Chefarzt-Affäre an Aargauer Kantonsspitälern: Jetzt wird die Geschäftsprüfungskommission aktiv

Aufklärung der Vorwürfe, Transparenz bei den Lohnsystemen und allenfalls weitere Sanktionen gegen fehlbare Chefärzte: Das war der Tenor, als der Grosse Rat am 18. September die Honoraraffäre an den Kantonsspitälern Aarau (KSA) und Baden (KSB) diskutierte. Dabei geht es um Fälle, in denen Ärzte medizinische Leistungen auf ihren Namen erfassten, die sie nicht selber erbracht hatten (das ZT/LN berichtete). Der Orthopädie-Chefarzt in Baden wurde verwarnt und musste dem Spital 45’000 Franken zurückzahlen, der Angiologie-Chefarzt in Aarau kassierte auch eine Verwarnung und wurde mit einer Rückzahlung von knapp 6000 Franken belegt. Anzeigen oder strafrechtliche Sanktionen gab es nicht.

Arbeitsgruppe eingesetzt

Bereits im September forderte die GLP-Fraktion, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats sei mit einer Untersuchung der Vorfälle an den Kantonspitälern zu beauftragen. Nun wird die Kommission aktiv: Unter dem Titel «Falsche Abrechnungen durch Chefärzte» stellt GPK-Präsident Marco Hardmeier der Regierung mehrere Fragen. Der entsprechende Brief liegt der Schweiz am Wochenende vor, Regierungssprecher Peter Buri bestätigt auf Anfrage: «Das Schreiben ist vom 30. Oktober 2018 datiert und zwischenzeitlich bei uns eingegangen.»

Für die Untersuchung der Chefarzt- Affäre hat die GPK eine Arbeitsgruppe gebildet. Mitglieder sind die Grossräte Daniel Aebi (SVP), Bruno Gretener (FDP), Daniel Hölzle (Grüne) und Peter Voser (CVP). Zuhanden dieser Gruppe soll der Regierungsrat gemäss dem Brief bis am 21. Dezember einen detaillierten Bericht und weitere Unterlagen über die Aufarbeitung der Vorwürfe liefern. GPK-Präsident Marco Hardmeier listet in seinem Schreiben, das neben Gesundheitsdirektorin Franziska Roth und Finanzdirektor Markus Dieth auch an die kantonale Finanzkontrolle ging, gleich mehrere Punkte auf.

So will die Kommission wissen, welche Schritte der Regierungsrat unternommen hat, um seiner Aufsichtspflicht gegenüber den Spitälern nachzukommen. Konkret fragt Hardmeier, ob die Regierung selber Berichte in Auftrag gegeben oder angefordert habe. Falls es solche Dokumente gibt, sollten diese der Arbeitsgruppe der GPK zugestellt werden – «auch diejenigen, welche seitens der Spitäler in der Medienkommunikation erwähnt wurden». Im Fall des Orthopädie-Chefarztes am KSB geht es um einen Bericht der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers und ein Gutachten von Josef E. Brandenberg, Präsident des Verbandes der chirurgisch und invasiv tätigen Ärzte. Im Fall des Angiologie-Chefarztes am KSA bezieht sich die Anfrage auf zwei externe Revisionsberichte der Firma AWB Aarau.

Wie funktioniert die Aufsicht?

Die Geschäftsprüfungskommission will auch wissen, wie die Regierung ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den beiden Kantonsspitälern definiert und wahrnimmt. Dies vor dem Hintergrund, dass in der Grossratsdebatte zur Chefarzt-Affäre mehrfach die Frage aufgekommen war, wie weit die Kompetenzen des Regierungsrats überhaupt reichen. Dieser ist zwar Vertreter des Kantons als Alleinaktionär, die Spitäler sind jedoch selbständige Aktiengesellschaften, was die Einsichtsrechte der Regierung einschränkt. Dennoch will die GPK wissen, welche Aufsichtsmassnahmen ergriffen wurden. Hardmeier fragt auch, ob die kantonale Finanzkontrolle beigezogen worden sei – auch dies wurde im Grossen Rat diskutiert.

GPK behält sich Schritte vor

Regierungssprecher Peter Buri hält fest, er könne sich inhaltlich noch nicht zur Anfrage der Kommission äussern. Der Regierungsrat habe das Schreiben noch nicht behandelt, zudem beträfen «diverse Fragen den laufenden Abklärungsprozess». Kurz nach der Grossratsdebatte hatte die Regierung angekündigt, sie werde bei den Verwaltungsräten der Kantonsspitäler «umfassende Auskunft beziehungsweise vollständige Akteneinsicht zu den Unregel- mässigkeiten bei den Honorar- und Leistungsabrechnungen verlangen».

Das ganze Schreiben ist ausgesprochen korrekt und höflich formuliert. So bedankt sich Hardmeier zum Beispiel im Voraus für eine «umfassende, transparente und zeitlich beförderliche Zusammenarbeit». Dennoch behält sich die Kommission vor, selber aktiv zu werden, wenn die Auskünfte und Unterlagen der Regierung nicht ausreichen sollten. In seinem Brief zählt Hardmeier als Möglichkeiten unter anderem mündliche Befragungen durch die Arbeitsgruppe, direkte Einsicht in Aufsichtsakten, oder Gespräche mit den Angestellten und Verantwortlichen der Kantonsspitäler auf.