Tierschutz im Aargau – Schlechte Noten für 62 Tierhalter

Skandalöse Zustände diesen August auf einem Bauernhof im Kanton Thurgau: Mehrere Pferde waren bereits verendet – weitere Tiere abgemagert und in schlechtem Zustand. Ein akutes Tierleiden wurde zuvor vom Thurgauer Veterinäramt bei seinen Kontrollen nie festgestellt. Dabei habe sich der Bauer – wie sich inzwischen herausgestellt hat – «immer wieder um Tierschutzvorschriften und Behördenauflagen» foutiert, stellt der Zofinger Grossrat Daniel Hölzle (Grü) in einer Interpellation fest. Dennoch gab es in den letzten Jahren für den Pferdezüchter über Direktzuzahlungen und Freiberger-Stutenprämien vom Bund rund eine Million Franken, weiss Hölzle, der mit seinem Vorstoss einen Überblick zur Situation im Aargau gewinnen wollte.

Alle vier Jahre eine Kontrolle

Überraschend rasch liegen nun die Antworten der Regierung auf die sehr detaillierten Fragen vor. So wird etwa erklärt, wie die Kontrollen ablaufen und wer dafür zuständig ist. Im Bereich Tierschutz ist der kantonale Veterinärdienst (Departement Gesundheit und Soziales) für die Überprüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen in den Tierhaltungen verantwortlich, während die Abteilung Landwirtschaft (Departement Finanzen und Ressourcen) den ökologischen Leistungsnachweis überprüfen lässt. Für Letzteren gibt es Programme wie «Raus» (regelmässiger Auslauf im Freien), die über die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung hinausgehen.

Auf der gesetzlichen Ebene hat der Aargauer Veterinärdienst im letzten Jahr 623 sogenannte Grundkontrollen bei insgesamt 3363 Tierhaltern durchgeführt. «Die überprüften Betriebe wurden im Stichprobenverfahren ausgewählt», schreibt die Regierung – «jeder Hof wird aber alle vier Jahre überprüft».

Ein Schwerpunkt liege auf der Kontrolle von «Risikobetrieben», welche 2016 zusätzlich 250 Mal unangemeldeten Besuch bekamen. Laut Statistik wurden 22 Fälle gesetzlich ungenügender Tierhaltung verzeichnet – die auch auf das Konto von Hobby-Tierbesitzern gehen können.

Bedeutend grösser ist die Zahl der Tierhalterinnen und -halter, welche die Vorgaben ökologischer Tierhaltungsprogramme nicht eingehalten haben. 2015 wurden 151 Landwirtschaftsbetriebe die Direktzahlungen wegen Tierschutzverstössen im Umfang von 220‘000 Franken gekürzt. Im Jahre 2016 waren laut Regierung 62 Bauernhöfe in einem Umfang von 283‘000 Franken betroffen.