Sonntagsverkäufe: Der Kampf um den 23. Dezember ist lanciert

Vor zwei Monaten gab der Regierungsrat die Daten für die Sonntagsverkäufe vor Weihnachten bekannt. Am zweiten und dritten Adventssonntag, also am 9. und 16. Dezember, «dürfen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen», hiess es in der Mitteilung. Beim Entscheid seien «die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit» berücksichtigt worden. Weiter hielt die Regierung fest: «Die Daten für die Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.»

Inzwischen sind die Daten zum politischen Zankapfel geworden. Im Grossen Rat ist am 6. März eine Motion ganz knapp gescheitert, die einen Sonntagsverkauf am 23. Dezember forderte. Clemens Hochreuter (SVP) sagte damals, die Detailhändler seien konsterniert. Die umliegenden Kantone hätten einen Sonntagsverkauf am 23. Dezember, den Läden im Aargau werde der umsatzstärkste Tag des Jahres verwehrt. Dies, weil Kunden Einkaufssonntage bevorzugten, die näher bei Weihnachten liegen. Die Bevölkerung werde sich nicht an die Vorgaben der Regierung halten und den Sonntag vor Weihnachten zum Einkaufen in umliegenden Kantonen oder in Süddeutschland nutzen.

Grundsatzentscheid im Jahr 2012
Bereits einen Tag vor der Grossratssitzung, am 5. März, hatte der Regierungsrat eine Umfrage bei den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Gemeinden lanciert. Laut dem Schreiben, das der AZ vorliegt, waren bei der Regierung zuvor «diverse Eingaben eingegangen, welche im Sinn von Wiedererwägungsgesuchen für das Jahr 2018 die Bezeichnung des dritten und vierten Adventssonntags als bewilligungsfrei beantragen». Der Regierungsrat hält fest, er habe 2012 aufgrund einer Umfrage bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden einen Grundsatzentscheid für die Sonntagsverkäufe gefällt. Demnach ist der vierte Adventssonntag als Verkaufstag vorgesehen – ausser in Jahren, wenn dieser auf den 23. oder 24. Dezember fällt. Genau dies war 2012 der Fall, und es kam zum Rechtsstreit. Die Regierung legte die Sonntagsverkäufe damals, wie auch dieses Jahr wieder, auf den 9. und 16. Dezember fest. Eine dagegen eingereichte Beschwerde wies das kantonale Verwaltungsgericht im Jahr 2012 ab.

Gewerkschaften warnen
Nun hält der Regierungsrat fest, man sei bereit, den Grundsatzentscheid zu überprüfen. Konkret geht es um die Frage, ob am 23. Dezember ein Sonntagsverkauf erlaubt werden soll. Bis morgen Donnerstag läuft die Frist für Stellungnahmen – schon klar ist die Position der Gewerkschaften: In einer Mitteilung sprechen sich Arbeit Aargau und der Aargauische Gewerkschaftsbund klar gegen einen Verkaufstag am 23. Dezember aus. Die Belastung für die Arbeitnehmenden sei mit zwei aufeinanderfolgende Sonntagsverkäufen in der Weihnachtszeit sehr hoch. Eine weitere Lockerung der Regeln ist für den Verband nicht tragbar. «Eine Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntags bedeutet in der Praxis oft, dass Detailhandels-Angestellte bis Ladenschluss am 24. Dezember zwei Wochen durcharbeiten», warnt Arbeit Aargau.

Entscheid soll im Mai fallen
Peter Fröhlich, Geschäftsführer des Aargauischen Gewerbeverbandes, sagt auf Anfrage: «Wir sehen diese Gefahr nicht, die Detailhändler nehmen Rücksicht auf ihre Angestellten, diese würden sich auch wehren, wenn es nicht so wäre.» Bei einer Umfrage unter Mitgliedsvereinen und Berufsverbänden im Aargau habe sich klar gezeigt, dass die Gewerbevertreter für einen Sonntagsverkauf am 23. Dezember seien. «Nach diesem Resultat hat sich auch der Vorstand deutlich dafür ausgesprochen, schliesslich ist der Sonntag vor Weihnachten ganz einfach das attraktivste Datum dafür», sagt Fröhlich. Ob es am 23. Dezember im Aargau tatsächlich zum Weihnachtsshopping kommt, entscheidet sich bald. In seinem Schreiben zur Umfrage kündigt der Regierungsrat an, im Mai über die Wiedererwägungsgesuche zu entscheiden.