Nicht selbst operiert: Chefarzt wird verwarnt und muss 45’000 Franken zurückzahlen

Hat ein Chefarzt im Kantonsspital Baden über Jahre hinweg Operationen verrechnet, die er gar nicht selber vornahm? Vor zwei Monaten machte diese Zeitung diesen Verdacht publik, der auf Informationen und Dokumenten beruht, welche der Redaktion vorliegen. Demnach war der Arzt auf Operationsberichten aufgeführt, obwohl Eingriffe von anderen Ärzten ausgeführt wurden.

In einer ersten Stellungnahme räumte das Kantonsspital ein, dass es zu fehlerhaften Abrechnungen gekommen sei. Zudem gab die Spitalleitung zwei Untersuchungen in Auftrag – Experten von PricewaterhouseCoopers (PwC) sollten Abrechnungen prüfen, ein externer Arzt die Frage klären, ob der Ehrenkodex zur Honorarabrechnung eingehalten wurde. Überdies führte das Kantonsspital die Regel ein, dass jeder Arzt seine Anwesenheit bei einer Operation mit seiner Unterschrift bezeugen muss.

Orthopädische Klinik betroffen

Nun sind die Untersuchungen abgeschlossen, die Resultate liegen vor, wie Spitalsprecher Omar Gisler auf Anfrage sagt. Bei ihrer formalen Sonderprüfung hätten Medizin-Controlling-Experten von PricewaterhouseCoopers die Abrechnungen der Orthopädischen Klinik vom 1. Januar 2015 bis zum 28. Februar 2018 unter die Lupe genommen und Befragungen durchgeführt. Dabei hätten sie Diskrepanzen zwischen den Honorarabrechnungen und dem Nachweis der Leistungserbringung festgestellt.

«So ist ein Chefarzt beispielsweise bei 2,8 Prozent der Pauschalhonorare nicht als Leistungserbringer im Operationsbericht ausgewiesen», heisst es in einer Stellungnahme des Spitals. Was heisst die komplizierte Formulierung im Klartext? Gisler sagt, der Chefarzt sei bei allen Operationen präsent gewesen. «Bei einzelnen Notfällen nahm er nicht den gesamten Eingriff selbst vor, stand aber im Hintergrunddienst für Entscheidungen stets zur Verfügung.» Die Schlusskontrollen habe der Chefarzt selbst durchgeführt und damit auch die Gesamtverantwortung für die Eingriffe getragen.

Zusätzlich zur PwC-Untersuchung hat Josef E. Brandenberg, Präsident des Dachverbandes der operativ und invasiv tätigen Fachgesellschaften der Schweiz, abgeklärt, ob der Kodex zur Honorarabrechnung für halbprivat und privat versicherte Patienten korrekt ausgelegt wurde. In seinem Bericht hielt Brandenberg laut Sprecher Gisler fest, dass der Kodex und die Standesordnung der Ärztevereinigung FMH «in der Orthopädischen Klinik bei einigen Notfalleingriffen teilweise ungenügend eingehalten wurden».

Als mangelhaft habe der externe Spezialist die Umsetzung der Dokumentationspflicht taxiert. Auf die Resultate der Untersuchungen hat der KSB-Verwaltungsrat reagiert: «Der betroffene Chefarzt, dessen medizinisches Know-how unbestritten ist, erhielt wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht eine Verwarnung», sagt Gisler.

Arzt muss 45’000 Franken zurückzahlen

Zudem muss der Arzt den finanziellen Schaden, der dem Spital entstanden ist, wiedergutmachen. Konkret muss er den Fehlbetrag von 44’783 Franken zurückzahlen. Die Experten von PwC hätten weit über 500 Eingriffe analysiert, sagt Sprecher Gisler. Bei mindestens 14 dieser Operationen war die Abrechnung laut der Prüfung nicht korrekt. Diese fehlerhaften Abrechnungen würden mit den Krankenkassen rückabgewickelt, also korrekt in Rechnung gestellt, heisst es in der Stellungnahme des Kantonsspitals weiter.

Doch warum wurden nur die Abrechnungen zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 28. Februar 2018 überprüft? Schliesslich ist der Orthopädie-Chefarzt seit 2007 am Kantonsspital Baden tätig. Sprecher Gisler sagt dazu: «Im Vordergrund stand eine rasche Klärung der Vorwürfe, daher wurde beschlossen, den Zeitraum auf die Jahre 2015 bis 2018 zu beschränken.» Dies sei ausreichend, um sich ein umfassendes Bild der Situation zu machen und entsprechende Korrekturen einzuleiten.

Keine Bereicherungsabsicht

Gisler hält weiter fest, eine Systematik beim Vorgehen oder eine Bereicherungs-absicht des Chefarztes sei nicht erkennbar: «Aufgrund unserer Prüfungsarbeiten können wir die Vermutung einer bewusst und systematisch überhöhten Honorarabrechnung nicht bestätigen», lautet das Fazit der PwC-Prüfer. Und weiter: «Die zu Unrecht abgerechneten Fälle sind unseren Erkenntnissen nach eine Folge des nicht sorgsam geführten Prozesses der Honorarabrechnungen und nicht aus ‹abrechnungstaktischen Überlegungen› entstanden.»

Zugleich stellte sich laut Stellungnahme des Spitals heraus, dass im Zeitraum der Sonderprüfung «operative und nichtoperative Leistungen bei Zusatzversicherten nicht verrechnet wurden». Bei korrekter Rechnungsstellung dieser Zusatzleistungen wäre das Pauschalhonorar des Chefarztes wesentlich höher ausgefallen.

Dennoch wird die administrative Leitung der Orthopädischen Klinik bis auf weiteres Antonio Nocito, Direktor des Departements Chirurgie und Mitglied der KSB-Geschäftsleitung, unterstellt. Er hat laut Gisler den Auftrag, die als mangelhaft kritisierten Abrechnungsprozesse zu optimieren, dasselbe gilt für die Dokumentationspflicht. Zudem werde das Abrechnungssystem aufgrund der Empfehlungen von PwC weiter verfeinert, teilt das Spital mit. Die Prozesse und Abläufe würden angepasst und mit Kontrollmechanismen versehen.

Verwaltungsrat auf sieben Mitglieder aufgestockt

Yvonne Biri sitzt neu im Verwaltungsrat der Kantonsspital Baden AG. Die Generalversammlung hat die 61-Jährige laut einer Mitteilung ins Führungsgremium gewählt. Zugleich wird der Verwaltungsrat des Spitals von bisher sechs auf sieben Mitglieder erweitert. Biri war langjährige Pflegedirektorin und Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsspitals Baden. Sie hatte ihren Rückzug von der operativen Ebene vor längerer Zeit geplant und Mitte 2017 gekündigt. Biri habe einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung und Entwicklung der Pflege geleistet, heisst es in der Mitteilung zu ihrer Wahl. Regierungsrätin Franziska Roth sagt: «Ich freue mich, dass mit Yvonne Biri eine erfahrene Fachperson mit hoher Berufskompetenz für den Verwaltungsrat gefunden werden konnte.»