
Zündeln trotz Verbot? Feuersünder müssen mit Busse von bis zu 20’000 Franken rechnen
Die Hitzewelle im Aargau hält an: Böden, Felder, Bäume und Büsche trocknen immer mehr aus. Da sich unter diesen Bedingungen blitzschnell ein Brand entfachen kann, hat der Kanton am Montag nun doch ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt.
Die Kantonspolizei führt am 1. August deswegen aber keine zusätzlichen Kontrollen durch, wie Mediensprecher Bernhard Graser auf Anfrage der AZ erklärt. Statt einer gezielten Jagd auf Feuersünder will die Kapo mit entsprechenden Personen reden und diese notfalls verwarnen, wenn diese bei der üblichen Patrouille auffallen oder der Polizei gemeldet werden. Dies sei auch die Aufgabe der jeweils zuständigen Regionalpolizei.
Personen, die gegen das Feuerwerksverbot verstossen, müssen aber trotzdem mit einer Anzeige rechnen. Dazu kommt es laut Graser, wenn ein hohes Brandrisiko in Kauf genommen wird oder es bereits zu einem Brand gekommen ist. Die Verantwortlichen werden dann entsprechend gebüsst.
Strafe bis zu 20’000 Franken
Wie hoch diese ausfällt, ist laut Graser nach oben hin offen: «Die Polizei kann dazu keine näheren Angaben machen, da es für solche Fälle keine festgelegten Strafen gibt.» Diese Entscheidung falle der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht zu. Aufgrund der damit verbundenen administrativen Kosten sei der Betrag jedoch auch ohne Feuerschäden nicht zu unterschätzen: «Dabei handelt sich nicht nur um ein paar Franken.»
Laut Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, werden beanzeigte Widerhandlungen gegen das Verbot im Strafbefehlsverfahren mit Bussen ab 100 Franken bestraft. «Die konkrete Busse wird sich dabei nach der Gefährlichkeit des Tuns richten.»
Dass ein Verstoss für die Verantwortlichen dabei sehr teuer werden könnte, zeigt ein Blick ins Aargauer Waldgesetz: Wer Bäume und andere Pflanzen im Wald vorsätzlich beschädigt, kann mit 20’000 Franken gebüsst werden.