G20-Razzia: Kein konkreter Vorwurf gegen Aargauer

«Der Hinweis kam aus der Schweiz.» Das sagt Nana Frombach, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, zur Frage, wie die deutschen Strafverfolgungsbehörden dem 27-jährigen Mann aus Bremgarten auf die Spur gekommen sind, der am Dienstag von der Aargauer Staatsanwaltschaft befragt wurde. Am selben Tag wurde eine Razzia im Kulturzentrum «Kuzeb» durchgeführt, wo der Verdächtige verkehrte. Dieser soll an gewalttätigen Krawallen am G20-Gipfel in Hamburg beteiligt gewesen sein. Offenbar hat ein anderer Schweizer den Mann auf einem Fahndungsfoto erkannt. Das Bild, das Mitte Dezember im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung rund um die Krawalle auf der Website der Hamburger Polizei aufgeschaltet wurde, ist ein Screenshot aus einem Video.

Aargauer unmaskiert gefilmt
Dieses zeigt den jungen Schweizer, wie er mit mehreren Vermummten auf der Strasse unmaskiert direkt auf die Kamera zuläuft. In der kurzen Sequenz, die auf einem deutschen Newsportal nach wie vor zu sehen ist, wechselt der Aargauer offenbar gerade seine Kleider. Neben ihm ist ein zweiter Mann mit Rastafrisur zu erkennen, der immer noch gesucht wird. Aufgenommen wurde das Video am Morgen des 7. Juli in der Nähe der Elbchaussee in Hamburg. Der Aargauer soll laut den deutschen Ermittlern Mitglied des «Schwarzen Blocks» gewesen sein, der im Rahmen des G20-Gipfels in der Strasse wütete. Der Mob zog mit rund 220 maskierten Personen durch das Quartier, schlug Scheiben von Geschäften ein, zündete Autos an und verursachte innert kurzer Zeit einen Schaden von rund 1,5 Millionen Euro.

Mitgegangen, mitgehangen?
Gegen den jungen Schweizer läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, die Hamburger Justiz wirft ihm schweren Landfriedensbruch und schwere Brandstiftung vor. Hat der 27-jährige in Hamburg also selber Brandsätze geworfen oder Autos beschädigt? Beweise für solche Straftaten hat die Staatsanwaltschaft offenbar keine – dies ist gemäss Pressesprecherin Frombach aber auch nicht nötig. «Ein konkreter Tatbeitrag wird dem Beschuldigten nicht vorgeworfen, er soll Teil der vermummten und gewaltbereiten Gruppe von 220 Personen gewesen sein und muss sich daher das Handeln anderer Gruppenmitglieder zurechnen lassen.»

Es ist also unklar, ob der befragte Aargauer selber Feuer gelegt hat oder nur vermummt im «Schwarzen Block» mitgelaufen ist. Genau die Unsicherheit, ob die per Foto gesuchten Personen tatsächlich Delikte begangen haben, löste in Deutschland heftige Kritik an der Öffentlichkeitsfahndung aus. Die Linke in Hamburg erklärte, den abgebildeten Aktivisten drohe lebenslange Stigmatisierung.

Noch keine Anklage erhoben
Die Ermittler bezeichneten die erste Öffentlichkeitsfahndung im Dezember hingegen als grossen Erfolg. Vor rund zwei Wochen teilte die Hamburger Polizei mit, von 107 Tatverdächtigen habe man 35 identifiziert, zwei seien angeklagt worden, zudem sei ein Strafbefehl ergangen. Wie es im Fall des verdächtigen Aargauers weitergeht, ist laut Staatsanwaltschaft Hamburg noch offen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung, er ist nach der Befragung auf freiem Fuss, eine Anklage gibt es derzeit nicht.

Weil die Schweiz keine eigenen Bürger ausliefert, müsste ein allfälliger Prozess in Deutschland in Abwesenheit des Mannes stattfinden. Möglich wäre auch ein Strafübernahmebegehren der Hamburger Behörden an die Staatsanwaltschaft im Aargau. Dabei würden Unterlagen und Beweise weitergeleitet und die Schweizer Behörden aufgefordert, ein Strafverfahren durchzuführen.

Parallelen zu «Tanz dich frei»
Ähnlich wie die Hamburger Polizei ging vor fünf Jahren die Kantonspolizei Bern vor. Nach massiven Ausschreitungen bei der «Tanz dich frei»-Demonstration kam damals auch das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung zum Einsatz. Dies allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Wenn sich eine Straftat nicht eindeutig einem Verdächtigen zuordnen liess, wurden keine Fotos von ihm im Internet veröffentlicht.

Später gab es Strafverfahren gegen Teilnehmer der Demonstration, die Gewalttaten verübt, Autos angezündet oder Geschäfte verwüstet haben sollten. Die entscheidende Frage bei der Strafzumessung war jene, die im Fall des Aargauers am G20-Gipfel auch im Zentrum steht: Reicht es für eine Verurteilung, nur Teil einer randalierenden Gruppe zu sein? Oder braucht es für einen Schuldspruch den Beweis, dass ein Angeklagter einen Polizisten angriff, eine Flasche warf oder einen Brandsatz legte? Die Gerichte beurteilten diese Frage unterschiedlich.