
Streit um Pflegematerial: Regierungsrätin Roth akzeptiert Vorgehen der Krankenkassen nicht
Die Aargauer Gesundheitsdirektorin Franziska Roth spricht von „unhaltbaren Zuständen“ seit die Krankenkassen die Kosten für Pflegematerial nicht mehr übernehmen. Ihr Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wolle die Leistungserbringer wie Pflegeheime und Spitex unterstützen und eine gute Lösung finden, erklärte sie am Montag anlässlich einer Medienkonferenz. Für Roth ist klar: „Die Interessen der Patienten und Steuerzahler müssen gewahrt werden.“ Die momentane Situation belaste Steuer- und Prämienzahler doppelt.
Der Hintergrund: Bis 2017 konnten Pflegeheime und Spitexbetriebe die Kosten für sogenannte „Mittel und Gegenstände“ wie Verbandsmaterial oder Inkontinenzhilfen den Krankenkassen verrechnen. Und das zusätzlich zu den Pflegetarifen gemäss der Leistungsverordnung für Krankenpflege (KLV).
Gerichtsurteil stellt alles auf den Kopf
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2017 stellte dann aber fest, dass sowohl die Kosten als auch die Applikation der Mittel und Gegenstände Bestandteil der regulären Pflegeleistung sind. Das bedeutet, dass diese Kosten Teil der Pflegekosten sind, die von den Versicherern, den Patienten und den Gemeinden geteilt werden. Allerdings wurden bei der Festlegung der Tarife die Kosten für Mittel und Gegenstände nicht einbezogen. Dies aufgrund der bisherigen Praxis der separaten Verrechnung. Die Folge ist ein unmittelbarer Ertragsausfall in der Höhe von über vier Millionen Franken für die Pflegeheime sowie in unbekannter Höhe für die Spitexbetriebe.
Edith Saner malt ein düsteres Bild, wenn sie sagt: „Als Folge könnte es passieren, dass Heime pflegebedürftige Menschen, die auf umfangreiches und teures Pflegematerial angewiesen sind, nicht aufnehmen.“ Die Grossrätin und Präsidentin der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (VAKA) trat deshalb gemeinsam mit Franziska Roth und der Gemeindeammänner-Vereinigung vor die Medien. Das verlangt das Gerichtsurteil Das Bundesverwaltungsgerichts unterscheidet zudem zwischen Verbandsmaterial, das von der pflegebedürftigen Person selbst oder beispielsweise eines Familienangehörigen angelegt wird und Verbandsmaterial, das durch das Pflegepersonal angewendet wird.
Für Max Moor, Geschäftsleiter des Spitex-Verbands Aargau ist das blankerBlödsinn: „Durch diese unsinnige Unterscheidung entsteht ein administrativer Overkill, wenn wir Verbrauchsmaterial danach abrechnen müssen, ob jemandem bei der Anwendung geholfen wurde oder ob es der Patient selbst gemacht hat.“ Ein zusätzliches Problem für alle Beteiligten: Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil hatte nichts Konkretes zur Umsetzung des Systemwechsels gesagt, geschweige denn hatte es Fristen festgelegt. Die Folge: Praktisch alle Krankenkassen stellten die Zahlungen für Mittel und Gegenstände von einem Tag auf den anderen ein. Roth verweist auf das Rechtsgutachten, das sie zur in Auftrag gegeben hatte, zeige klar, dass das Vorgehen der Krankenkassen unzulässig sei. Es gehe nicht darum, sich über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hinwegzusetzen. „Aber der Vertrauensschutz ist in diesem Fall höher zu gewichten als die Rechtsdurchsetzung“, sagt Roth am Montag.
Eigenes Rechtsgutachten
Regierungsrätin Roth stützt sich bei ihren Aussagen auf ein Rechtsgutachten, das sie in Auftrag gegeben hat. Dieses kommt gemäss der Roths Leiterin Abteilung Gesundheit, Barbara Hürlimann, zum Schluss, dass „das Vertrauensinteresse der an der Pflegefinanzierung Beteiligten klar höher zu gewichten ist als die konsequente Rechtsdurchsetzung“. Würde die Praxis der separaten Verrechnung bis Ende Jahr fortgeführt werden, könnte zudem auf möglichst einfachem Weg die Doppelbelastung des Prämien- und Steuerzahlers vermieden werden, so Barbara Hürlimann: „Folgerichtig müssten die Krankenversicherer die Kosten bis und mit 2018 übernehmen.“ Der Kanton Aargau, die Gemeinden und Verbände schlagen nun ein gemeinsames Vorgehen vor: Roths Gesundheitsdepartement plant gemeinsam mit den Gemeindeammännern und den Leistungserbringer-Verbänden die nächsten Schritte. Das Ziel: Die Kosten für 2018 sollen die Krankenkassen übernehmen müssen. Sollten diese die Zahlungen verweigern, so würde der Rechtsweg beschritten, wie die Beteiligten vor den Medien erklärten. Als Überbrückungs- und Liquiditätssicherungsmassnahme empfehlen Roths Gesundheitsdepartement und die Gemeindeammänner die Kosten für Mittel und Gegenstände für 2018 zu übernehmen – dies im Sinne einer Vorleistung. Kostenanpassung nötig Für 2019 ist vorgesehen, die Normkosten um die Kosten für Mittel und Gegenstände zu erhöhen. Gesundheitsdirektorin Franziska Roth ist jedoch dezidiert der Ansicht, dass die seit 2011 unverändert geltenden Ansätze der Krankenkassen ab 2019 mindestens um die aufgelaufene Teuerung sowie die Kosten für Mittel und Gegenstände erhöht werden müssen: „Nur so können die stetig steigenden zusätzlichen Lasten, allen voran die Personalkosten, unter den Pflegefinanzierern fair verteilt werden.“ Zahlt die Bevölkerung doppelt? In der Pflegefinanzierung sind gemäss Roth sowohl die Beiträge der Krankenversicherer als auch die Patientenbeteiligung gesetzlich geregelt, respektive limitiert. Erhöhungen der durch den Kanton festgelegten Normkosten gingen demnach stets zu Lasten des Restkostenfinanzierers. Im Kanton Aargau seien dies also die Gemeinden. Die Kosten für die Mittel und Gegenstände seien jedoch bis Ende 2018 noch in die Prämienkalkulation der Versicherer mit eingeflossen. Die Grossrätin und Präsidentin der Aargauer Gemeindeammänner, Renate Gautschy, folgert daraus: „Die Bevölkerung zahlt doppelt: als Prämien- und als Steuerzahler. Das ist unhaltbar. Es muss eine Bereinigung erfolgen.“
Renate Gautschy: „Die nationale Politik und die Krankenkassen sind nach vielen Jahren der Diskussionen unmittelbar gefordert zu handeln und zwar in allen Bereichen, damit wir die Gesundheitskosten endlich auf Kurs bekommen.“
Rückforderungen bestritten
Die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils nimmt immer groteskere Züge an. Diese Haltung vertreten Roth und ihre Mitstreiter am Montag. Es zeige sich an folgendem Beispiel: Während der Verband Curafutura sinnvollerweise auf eine Rückforderung für die Jahre 2015 bis 2017 verzichtet, hat die Tarifsuisse AG im Namen eines Teils seiner Mitglieder mit den ersten Rückforderungen für die Jahre 2015 bis 2017 begonnen. Für Roth ist klar: Die Folge sind Chaos, Ungleichbehandlung und ein immenser Mehraufwand auch für die Jahre 2015 bis 2017. Hinzu kommt aber: Die Kosten für die Mittel und Gegenstände seien bereits in die Prämienkalkulationen eingeflossen. Gesundheitsdirektorin Roth empfiehlt den Pflegeheimen und Spitzexorganisationen, nicht auf Rückforderungen der Krankenkassen einzutreten und Rechnungen nicht zu bezahlen. Roth: „Der Kanton Aargau setzt sich dafür ein, dass die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen vollumfänglich den Patienten und nicht den Bilanzen der Krankenversicherer zu Gute kommen.“