Können Absolventen von Privatschulen in Zukunft prüfungsfrei an die Kantonsschule?

Seit 2016 ist die Abschlussprüfung an der Bezirksschule abgeschafft. Die Schülerinnen und Schüler treten bei entsprechendem Notenschnitt prüfungsfrei in die Mittelschule ein. Diese Regelung gilt aber nicht für Absolventen von Privatschulen. Sie müssen weiterhin eine Aufnahmeprüfung absolvieren, wenn sie an eine Mittelschule wechseln wollen. Der Notenschnitt zählt nicht, auch wenn an der Privatschule auf anerkanntem Bezirksschulniveau unterrichtet wird.

Absolventen von Privatschulen sind also gegenüber den Absolventen der öffentlichen Schule benachteiligt, gilt doch die Aufnahmeprüfung an die Mittelschule eher als «Verhinderungsprüfung» denn als «Chancenprüfung». Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass nach dem heute gültigen Schulgesetz diese Benachteiligung der Privatschulen rechtens ist. Denn das Gesetz sagt, dass die öffentliche Bezirksschule und analoge Schulangebote an Privatschulen strikte zu trennen seien. Demnach kann es auch keinen prüfungsfreien Übertritt von einer Privatschule an eine öffentliche Mittelschule geben.

Chancengleichheit für Private

In einer Motion verlangt nun GLP-Grossrat Dominik Peter, zusammen mit vier weiteren Grossrätinnen und -räten, dass diese Praxis im Sinne der Chancengleichheit geändert werden soll. Die Motion schlägt deshalb vor, dass das Schulgesetz angepasst werden soll. Im Gesetz soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, dass anerkannte private Bezirksschulen, von denen es zurzeit drei im Aargau gibt, sich kontrollieren lassen und ihre Lehrpläne so weit anpassen, dass sie den prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium gewährleisten können. Damit wären die Privatschulen der öffentlichen Schule gleichgestellt. Privatschulen hingegen, die ihre Freiheit nicht aufgeben wollen und nach eigenen Konzepten unterrichten, soll der prüfungsfreie Übertritt weiterhin nicht gewährt werden.

Doppelt gemoppelt

Marianne Binder (CVP), die auch die Motion unterzeichnet hat, schiebt eine Interpellation zum gleichen Thema nach. Sie stört sich an der Ungleichbehandlung der Schüler von Privatschulen beim Übertritt an die Kantonsschulen. Ihre Argumente decken sich mit jenen in der Motion. Binder schickt aber noch sieben Fragen hinterher, die sie beantwortet haben möchte. So möchte sie wissen, warum der Regierungsrat ein «grundlegendes Misstrauen gegenüber privaten Bezirksschulen» hege. Und es interessiert sie, ob der Regierungsrat nicht einen Widerspruch darin sehe, private Bezirksschulen zu bewilligen, ihre Übertritte bis zum 8. Schuljahr anzuerkennen, nicht aber für den Übertritt in die Mittelschule.

Von Jörg Meier/AZ