die Gemeinden) beim aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent, ergibt dies bei einem Referenzzinssatz von 2 Prozent Mindereinnahmen von noch 0 bis 10 Millionen Franken. Bei einem solchen von 3 Prozent gäbe es umgekehrt bereits Mehreinnahmen von 30 bis 40 Millionen Franken für den Kanton, aber auch für die Gemeinden.

Schulden bringen Abhängigkeit

Der Grund, warum immer wieder Anläufe für die Abschaffung des Eigenmietwerts unternommen werden, liegt darin, dass sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer das ihnen vom Staat aufgerechnete fiktive Einkommen aufgrund des Wohneigentums als höchst ungerecht empfinden. Zudem bewirkt das heutige System, dass viele Eigentümer ihre Hypothekarschulden länger als nötig hoch behalten, weil sie so auch möglichst viel Zinsen bei den Steuern abziehen können. Deshalb ist die Hypothekarverschuldung der Schweizer im internationalen Vergleich sehr hoch. Diese Abhängigkeit verringert die Handlungsfähigkeit der Eigentümer, falls sich ihr Einkommen plötzlich negativ verändert oder die Zinsen steigen.