Nach Zahlen-Wirrwarr: So viele Landesverweisungen haben die Aargauer Gerichte verhängt

In den letzten Tagen sorgte das Bundesamt für Statistik (BFS) mit Zahlen über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative für Verwirrung. Im nationalen Schnitt werde laut BFS nur bei 54 Prozent der Fälle, die zwingend die Landesverweisung zur Folge haben müssten, eine Ausschaffung angewendet. Am Montag publizierte das Amt eine entsprechende Auswertung. Diese wies für den Aargau im Jahr 2017 insgesamt 40 Entscheide aus.

Gemäss den Zahlen der Bundesstatistiker sei im Aargau in 14 Fällen eine Landesverweisung angeordnet worden, in 26 hingegen nicht. Das würde eine Quote von lediglich 35 Prozent ergeben – anders ausgedrückt: in zwei Dritteln aller Fälle nach Ausschaffungs-Initiative hätten die Aargauer Gerichte 2017 auf die Anordnung der Landesverweisung verzichtet.

Bei den kantonalen Justizbehörden lösten diese Zahlen des Bundesamts heftiges Kopfschütteln aus. Denn erst Mitte Dezember hatten die Aargauer Gerichte auf Anfrage mitgeteilt, seit Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen am 1. Oktober 2016 habe es im Kanton keinen einzigen Härtefall-Entscheid gegeben. Wie das Bundesamt auf die 26 Fälle kam, in denen angeblich keine Landesverweisung angeordnet wurde, obwohl dies vorgesehen ist, blieb vorerst unklar.

Bund: Zahlen änderten sich
Auch andere kantonale Justizbehörden und die Schweizer Staatsanwälte-Konferenz kritisierten die Zahlen des Bundes. Auslöser für das Zahlen-Chaos: Das BFS hatte bei seiner Auswertung auch Delikte einbezogen, die nicht zu den Katalogtaten gehören, die eine zwingende Ausschaffung zur Folge haben. Berücksichtigt wurden unter anderem auch Betrugsfälle, die nicht unter diese Bestimmung fallen.

Mit einer zusätzlichen Tabelle versuchten die Bundesstatistiker am Mittwoch für Klarheit zu sorgen. Die strittigen Betrugsfälle waren darin nicht mehr aufgeführt, die gesamtschweizerische Quote der Ausschaffungen stieg auf 69 Prozent.

Für den Aargau wies die angepasste Statistik neu insgesamt 22 Entscheide zur Landesverweisung auf. Demnach wurde in 14 Fällen eine Landesverweisung verhängt, in 8 Fällen darauf verzichtet. Damit stieg der Anteil der Ausschaffungs-Entscheide im Aargau auf 64 Prozent.

Schliesslich zog das BFS am Mittwochabend sämtliche Statistiken zurück, auf der Website sind die Tabellen inzwischen nicht mehr abrufbar. Dennoch beharrte das Bundesamt gegenüber dem «Tages-Anzeiger» grundsätzlich darauf, die veröffentlichten Zahlen seien korrekt.

Staatsanwaltschaft: 58 Anklagen
Nachprüfen lässt sich dies kaum, ein paar verlässliche Zahlen können aber die kantonalen Justizbehörden liefern. So hat die Staatsanwaltschaft Aargau im Jahr 2017 in 58 Fällen mit obligatorischer Landesverweisung Anklage erhoben, wie Sprecherin Fiona Strebel sagt. Dazu kamen 24 Fälle mit fakultativer Landesverweisung, «die sind aber nicht in der Statistik des Bundes», ergänzt Strebel.

Weiter betont die Sprecherin, dass die Staatsanwaltschaft nie selber per Strafbefehl über eine Landesverweisung entscheidet. «Wir erheben in solchen Fällen immer Anklage. Und zwar deshalb, weil die Staatsanwaltschaft Aargau die Auffassung vertritt, dass dieser Ermessensentscheid, ob die Härtefallklausel zur Anwendung kommen soll oder nicht, von einem Richter gefällt werden sollte», sagt Strebel. Damit ist die Forderung, die FPD-Ständerat Philipp Müller in einer Motion gesamtschweizerisch erhebt, in seinem Heimatkanton schon heute umgesetzt.

Gerichte: 29 Landesverweisungen
Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte, sagt auf Anfrage, die Angaben des Bundesamts könne man nicht gänzlich nachvollziehen. «Insbesondere lässt sich auch nicht im Einzelnen beurteilen, wie sie zustande gekommen sind.» Bei den Aargauer Gerichten gehe man jedoch davon aus, dass es sich bei den aufgelisteten Fällen um rechtskräftig abgeschlossene Verfahren handelt. Payllier sagt, bei den Gerichten sei keine Anfrage des Bundesamts für Statistik eingegangen, Daten zu den Urteilen mit Landesverweisung zu liefern. «Wir gehen davon aus, dass der Bund die Zahlen aus dem Strafregister-
Informationssystem Vostra bezog.»

Aus der Statistik der Gerichte geht indes hervor, dass im Aargau doppelt so viele Landesverweisungen verhängt wurden, wie das Bundesamt angibt. Im Jahr 2017 beurteilten die Aargauer Bezirksgerichte laut Nicole Payllier rechtskräftig 32 Verfahren, welche die obligatorische Landesverweisung zum Gegenstand hatten. Die Gerichtssprecherin betont: «In 29 Fällen wurde die Landesverweisung angeordnet, in drei Fällen davon abgesehen.»

Landesverweisungen: 91 Prozent
Daraus ergibt sich eine Verweisungs-Quote von knapp 91 Prozent. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle haben die Gerichte also die beantragte Landesverweisung verhängt. Und auch bei den drei Fällen, die keine Landesverweisung nach sich zogen, war nicht die viel diskutierte Härtefallklausel der Grund dafür. Diese würde es Gerichten erlauben, ausnahmsweise auf eine Landesverweisung zu verzichten. Gedacht ist die Klausel für Fälle, in denen die Ausweisung für Betroffene einen schweren persönlichen Härtefall darstellt und das öffentliche Interesse an der Ausschaffung nicht überwiegt.

Diese kam bisher im Aargau aber nie zur Anwendung, wie Nicole Payllier sagt. Im ersten Fall ohne Landesverweisung war die Beschuldigte laut der Sprecherin schon mit einem anderen, früheren Urteil desselben Bezirksgerichts aus dem Jahr 2017 des Landes verwiesen worden.

Freizügigkeitsabkommen bremst
Bei den zwei anderen Urteilen ohne Ausschaffungs-Entscheid berücksichtigten die Aargauer Richter das Freizügigkeits-abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Dieses Abkommen stellt hohe Hürden für eine Landesverweisung von EU-Bürgern auf. Zulässig ist diese Massnahme nur, wenn der verurteilte Ausländer die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Schweiz gefährdet.

Ausschaffungen sind aber auch für EU-Ausländer möglich, zumindest kam das Bezirksgericht Zurzach am Montag zu diesem Schluss. Es verurteilte eine Deutsche wegen Sozialhilfebetrug und verwies sie für fünf Jahre des Landes (AZ vom 5. Juni). Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Urteil angefochten wird, ist relativ gross.

Von den 32 Urteilen, die letztes Jahr im Zusammenhang mit der Landesverweisung fielen, wurde erst eines von einer höheren Instanz beurteilt. Sowohl das Obergericht als auch das Bundesgericht bestätigten die Ausschaffung eines georgischen Einbrechers.