Buschauffeure wegen Handy am Steuer entlassen

Die Meldung von «Radio Energy» machte letzte Woche grosse Schlagzeilen: Die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) kündigten drei Tramchauffeuren fristlos, weil sie während der Fahrt ihr Handy benutzt hatten. Anfang Oktober machte der «Blick» einen Fall publik, in dem ein Busfahrer im Zürcher Oberland am Steuer an seinem Tablet hantierte. VBZ-Sprecherin Daniela Tobler sagte, in den Fahrdienstvorschriften sei das Verbot von Handys und Tablets geregelt «und alle Chauffeure wissen, dass es ein grober Verstoss gegen die Regeln ist». Ein grundsätzliches Handyverbot ist in Zürich kein Thema: «An den Endhaltestellen hat das Fahrpersonal Pausen. Da wäre es unangebracht, wenn die Chauffeure auf ihr Smartphone oder Tablet verzichten müssten.» Auch an anderen Haltestellen sei ein Blick aufs Handy erlaubt, wenn das Fahrzeug gesichert sei.

Entlassungen auch im Aargau

Auch im Aargau gab es schon Fälle, in denen Buschauffeure bei der Fahrt mit elektronischen Geräten hantierten. «Leider gab es bei uns schon eine Verwarnung und eine Kündigung», sagt Cathe- rine Spiegel, Leiterin Personal bei der Limmat Bus AG. Die Firma betreibt unter anderem die Schnellbuslinien von Bremgarten und Remetschwil nach Zürich, Kurse im Limmattal und die Verbindung zwischen Wohlen und Meisterschwanden. «Bei uns gilt Nulltoleranz beim Fahren, die Sicherheit der Fahrgäste hat absolute Priorität», betont Spiegel. Nur an der Endhaltestelle in der Wartezeit sei Chauffeuren der Gebrauch von mobilen Geräten erlaubt, zum Beispiel zur Kommunikation mit der Busleitstelle.

Auch bei den Regionalen Verkehrs- betrieben Baden-Wettingen (RVBW) ist es schon zu Verweisen und Kündigungen wegen Handynutzung gekommen, wie Marketingleiterin Marija Nikolova sagt. Eine fristlose Entlassung eines Busfahrers habe es aber noch nie gegeben. «Gemäss unserem Personalreglement ist es Chauffeuren während des Fahrdiensts generell untersagt, Mobiltelefone zu benutzen», hält Nikolova fest. In Sonderfällen könne das Handy ausserhalb des Busses unter Einhaltung der Weisungen benutzt werden. Die Regelungen würden in der Ausbildung geschult, zudem fänden regelmässige Seminare statt, wo auch auf die Handynutzung hingewiesen werde.

Erwin Rosenast, Kommunikationsverantwortlicher bei AAR bus+bahn, kennt die Problematik von Chauffeuren, die ihr Handy bei der Fahrt benutzen. «Es gab deswegen schon Verwarnungen, jedoch keine Kündigungen», sagt er auf Anfrage. Die Verwendung von Mobiltelefonen oder Tablets am Steuer sei bei AAR bus+bahn nicht gestattet. «Die Konzentration zur Ausübung einer sicheren Fahrt muss gewährleistet sein», hält Rosenast fest. Für die Buschauffeure würden grundsätzlich die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes gelten. An den Bushaltestellen sei der Handygebrauch grundsätzlich gestattet, «falls kein dienstlicher Zusatzauftrag vorliegt».

Testkunden beim Regionalbus

Beim Regionalbus Lenzburg ist in den internen Vorschriften speziell erwähnt, dass folgende Tätigkeiten während der Fahrt verboten sind: mit dem privaten Handy telefonieren, SMS oder Whatsapp schreiben sowie Billette verkaufen. «Wir weisen sie in unserem wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblatt auch regelmässig auf diese Bestimmungen hin», sagt Geschäftsführer René Bossard. Bei internen Kontrollen seien keine Verstösse festgestellt worden. Auch von Fahrgästen habe man beim Regionalbus Lenzburg bislang keine Hinweise erhalten.

Bossard ergänzt: «Die Testkunden des Bundes, die seit gut einem Jahr regelmässig in unseren Bussen unterwegs sind, haben ebenfalls noch nie einen Verstoss gemeldet.» Folglich habe man auch noch keine Mitarbeiter verwarnen oder entlassen müssen. Beim Regionalbus Lenzburg muss das Fahrpersonal mindestens drei Minuten vor Abfahrt einsatzbereit sein und den Fahrgästen zur Verfügung stehen. «Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr erlaubt, das Handy privat zu benutzen», sagt Bossard. Zuvor sei dies an der Haltestelle jedoch gestattet.

Postauto-Chauffeure mit Tablet

Die Chauffeure der Postautos, die im Aargau verkehren, sind alle mit einem Tablet ausgerüstet. Darüber erhalten sie betrieblich relevante Dokumente, wie zum Beispiel Einsatzpläne, die zuvor in Papierform verbreitet wurden. «Sie dürfen das Tablet auch privat verwenden, aber natürlich nicht während der Fahrt», sagt Patrick Zingg, Leiter Postauto Region Nordschweiz. Die entsprechenden «Spielregeln» hätten alle Chauffeure unterschrieben. «Mir ist in den Kantonen Aargau, Solothurn und Basel-Land, die bei Postauto zur Region Nordschweiz gehören, kein ähnlicher Fall wie in Zürich bekannt», sagt Zingg. Sollte ein Buschauffeur während der Fahrt offensichtlich fahrlässig mit dem Tablet oder seinem privaten Handy hantieren, würde aber auch Postauto Nordschweiz die Konsequenzen ziehen. «Je nach Vorfall könnte dies eine fristlose Kündigung bedeuten, dies muss aber für jeden Einzelfall separat beurteilt werden», sagt Zingg.

Lokführer halten Regeln ein

Disziplinierter als die Busfahrer sind offenbar die Lokführer. Bei der Bremgarten-Dietikon-Bahn habe es bisher weder Verwarnungen noch Kündigungen wegen Handygebrauch im Führerstand gegeben, sagt René Fasel, Leiter Bahnproduktion bei der BDWM Transport AG. Er verweist auf die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften, wo es heisst: «Verrichtungen und Gespräche, die mit dem Fahrdienst oder der Fahrzeugbedienung nichts zu tun haben, sind verboten.» Fasel betont, diese Vorschriften seien zwingend einzuhalten, die Umsetzung werde überwacht.

Auch die Verwarnungen bei AAR bus +bahn betrafen keine Lokführer bei der Wynental- und Suhrentalbahn, sondern Buschauffeure. Auf der Schiene gelten sinngemäss die gleichen Vorschriften wie auf der Strasse: Auch den Lokomotivführern ist die Handybenutzung nur im Bahnhof erlaubt, wenn der Zug steht. (Fabian Hägler/AZ)