Boswiler Gemeindeschreiber entschuldigt sich für Aufruf zur Todesstrafe

Die Wortwahl ist erschreckend. Noch erschreckender ist aber der Inhalt. «Primaaa hat man diese Schweine erwischt! Und jetzt an die Wand stellen und eine saubere 9mm-Impfung verpassen!!! Tut nicht weh, ist effizient und nachhaltig.»

Diesen Aufruf zur Todesstrafe schreibt der Boswiler Gemeindeschreiber Daniel Wicki auf Facebook unter einen Artikel über eine brutale Vergewaltigung einer Frau in Deutschland unter anderem durch Asylsuchenden. Der «Blick» hat am Donnerstag über die hetzerischen Äusserungen des Gemeindeschreibers berichtet.

Der Aufruf zur Todesstrafe ist längst nicht der einzige Kommentar, den Wicki in den letzten Jahren verfasst hat. Auf Facebook regt er sich auch darüber auf, dass «die Handys der Flüchtlinge wasserdicht sind und nicht absaufen, komischerweise aber alle ihre Ausweise und Pässe während dem Bööteln über das Meer verlieren».

Im «Blick» rechtfertigt sich der Gemeindeschreiber, bei den Online-Kommentaren handle es sich um seine persönliche Meinung, die mit seiner beruflichen Tätigkeit keinen Zusammenhang habe.

Emotionen als Entschuldigung

Als ihn die AZ ihn kontaktierte, gibt Wicki zu, dass einige seiner Facebook-Kommentare «grenzwertig» seien. «Der aktuelle, in dem ich die Todesstrafe für einen Vergewaltiger fordere, ist sicher der Böseste. Ich entschuldige mich in aller Form und aufrichtig dafür, das geschrieben zu haben», sagt er. Der Kommentar sei inzwischen gelöscht.

Bei aller nachträglichen Reue stellt sich die Frage, wie es überhaupt zu diesem Kommentar kam. Dürfte von einem erwachsenen Mann, einem Gemeindeschreiber noch dazu, nicht erwartet werden, dass er zweimal überlegt, bevor er wütend in die Tasten haut? Wicki erklärt, er habe den Kommentar «aus einer starken Emotion heraus verfasst». Es habe ihm «den Hut gelupft», nachdem er innert kürzester Zeit mehrere Meldungen über Asylsuchende gelesen habe, die Frauen vergewaltigt oder sexuell belästigt hatten.

Er werde sich aber in Zukunft zweimal überlegen, ob er einen Kommentar verfasst und sich davor hüten, zu Selbstjustiz aufzurufen. Die Erkenntnis, die er aus dem Vorfall zieht, beschreibt Wicki wie folgt: «Wenn man eine private Meinung zu einem Thema hat, diese Meinung negativer Natur ist und man als Person im öffentlichen Raum arbeitet, ist in der Schweiz die freie Meinungsäusserung nicht mehr möglich.»

Folgt nun ein juristisches Nachspiel?
Dass die Äusserungen im Internet ein juristisches Nachspiel haben könnten, liege «im Bereich des Möglichen», sagt der Gemeindeschreiber. «Aber ich hoffe natürlich, dass das nicht eintrifft.» Bei der Aargauer Staatsanwaltschaft ist bis jetzt keine Strafanzeige gegen den Gemeindeschreiber eingegangen, wie Daniel von Däniken von der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der AZ sagt.

Vom Boswiler Gemeindeammann Michael Weber erhält Wicki Rückendeckung. Er sieht nichts Verwerfliches an den Äusserungen des Gemeindeschreibers. Im Gegenteil. Im «Blick» verteidigt er Daniel Wicki. Er spreche Themen an, «die auch wirklich zu Diskussionen Anlass geben». Immerhin räumt Weber ein, es sei «jedermanns eigene Entscheidung, ob es nötig ist, sich als Verwaltungsleiter zu jedem Seich öffentlich zu äussern». Die Konsequenzen müsse dann auch jeder selber tragen.