Gerichtspräsident lüftet in 1.-August-Rede ein Geheimnis zum «Fall Rupperswil»

Vor gegen 500 Personen auf dem Eichberg ob dem Hallwilersee stellte Daniel Aeschbach sein berufliches Schaffen in den Mittelpunkt seiner Bundesfeier-Rede. Er ist seit 2009 Bezirksgerichtspräsident von Lenzburg.

 
 

Aeschbach sprach von einem verurteilten Deutschen, der sich schriftlich erkundigte, ob die Forderung von 362 Franken verjährt sei: «Ich würde gerne mal wieder in der Schweiz Urlaub machen, aber ihre Geldforderung hält mich davon ab.» Aeschbach berichtete von einem Mieter, der seinen Nachbarn einen Zettel vor die Haustüre gelegt hatte: «Schon einmal etwas von Nachtruhe gehört, talentfreier Idiot?» Oder von einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber eingeklagt hatte – erfolglos. Statt Einnahmen von 100’000 Franken hatte er Auslagen von 44’000 Franken.

Immer wieder gestellte Frage
Daniel Aeschbach sprach auch über den bisher spektakulärsten Fall seiner beruflichen Karriere: den Prozess gegen Thomas N. Allerdings sagte der Gerichtspräsident nur ganz wenig: «Über den ‹Fall Rupperswil› selber kann ich wegen des Amtsgeheimnisses nicht reden. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es noch nicht. Die Unschuldsvermutung gilt weiter.»

Aeschbach lüftete dann aber doch ein kleines Geheimnis. «Eine Frage, die nach der Urteilseröffnung immer wieder an mich herangetragen worden ist, kann ich an dieser Stelle beantworten. Warum wurde der Prozesstag jeweils mit vier Hammerschlägen eröffnet und beendet? Ganz einfach: Es gab vier Opfer. Der Beschuldigte war geständig. Das ist die Lösung.» Den Hammer hatte Aeschbach an der Bundesfeier ebenso dabei, wie die Waage aus dem Gerichtssaal.

Schicksalsregelung als Jahresziel
Die schönsten Erlebnisse im Gerichtssaal? «Wenn mit allen Beteiligten stimmige Vergleiche erarbeitet werden können und das Verfahren beim Verlassen des Gerichtssaals abgeschlossen ist», so Aeschbach.

Er sprach auch über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und rief dazu auf, deren Handeln gar nicht erst nötig zu machen. «Warum legen Sie nicht Ihre eigene umfassende Schicksalsregelung als Jahresziel fürs 2019 fest?» Gemeint ist zu regeln, was zu allfälligen Streitigkeiten führen könnte. Im Fall von Ehepaaren, ein Ehe- und Erbvertrag, je ein umfassender Vorsorgeauftrag beziehungsweise eine umfassende Patientenverfügung sowie je separate Anordnungen für den Todesfall, damit auch die Abdankungsmodalitäten festgelegt sind. «Wer nicht regelt, liefert sich Personen aus, zu welchen keine persönlichen Beziehungen bestehen», mahnte Aeschbach.