Bürgerliche wollen im Aargau die Sozialhilfe kürzen – jetzt kontern die Gemeinden

Mit mehreren Vorstössen im Grossen Rat nehmen Martina Bircher (SVP, Aarburg), Renate Gautschy (FDP, Gontenschwil), Adrian Schoop (FDP, Turgi) und Susanne Voser (CVP, Neuenhof) die hohen Sozialausgaben in diversen Aargauer Gemeinden ins Visier. Heute vor einer Woche überwies das Kantonsparlament ein Postulat, das eine Abstufung der Sozialhilfe verlangt. Je mehr Jahre eine Person zuvor AHV-Beiträge und Steuern bezahlt hat, desto höher soll ihr Sozialhilfeanspruch ausfallen.

Und noch am gleichen Tag legten die vier bürgerlichen Gemeindevertreter mit einem weiteren Vorstoss nach. Dieser verlangt, dass der Ansatz der Sozialhilfe auf das Existenzminimum gesenkt werden solle. Statt den heutigen Ansatz gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu bezahlen und bei Verstössen gegen Auflagen die Zahlungen zu kürzen, soll der Grundbetrag auf 70 Prozent der heutigen Höhe gesenkt werden. Wer sich kooperativ zeigt und Weisungen der Gemeinden befolgt, soll mit einer sogenannten Motivationsentschädigung wieder auf die ursprünglichen Sozialbeiträge kommen.

Nur noch 690 statt 986 Franken?
Nun meldet sich der Verband Aargauer Gemeindesozialdienste zu Wort. In einer Stellungnahme kritisieren die Experten, die täglich mit Sozialhilfe- bezügern zu tun haben, die Vorstösse. Bei einer Abstufung wären auch Menschen betroffen, «denen es, ohne Fehlverhalten, gar nicht möglich war, substanzielle Zahlungen an AHV und Steueramt zu leisten», hält Verbandspräsidentin Jeannine Meier fest. Konkret wären dies zum Beispiel Frauen, «die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Erziehungs- und Familienarbeit zurückstecken mussten». Ausserdem würde eine Abstufung laut dem Verband geltendes internationales, nationales und kantonales Recht verletzen. In der Mitteilung werden die Genfer Flüchtlingskonvention, der schweizerische Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung und des Diskriminierungs-verbots sowie die kantonale Sozialhilfegesetzgebung als Beispiele genannt.

Der Verband rechnet auch vor, was der Vorschlag, die Sozialhilfe auf das Existenzminimum zu reduzieren, in Zahlen heissen würde. So würde eine Einzelperson künftig noch 690 statt 986 Franken pro Monat für alle Lebenskosten ausser Miete und Grundprämie für eine billige Krankenkasse erhalten. Damit wären die Beiträge künftig rund einen Drittel niedriger als heute.

Integration würde schwieriger
Aus Sicht der Fachleute würde eine solche Regelung vor allem den Druck und den Stress auf armutsbetroffene Menschen massiv erhöhen. Jeannine Meier betont: «Unter Druck stehende Menschen lassen sich in der Regel nicht besser, sondern eher schlechter integrieren.» Längerfristig würde dies laut dem Verband nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrkosten in der Sozialhilfe führen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf Kinder, die von den Leistungskürzungen gegen ihre Eltern automatisch mitbetroffen wären.

Die Kosten in der Sozialhilfe nehmen laut den Fachleuten zu, «weil immer mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt und anderen gesellschaftlichen Strukturen gedrängt werden». Für die nicht oder ungenügend beruflich qualifizierten Personen, egal ob schweizerischer oder ausländischer Herkunft, gebe es immer weniger Jobs mit tiefen Anforderungen. «Mit neuen Sanktionen gegen Sozialhilfebezüger wird nicht eine einzige solche Stelle neu geschaffen und es wird auch keine einzige schlecht qualifizierte Person für die immer höheren Anforderungen des Arbeitsmarktes fit gemacht», kritisiert der Verband.