
«Ambulant vor stationär»: Regierung informierte Grossräte nicht über Gerichtsurteil
Es ist so etwas wie das Mantra von Gesundheitsdirektorin Franziska Roth. Es gibt kaum Auftritte, bei denen sie nicht die Vorteile der Strategie «ambulant vor stationär» erwähnt. Besonders stolz ist sie auf die Liste mit 13 Behandlungen, die in den Aargauer Spitälern seit Januar 2018 – ausser in Ausnahmesituationen – ambulant durchgeführt werden müssen. Neben dem Aargau haben auch andere Kantone, etwa Luzern, eine solche Liste. Der Bund führt auf nächstes Jahr eine nationale Liste mit sechs Eingriffen ein, die sich zum Teil von jenen des Kantons unterscheiden.
Mit der Liste will der Regierungsrat unnötige stationäre Spitalaufenthalte vermeiden und vor allem auch Geld sparen. Im Juni bezeichnete Franziska Roth die Einführung der Liste in einem Interview mit dieser Zeitung als wichtigsten Erfolg in ihrer bisherigen Amtszeit.
Doch die Geschichte hat einen Haken – und das wusste Franziska Roth im Juni, als sie das Interview gab, bereits. Zwei Aargauer stellten die Rechtmässigkeit der entsprechenden Bestimmungen infrage. Am 1. Februar, nur einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Regelung, reichten sie beim Verwaltungsgericht ein Normenkontrollbegehren ein. Im April beantragte die Regierung die Abweisung des Begehrens. Doch das Gericht hiess es Anfang Dezember gut. Weil die kantonale Regelung den bundesrechtlichen Vorgaben widerspricht, hob es die Bestimmungen auf. Damit existieren keine kantonalen Vorschriften mehr zur Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär. Die Regierung überlegt sich, das Urteil ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.
Nie offiziell informiert worden
Obwohl der Regierungsrat seit Monaten von dem hängigen Verfahren wusste, das die kantonale Liste infrage stellte, war das Verfahren nie ein Thema. Auch die Mitglieder der Gesundheitskommission wussten nichts. In der Kommission hätten sie zwar viele Male über «ambulant vor stationär» gesprochen, aber das Verfahren sei nie erwähnt worden, sagt FDP-Grossrätin Martina Sigg. Sie selber habe zwar gehört, dass ein Verfahren am Laufen sei. Allerdings «nie offiziell». Das stört Sigg. «Die Regierung hätte uns informieren müssen.» Das findet auch Daniel Hölzle, Präsident der Grünen Aargau: «Für mich stellt sich die Frage, weshalb nie etwas zum Verfahren gesagt wurde.» Sein Parteikollege Severin Lüscher vermutet, dass die Verantwortlichen im Departement Roth das Verfahren «massiv unterschätzt» und mit einem anderen Ausgang gerechnet haben.
Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit, sagt, praxisgemäss werde die Öffentlichkeit von sich aus nicht über laufende Verfahren informiert. Zur Öffentlichkeit gehöre auch die Kommission. «Das Departement könnte dann, wenn die kontrollbegehrende Partei das Verfahren öffentlich macht, bestätigen, dass es ein solches Verfahren gibt», sagt Hürlimann. Dazu komme, dass die Totalrevision des Spitalgesetzes – und damit zusammenhängend «ambulant vor stationär» – noch nie in der Kommission beraten worden sei. «Dies passiert zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Beratung zur ersten Botschaft», sagt Hürlimann.
«Spitalgesetz ist eine Totgeburt»
Im Oktober präsentierten Roth und Hürlimann das neue Spitalgesetz und schickten es in die Vernehmlassung. Ein wichtiger Punkt darin: die Weiterführung und Erweiterung von «ambulant vor stationär». Für das Jahr 2021 rechnet das Departement Gesundheit und Soziales mit Einsparungen von 5 Millionen Franken pro Jahr. In den Folgejahren wird mit einer Zunahme der Einsparungen von jährlich einer Million Franken gerechnet, sodass im Jahr 2030 ein Sparpotenzial von 23 Millionen Franken vorliege.
Ob das Urteil dieses Sparpotenzial gefährdet, darin sind sich die angefragten Grossräte uneinig. Marina Sigg beobachtet, dass die Spitäler «so oder so auf dem Weg sind, immer mehr Eingriffe ambulant statt stationär durchzuführen». Einsparungen würden also sicher stattfinden. Eine Höhe zu nennen, sei aber nur Spekulation.
Auch Severin Lüscher, der selber als Hausarzt tätig ist, ist überzeugt: «Die Medizin geht den Weg der Ambulantisierung sowieso. Die Politik machte sich dies mit der Strategie ambulant vor stationär zu Nutzen.» Er glaubt nicht, dass Spitäler wegen des Entscheids mehr stationäre Eingriffe durchführen, weil diese lukrativer sind. «Damit würden sie sich selber ein Bein stellen.»
Ganz anderer Meinung ist SVP-Fraktionspräsident Jean-Pierre Gallati. «Das neue Spitalgesetz ist eine Totgeburt.» Das Urteil des Verwaltungsgerichts torpediere das einzige Sparelement des neuen Spitalgesetzes. «Der Regierungsrat sollte sich überlegen, die Vorlage zurückzuziehen.»
Diese Forderung gehe zu weit, finden die anderen beiden Grossräte. «Das Sparinteresse alleine begründet das neue Spitalgesetz nicht. Dieses zu stoppen, finde ich deshalb nicht nötig», sagt Lüscher. Sigg sagt, was die Liste der ambulanten Eingriffe betreffe, werde sie im Rahmen der Vernehmlassung ihre Skepsis ausdrücken. «Dies unabhängig vom Urteil», sagt Sigg. «Für mich ergeben die unterschiedlichen Listen von Bund und Kantonen keinen Sinn.» Sie setze sich für eine schweizweit einheitliche Regelung ein.
Hürlimann sagte am Wochenende zur AZ, die Vorlage werde selbstverständlich nicht zurückgezogen. Das Departement halte an der Praxis fest. «Dadurch bricht das Einsparpotenzial nicht weg.»