
«Ambulant vor stationär»: Regierungsrat präsentiert Spitalverordnung
Betroffen sind 13 verschiedene Behandlungen und Untersuchungen. Die Regierung wolle mit dieser Massnahme sowohl einem Patientenbedürfnis nachkommen, als auch das Effizienzpotenzial in der Gesundheitsversorgung weiter ausschöpfen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Die Umsetzung erfolgt ohne administrativen Mehraufwand für Leistungserbringer und Kanton. Die neue Spitalverordnung sieht aber auch Ausnahmesituationen vor, in denen grundsätzlich ambulant vorzunehmende Eingriffe auch stationär durchgeführt werden können.
Ausnahmen sind beispielsweise, wenn Patientinnen und Patienten besonders schwer erkrankt sind, schwere Begleiterkrankungen haben, postoperativ eine intensive Behandlung oder Betreuung nötig ist oder soziale Faktoren vorliegen, die eine ambulante Behandlung verunmöglichen.
Der Kanton Luzern hat die Förderung der ambulanten Behandlung am 1. Juli 2017 eingeführt. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung auf Anfang 2018 in den Kantonen Zürich, Wallis und Zug. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant eine nationale Lösung auf das Jahr 2019.