Keinen Besitzer eruiert – Klingnauer Goldfund geht an die Gemeinde

Seit dem Fund hatten sich diverse Personen gemeldet, die Anspruch auf alle oder einen Teil der 2,6 Kilo Goldbarren stellten. Umfangreiche Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass das Gold niemandem zugeordnet werden könne, teilt die Regionalpolizei Zurzibiet mit. Damit konnte der rechtmässige Eigentümer der Barren, die einen Wert von rund 100‘000 Franken haben, nicht eruiert werden. Das Fundbüro übergibt die Goldbarren nun am Freitag offiziell dem Gemeinderat. Gemäss Zivilgesetzbuch geht eine Fundsache an den Finder – wenn sich innert einer Frist von fünf Jahren der rechtmässige Eigentümer nicht meldet. Der Bauamtsleiter und ein Lehrling hatten die Goldbarren am 28. Juni 2012 während der Arbeit in einem Plastiksack gefunden. Dieser lag im Gras hinter einem Strauch. Die Goldbarren waren in Seidenpapier eingewickelt und mit Klebeband umwickelt. Der Fundort befindet sich an einem Fussweg zwischen Bahnlinie und Kantonsstrasse, die Grenze zu Deutschland ist nur 4,5 Kilometer entfernt.

Gesetzesauslegung umstritten

Dass der Goldfund an die Gemeinde geht, begründet die Regionalpolizei gleich wie zuvor der Gemeinderat. Weil die Gemeindemitarbeiter zum Zeitpunkt des Fundes in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis standen, würden die Goldbarren gemäss Obligationenrecht an ihren Arbeitgeber gehen, schreibt die Regionalpolizei. Gemäss Gemeinderat sollen die Finder zehn Prozent Finderlohn erhalten, das wären 5000 Franken pro Person. Diese Gesetzesauslegung ist aber umstritten. Für renommierte Juristen ist unklar, wer das Gold erhalten sollte. «Nur schon, weil ein klärendes Präjudiz fehlt, muss von einer offenen Rechtslage gesprochen», sagte Roger Rudolph, Arbeitsrechts-Experte und Lehrbeauftragter der Universität Zürich der AZ. Roland Müller, Professor für Arbeitsrecht an den Universitäten Bern und St. Gallen, legte sich gar fest: «Die Gemeindemitarbeiter werden nach fünf Jahren Eigentümer der Goldbarren.»

Die Aargauer Staatsanwaltschaft musste zwei Verfahren zum Fall ohne Ergebnis einstellen. Das erste gegen unbekannt, das zweite gegen einen heute 59-jährigen Bosnier, dessen Fingerabdrücke auf dem Plastiksack nachgewiesen wurden. Er stellte Anspruch auf den wertvollen Fund, konnte aber nicht nachweisen, dass das Gold ihm gehört. Zum Zeitpunkt des Fundes sass er schon einige Zeit wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz in Haft. Danach wurde er ausgewiesen. (pz)