Wohnung gestürmt und Mann mit Schüssen schwer verletzt: Argus-Einsatz kommt vor Bundesgericht

Im Mai 2009 stürmten sechs Angehörige der Sondereinheit Argus eine Wohnung in Wohlen, um einen betrunkenen und randalierenden Mann zu verhaften. Doch der Einsatz ging schief, der 30-jährige Serbe griff einen Polizisten mit einem Messer an, dieser zog die Waffe, der Mann wurde durch zwei Schüsse in den Bauch schwer verletzt.

Obwohl mittlerweile fast neun Jahre vergangen sind, beschäftigt der Vorfall die Justiz noch immer. Im November mussten sich der Einsatzleiter und der Polizist, der geschossen hatte, vor dem Aargauer Obergericht verantworten. Der Schütze wurde vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung freigesprochen.

Der Polizeioffizier, der den Einsatz geleitet hatte, erhielt einen Freispruch in Bezug auf schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Er wurde aber wegen Amtsmissbrauchs und Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Damit hätte das Verfahren zu einem Ende kommen können, doch nun steht fest: Mit dem Fall müssen sich auch die Bundesrichter in Lausanne beschäftigen. Der ausserordentliche Staatsanwalt Urs Sutter ficht das Urteil des Obergerichts gegen den Polizeioffizier an. Er begründet dies mit einem Widerspruch, den er im Urteil sieht.

Einerseits habe das Obergericht festgehalten, der Beschuldigte habe sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Andererseits habe das Gericht den Polizeioffizier aber nicht für die Körperverletzung verantwortlich gemacht, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft direkt aus diesem Amtsmissbrauch resultierte.

Akzeptiert hat Staatsanwalt Sutter den Freispruch für den Polizisten, der geschossen hatte. Doch auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Privatkläger beide Entscheide anfechten. Anwalt Matthias Brunner, der die Interessen der Familie des mittlerweile verstorbenen Opfers vertritt, sagt: «Die Erwägungen des Obergerichts haben mich nicht überzeugt.»

Für ihn steht fest: «Beim Einsatz ist es zu strafbaren Handlungen gekommen.» Überrascht über den Weiterzug ist Anwalt Markus Leimbacher. «Mein Mandant und ich haben gehofft, dass der Freispruch rechtskräftig wird und das lange Verfahren nun endlich ein Ende findet», sagt der Verteidiger des Polizisten, der die Schüsse abgegeben hat. Für Leimbacher ist klar, dass es sich um Notwehr gehandelt habe, dennoch sei die anhaltende Ungewissheit für seinen Mandanten sehr belastend.

Der Entscheid am Obergericht fiel im November äusserst knapp und am späten Abend nach langer Beratung. Beide Urteile fällten die drei Richter nicht einstimmig. «Es ist ein schwieriger Fall, den wir kontrovers diskutiert haben», sagte Oberrichter Matthias Lindner damals. Der letztinstanzliche Entscheid liegt nun beim Bundesgericht.