
Mehrwertsteuer: Kleine Senkung verursacht grossen Streit
bwohl die Mehrwertsteuer auf Anfang Jahr gesunken ist, bezahlen die Konsumenten immer noch gleich viel für gewisse Produkte. Oder gar mehr. Dies zeigt eine Erhebung, welche die Stiftung Konsumentenschutz (SKS) durgeführt hat und die der «Nordwestschweiz» vorliegt. Bereits im Januar mahnte die Stiftung, dass einige Händler die Steuerersparnis nicht weitergegeben hätten. Das hat sich bis heute nur wenig geändert.
Seit fünf Monaten gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Das erste Mal seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 wurde der Normalsatz nach unten angepasst. Der Normalsteuersatz sank von 8 Prozent auf 7,7 Prozent. So fliessen immerhin rund 700 Millionen Franken weniger von den Unternehmen in die Kassen des Staats.
Ungewollte Senkung
Die Senkung um 0,3 Prozentpunkte ist ein Kollateralschaden aus der Abstimmung zur Altersreform 2020. Diese sah vor, dass die Höhe der Mehrwertsteuer gleich bleibt, jedoch anders verteilt wird: Statt in die IV sollte ein Teil in die AHV fliessen. Da das Schweizer Stimmvolk die Reform jedoch ablehnte, sank die Steuer. Gewollt war dies allerdings nicht. Das Resultat daraus: Konsumentenschützer und Händler streiten dar- über, wie die ungewollte Steuersenkung an die Kunden weitergegeben werden soll.
Die SKS hat im Zuge der Mehrwertsteueranpassung 27 hochpreisige Produkte unter die Lupe genommen. Von Fernsehern, Kühlschränken bis hin zu Kaffeemaschinen hat der Konsumentenschutz die heutigen Preise mit denjenigen im letzten Jahr verglichen. Bei solchen Produkten hätte die tiefere Mehrwertsteuer für die Konsumenten einen Effekt von einigen Franken auf den Preis. Doch landen diese Franken nicht alle beim Kunden.
Die Daten des Konsumentenschutzes zeigen: Bei über 60 Prozent der untersuchten Produkte ist der Preis nicht oder zu wenig gesunken. Bei drei Produkten von verschiedenen Anbietern ist der Preis sogar gestiegen. Bei sieben Produkten sank der Preis. Dies teilweise deutlich mehr als die 0,3 Prozentpunkte.
Händler wehren sich
Sara Stalder vom SKS kritisiert vor allem die Strategie der Händler, die diese bei der Mehrwertsteuersenkung verfolgen. Statt auf dem gesamten Sortiment die Preise zu senken, werden nur beliebige Teile des Sortiments vergünstigt. So verfährt etwa Coop. Dort lautet die Begründung: Coop habe die Senkung der Mehrwertsteuer weitergegeben, in dem die Detailhändlerin umsatzstarke Produkte deutlich stärker vergünstig habe als die 0,3 Prozentpunkte. Dadurch sollen die Kunden die Preissenkung deutlicher spüren können im Portemonnaie.
Das generelle Problem der MiniSenkung: Der Abschlag durch den neuen Mehrwertsteuersatz ist erst ab einem grösseren Preis überhaupt spürbar. Über 16 Franken muss ein Produkt kosten, damit die Senkung ungerundet fünf Rappen beträgt. Und selbst dann merken die Konsumenten die Senkung nur geringfügig.
Coop erklärte Anfang des Jahres, dass man 1200 Produkte günstiger anbiete. Darunter etwa Scheibenwischwasser, das statt Fr. 14.95 nun Fr. 13.95 kostet, ein Minus von 6,7 Prozent. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch die Migros. So werde bei der Migros und den angegliederten Fachmärkten die Senkung kumuliert auf einzelne Sortimente weitergegeben, heisst es auf Nachfrage.
Ob mit diesem Vorgehen aber die gesamte Ersparnis an den Kunden geht, ist von aussen nicht nachzuvollziehen. Das kritisiert Stalder: «Das Vorgehen von Coop und anderen ist vollkommen intransparent. Diese Aussage kann natürlich jeder Anbieter machen – überprüfen kann dies hingegen niemand.» Man wisse nicht, welcher Betrag zurückvergü- tet wurde. «Eigentlich sollten alle Produkte mit einem Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent günstiger sein. Ist das nicht der Fall, wurde einfach die Marge erhöht.»
Senkung bei Wettbewerb
Nicht nur bei der Stiftung Konsumentenschutz hadert man mit den Unternehmen. «Wir haben aufgrund unserer Tätigkeit und der Beschwerden, welche bei uns eingehen, Hinweise auf vielerlei Firmen, welche sich mit der Weitergabe schwertun», sagt Rudolf Lanz, Leiter Recht und Information Preisüberwachung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Die Weitergabe von 0,3 Prozentpunkten sei schwer zu überprüfen.
Generell könne vermutet werden, dass die Senkung dort am besten weitergegeben werde, wo wirklich funktionierender Wettbewerb herrsche – oder umgekehrt nicht weitergegeben werde, wo der Wettbewerb mangelhaft sei, so Lanz. Auch hier gebe es jedoch Ausnahmen. Beispielsweise werden die Abwasserentsorgungspreise in der Regel exklusive der Mehrwehrsteuer festgelegt, sodass eine automatische Weitergabe der Senkung garantiert ist – obwohl diese Leistung im Monopol erbracht wird.
Nicht weitergegeben wird die Senkung oft dort, wo es aus Gründen der Publikumswirksamkeit eines Preises nicht sinnvoll erscheint. Zum Beispiel bei Preisen, welche absichtlich rund sind. In solchen Fällen erwarte der Preisüberwacher eine andere Kompensation, sagt Lanz.
200 Millionen Kosten
Den kleinen Senkungen stehen die Kosten der Händler gegenüber. Wird der Mehrwertsteuersatz angepasst, kostete das die Wirtschaft jeweils rund 200 Millionen Franken, weil die Kassen-Systeme angepasst werden müssen.
Ein weiteres Problem für die Händler: «Eine geringfügige Erhö- hung der Kosten macht die Einsparung je nachdem bereits wieder zunichte», sagt Rudolf Lanz. Damit hat etwa die Landi zu kämpfen, eine Detailhandelskette der Bauern-Genossenschaft Fenaco. Auf Anfrage heisst es, dass man zwar die Mehrwertsteuersenkung weitergegeben habe. Jedoch zahle Landi seit Ende des letzten Jahres bei einigen Produkten höherer Einkaufspreise. So auch bei den beiden Produkten, welche der Konsumentenschutz untersuchte.