
Steuervergleich im Aargau zeigt: Tiefe Einkommen wurden stark entlastet
Am Freitag hat die Staatskanzlei im Amtsblatt die neuste SP-Volksinitiative publiziert. Die Initianten haben jetzt ein Jahr Zeit, um 3000 Unterschriften für eine Korrektur vergangener Steuerreformen des Kantons zusammenzutragen. Das wird ihnen ohne Frage gelingen. Mit der «Gegensteuer-Initiative» sollen die Steuern für Besserverdienende und für Unternehmen wieder steigen, und die Steuereinnahmen sich um rund 125 Millionen Franken verbessern.
Bereits abstimmungsreif ist die sogenannte Millionärsinitiative der Juso Aargau, die bei Vermögen ab 500’000 Franken zu höheren Vermögenssteuern führen soll. Sie brächte Kanton und Gemeinden nach Berechnung der Regierung zusammen 161 Millionen Franken. Der Grosse Rat hat sie schon behandelt und lehnt sie ab. Die Initiative kommt am 23. September an die Urne.
Linke kritisieren Steuergeschenke
Mit den beiden Begehren wollen die Linken «überrissene Steuergeschenke an Reiche und juristische Personen» der letzten Jahre korrigieren. Doch wo steht der Aargau mit seinen Steuersenkungen überhaupt? Bundesrat Ueli Maurer hat bei der Vorstellung der Steuervorlage (SV 17) am Beispiel eines Einverdienerehepaars ohne Kinder aufgezeigt, wie sich die Steuerbelastung in den Hauptorten der Kantone seit 2005 entwickelt hat (siehe Grafiken unten). Das Beispiel zeigt anhand verschiedener Einkommensstufen: In der Mehrheit der Kantone sank die Steuerbelastung. Das Beispiel sei nicht repräsentativ, schränkte Maurer ein, fügte aber an: «Hätten wir noch Kinder einbezogen, wären die Unterschiede noch grösser. Tendenziell stimmt es für alle.»
Bei niedrigen Einkommen fiel die Senkung zwischen 2005 und 2016 aber gerade im Kanton Aargau sehr gering aus. Das würde die Position der SP-Initianten stützen. Allerdings fehlt in Maurers Vergleich die erste der drei Aargauer Steuerreformen von 1998, 2006 und 2012. Der damalige Finanzdirektor Roland Brogli hatte immer betont, sie gehörten zusammen. Wenn man die Auswirkungen aller drei Steuerreformen ansieht, fällt das Ergebnis im Beispiel unten anders aus (hellgrüne Balken in den Diagrammen). Dies zeigen Berechnungen des kantonalen Departements Finanzen und Ressourcen.
Tiefe Einkommen stark entlastet
Laut Mediensprecherin Claudia Penta ergeben sich mit Einbezug der Tarifsenkungen in den Jahren 2001 und 2002 «für alle Beispiele klar stärkere Reduktionen der Steuerbelastung als lediglich für den Zeitraum 2005 bis 2016». Wird der Vergleich um die dritte Steuerreform von 1998 ergänzt, zeigt sich gemäss Penta, dass die verschiedenen Einkommensklassen im Rahmen der letzten drei Steuergesetzrevisionen «insgesamt ausgewogen entlastet wurden».
Insbesondere beim Ehepaar mit Bruttoeinkommen 50’000 Franken sei die Entlastung deutlich stärker. Penta: «Damit ist die Entlastung bei diesem Einkommen im Vergleich zu jener bei höheren Einkommensklassen nicht mehr am geringsten, sondern am stärksten.» Demnach sank die Steuerbelastung des Aargauer Ehepaars bei einem Bruttoeinkommen von 50’000 Franken um 44 Prozent, bei 100’000 Franken brutto im Jahr um knapp 27 Prozent, bei 200’000 Franken Jahreslohn immer noch um knapp 24 Prozent, bei 400’000 Franken um knapp 25 Prozent.

Die drei Reformen: Das wurde beschlossen
1998: Diese ab 2001 geltende Steuerreform brachte unter anderem eine Entlastung von Familien sowie von Unternehmen, Befreiung von Erbschaftssteuer für Nachkommen, gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligte Ehepaare profitierten vom Übergang zum Vollsplittingtarif.
2006: Diese 2006 gutgeheissene und zeitlich gestaffelt umgesetzte Reform brachte Massnahmen für Unternehmen (so einen tieferen Gewinnsteuertarif), für Rentner in bescheidenen Verhältnissen, tiefere Einkommens- und Vermögenssteuern und anderes mehr.
2012: Auch diese gestaffelt umgesetzte Vorlage brachte mehrere Änderungen, etwa Entlastungen bei Einkommens-, Vermögens- und Vorsorgetarif, höhere Kinder- und Kinderbetreuungsabzüge.
