Kanton harmonisiert Steuern und führt Grundpfandrecht ein

Ende September wird der Nationalrat über die Unternehmenssteuerreform (SV 17) befinden. Zudem steht im Kanton die nächste Teilrevision des Steuergesetzes an – unterschiedliche politische Anliegen, die Revision des Quellensteuerrechts und bereits bekannte Bereinigungen machen diese notwendig. Sowohl die Teilrevision des Steuergesetzes wie auch die Unternehmenssteuerreform betreffen Kanton und Gemeinden gleichermassen.

«Wir sitzen somit vielfach im selben Boot. Umso wichtiger ist eine gute Zusammenarbeit dieser zwei Staatsebenen», sagte Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) gestern vor den Medien. Im Mai wurde das ursprüngliche Reformvorhaben, die Steuern beim Kanton zu konzentrieren, verworfen. Die jetzt vorliegende Reform ist die Light-Variante: In der Veranlagung und im Bezug arbeiten Kanton und Gemeinden in Zukunft stärker zusammen.

Alle arbeiten mit dem selben System

Eine neue Vereinbarung, die ab 2019 gelten wird, stellt den Betrieb der Steuerinformatik und deren Weiterentwicklung sicher. Veranlagung und Bezug der Steuern der natürlichen Personen (ausser der direkten Bundessteuer) bleiben bei den Gemeinden, der Kanton stellt ihnen dafür ein gemeinsames elektronisches Veranlagungssystem zur Verfügung, welches diese kostendeckend vergüten. «Ein unschätzbarer Vorteil für den Kanton und die Gemeinden», sei dies, sagte Markus Dieth. Dass alle Gemeinden die vom Kanton angebotene Informatik übernehmen, ermögliche ein wirtschaftliches und effizientes Arbeiten.

Im Rahmen der Reform will der Kanton Aargau auch das gesetzliche Grundpfandrecht einführen – als schweizweit letzter Kanton. Denn, wie Dieth erklärt, müssen sowohl der Kanton wie auch die Gemeinden bei Liegenschaftsverkäufen immer wieder Steuerverluste in Kauf nehmen. Je nach Transaktion ist die Grundstückgewinnsteuer, die Gewinnsteuer oder die Einkommenssteuer betroffen. Das Grundpfandrecht soll sicherstellen, dass die Verkäufer nach der abgeschlossenen Transaktion auch Steuern auf den Gewinn zahlen.

Wie der Kanton dies regeln will, zeigte Dave Siegrist, der Leiter des kantonalen Steueramtes, auf. Künftig sollen beim Verkauf von Liegenschaften zehn Prozent des Verkaufspreises auf ein Sperrkonto überwiesen und nicht dem Verkäufer ausbezahlt werden. Werden die Steuern bezahlt, erhält der Verkäufer das Geld zurück. Bezahlt er nicht, wird der Betrag davon gedeckt.

Die Einführung des gesetzlichen Grundpfandrechts muss der Regierungsrat mit der Teilrevision des Steuergesetzes beim Grossen Rat beantragen. Noch in diesem Herbst wird der Regierungsrat die Teilrevision vorstellen, unabhängig davon, aber zeitgleich wird sich der Grosse Rat mit den notwendigen Anpassungen der SV 17 befassen.