Höchstbeträge sollen höher liegen: Aargauer Regierung setzt sich für Kleinlotterien und Tombolas ein

Der Aargauer Regierungsrat fordert bei der Verordnung zum vom Volk gutgeheissenen Geldspielgesetz für Kleinlotterien und Tombolas deutlich höhere Obergrenzen als vom Bund vorgeschlagen. Die Höchstbeträgen würden nicht begründet und seien «viel zu tief».

Die Obergrenze für Kleinlotterien von 400’000 Franken sei zu niedrig, da im Aargau regelmässig Kleinlotterien mit Plansummen darüber durchgeführt würden, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf an des Bundesamt für Justiz fest.

So habe das Aargauische Kantonalschützenfest für fünf Jahre mit einer Plansumme von 420’000 Franken gerechnet. Der Kanton Aargau verlangt daher, dass die Obergrenze für Kleinlotterien bei mindestens einer halben Million Franken angesetzt wird.

Nicht einverstanden erklärt sich der Regierungsrat auch mit dem Vorschlag des Bundes, die Gesamtsumme für Tombolas auf 25’000 Franken zu begrenzen. Das sei «viel zu tief», heisst es in der Stellungnahme. Heute fänden regelmässig Tombolas mit Plansummen statt, die diesen Betrag überstiegen. Dabei handelt es sich um den Award der Neuen Aargauer Bank (NAB Award) mit 60’000 Franken, um die „Gwärbmäss Entfelden“ mit 40’000 Franken oder um die «Gwärbi» mit 30’000 Franken.

Der Regierungsrat will, dass der Höchstbetrag für eine Tombola bei 60’000 Franken liegt. Im Bericht des Bundes sei «im Übrigen keine Begründung für den vorgeschlagenen Höchstbetrag enthalten», bemängelt er: «Es ist denn auch nicht ersichtlich, weshalb der Höchstbetrag nicht höher ist.»

Der Bundesrat will das am 10. Juni vom Schweizer Volk mit einer Ja-Mehrheit von 72,9 Prozent angenommen auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft setzen.