
Mordfall Rupperswil: Der Rucksack für die nächste Familie war schon gepackt
Der Name Rupperswil steht für ein unvergleichbares Verbrechen. Doch hätte der mutmassliche Vierfachmörder Thomas N. seinen Plan umsetzen können, gäbe es einen «Fall Rupperswil» auch in den Kantonen Solothurn und Bern.
Die Aargauer Gerichte publizierten am Montag die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Sie zeigt nicht nur, wie der Vierfachmord aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde ablief, sondern enthüllt auch das Geheimnis des Rucksacks, den die Polizei bei der Hausdurchsuchung sicherstellte.
Während im Dezember 2015 ein Schock durch die Schweiz geht und die Polizei mit einem Grossaufgebot nach den Tätern von Rupperswil fahndet – damals konnte man sich nicht vorstellen, dass einer allein dazu fähig sein könnte –, führt Thomas N. sein Leben weiter wie bisher. Die Blutspritzer auf seinem Rucksack übermalt er mit einem schwarzen Filzstift. Während die Feuerwehr den Brand löscht und dabei vier Leichen entdeckt, nimmt er fünfhundert Meter davon entfernt in seinem Elternhaus eine Dusche. Der damals 32-Jährige wohnt noch immer bei seiner Mutter. Nach dem Mittag macht er mit ihr und seinen beiden Hunden einen Spaziergang. Am Abend fährt er mit zwei Kollegen nach Zürich, wo sie zusammen dinieren und ins Casino gehen. Er bezahlt mit Hunderternoten, die er am Morgen erbeutet hat. Niemand ahnt, woran Thomas N. in diesen Tagen denkt. In seiner Fantasie ist er beim 13-jährigen Jungen, den er sexuell missbraucht und getötet hat. Er googelt nach 11- bis 15-jährigen Buben, die ähnlich aussehen.
Der Rucksack ist gepackt
Im Januar 2016 stellt Thomas N. in seinem Zimmer seinen Rucksack bereit. Der Inhalt: Seile, die er zu Fesseln vorbereitet hat, Kabelbinder, Anzündwürfel, Klebeband, sechs Flaschen Fackelöl, Handschuhe, Sexspielzeug, Feuerzeug und eine Pistole. Mit diesen Utensilien hat er am
21. Dezember 2015 seine Tat durchgeführt. Was er damals verbrauchte, kauft er sich danach neu.
In seinem Notizblock legt sich N. eine Liste mit Buben an, die ihn interessieren. Er hinterlegt jeweils ein Bild, Name, Alter, Wohnort, Schule. Bei zwei Familien aus den Kantonen Solothurn und Bern gedeihen seine Pläne am weitesten. Er will diese wie in Rupperswil in seine Gewalt bringen, die Anwesenden fesseln, Geld erpressen, den Buben sexuell missbrauchen, alle Personen töten und das Haus anzünden. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie stützt sich unter anderem auf ein Geständnis von Thomas N.
Für die Solothurner Familie bereitet er eine ähnliche List vor wie in Rupperswil. Doch diesmal ist sein Plan noch ausgefeilter. An seinem Computer im Haus seiner Mutter fälscht er ein Schreiben, das er mit dem Briefkopf einer Solothurner Schule und Unterschriften der Schuldirektorin und der Schulleiterin versieht. Er teilt den Eltern darin mit, dass sich eine Schülerin wegen Mobbing das Leben nehmen wollte. Falls sich jemand vom Schulpsychologischen Dienst melden werde, seien die Eltern um ihre Mithilfe gebeten.
Thomas N. spioniert die Familie aus. Er inspiziert das Quartier und macht einen Eintrag in sein Notizbuch: «Di 7:40 alle zuhause, wach». Er wählt zweimal die Festnetznummer der Familie. Als jemand abnimmt, gibt er an, sich verwählt zu haben. Er notiert den Tagesablauf und findet auf Google sogar den Schulplan des Buben.
Der Tag vor der Verhaftung
Am 11. Mai 2016, am Tag vor seiner Verhaftung, fährt N. mit dem Auto seiner Mutter in den Kanton Solothurn. Dabei hat er seinen Rucksack, den gefälschten Brief sowie eine Visitenkarte, mit der er sich als Doktor des Schulpsychologischen Dienstes ausgibt. Von seinem Handy ruft er erneut zweimal auf die Festnetznummer der Familie an. Zuerst kommt keine Verbindung zustande. Danach nimmt jemand ab, doch N. gibt an, sich verwählt zu haben. Er fährt wieder nach Hause. Was ihn von seinem Plan abhält, ist nicht bekannt.
Bei der Berner Familie geht er ähnlich vor. An fünf Januartagen streift er durch das Wohnquartier und macht sich Notizen. Zweimal wählt er die Festnetznummer. Neben den beiden Familien trägt er auf seiner Liste die Namen von neun weiteren Buben im Alter von 11 bis 14 Jahren.
Die Familien aus den Kantonen Solothurn und Bern werden an der Gerichtsverhandlung, die heute in einem Polizeigebäude in Schafisheim beginnt, vom Anwalt Jean-Claude Cattin vertreten. Er wird eine Entschädigungsforderung stellen, die er noch nicht beziffern kann. Er sagt: «Die beiden Familien werden selber nicht an der Verhandlung teilnehmen.» Mehr habe er nicht zu sagen.
Schulpsychologen äussern sich
Philipp Ramming, Präsident der Schweizer Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie, sagt auf Anfrage: «Die allgemeine Verunsicherung unter Eltern multipliziert sich nun durch die vielen Medienberichte. Die Eltern sollen wissen: Wir gehen nie so vor. Wenn Sie Zweifel haben, sollen sie sich bei der Schule melden.» Dominik Wicki, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Solothurn, ergänzt: «Wir machen keine Hausbesuche. Manchmal treffen wir Eltern im Schulhaus, meistens aber auf der Regionalstelle.» Der Kontakt laufe immer über die Schule. Simone Strub, Sprecherin des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons Aargau, bestätigt: «Wir machen keine Hausbesuche. Schon gar keine unangekündigten.»
Die Staatsanwaltschaft klagt auch die geplanten Delikte an. Sie wirft Thomas N. neben der Tat in Rupperswil Vorbereitungshandlungen für mehrfachen Mord, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Brandstiftung vor. Zudem habe er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht.
Von Andreas Maurer/AZ

Die Sicherheitsvorkehrungen für die Gerichtsverhandlung im Fall Rupperswil sind hoch. Der Prozess findet nicht im Bezirksgericht Lenzburg statt, sondern im Gebäude der Mobilen Polizei in Schafisheim. Um alle 65 zugelassenen Journalisten kontrollieren zu können, findet der Einlass in den Gerichtssaal um 7 Uhr morgens statt. Um 8.15 Uhr eröffnet Gerichtspräsident Daniel Aeschbach die Verhandlung. Dieser Ablauf ist geplant: Am Dienstag werden die beiden Gutachter Josef Sachs und Elmar Habermeyer befragt. Die beiden Psychiater werden erklären, ob der Angeklagte eine psychische Störung hat und ob diese behandelbar ist. Davon hängt ab, ob eine lebenslängliche Verwahrung möglich ist. Am Mittwoch wird erstmals der Angeklagte Thomas N. sprechen. Er wird zuerst vom Richter zu seiner Person und danach zur Sache befragt. Seine Verteidigerin Renate Senn hält ihr Plädoyer. Am Donnerstag könnte die Leitende Staatsanwältin Barbara Loppacher ihr Plädoyer halten. Es gibt aber keinen fixen Termin. Falls die Verhandlung zügig vorangeht, könnte sie ihre Rede schon am Mittwoch beginnen. Das Gericht hält sich die Möglichkeit offen, an einigen Tagen bis in die Nacht zu verhandeln. Am Freitag ist das Urteil angekündigt. Falls es nicht reichen sollte, hat das Gericht den Mittwoch der kommenden Woche als Reservetermin freigehalten.
Von Andreas Maurer/AZ