Gastgewerbe: Aargauer Gemeinden können mehr selbst entscheiden

Die Gemeinden entscheiden künftig über Bewilligungen zum Kleinhandel mit Spirituosen. Derzeit muss der Kanton grünes Licht geben für den Alkoholverkauf an Einzelanlässen wie Quartierfesten.

Die anfallenden Abgaben fliessen künftig in die Kassen der Gemeinden. Der Mindestansatz beträgt 30 Franken plus 20 Franken Gebühren. Im Grundsatz beträgt die Alkoholabgabe zwei Prozent des Spirituosenabsatzes. Das beschloss der Grosse Rat mit 117 zu 4 Stimmen.

Die Gemeinden erhalten zudem die Möglichkeit, an bestimmten christlichen Feiertagen im Einzelfall die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben zu verlängern. Dieser Entscheid fiel mit 87 zu 36 Stimmen.

Das Parlament lehnte den Antrag der SVP ab, dass die Gesetzesrevision dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden muss. Für das sogenannte Behördenreferendum stimmten 29 Grossräte – 35 Stimmen wären notwendig gewesen.

Die Stimmberechtigten hatten im Februar 2016 die kantonalen Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,8 Prozent abgelehnt. Daher müssen im Aargau Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen derzeit kurz nach Mitternacht schliessen.