
Regierung für Covid-Zwangstest, damit jemand weggewiesen werden kann
Die neue Regelung solle sofort in Kraft treten, um hohe Kosten zu verhindern, argumentiert die Landesregierung. Jetzt will der Bund künftig abgewiesene Asylbewerber dazu verpflichten, sich einem Coronatest zu unterziehen. Bislang war das aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Deshalb hat der Bundesrat eine zeitlich ultrakurze Vernehmlassung eröffnet. Er will das Ausländer- und Integrationsgesetz entsprechend anpassen.
Wegzuweisende verweigern immer öfter Covid-Test
Der Vollzug von abgewiesenen Asylbewerbern gestaltet sich nach Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) derzeit schwierig. Viele Herkunfts- und Dublin-Staaten verlangen einen negativen Coronatest für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Es kommt deshalb immer häufiger vor, dass Personen aus dem Asylbereich einen Test verweigern, um eine Ausweisung zu verhindern, wie das SEM weiter schreibt. In den Bundesasylzentren seien dieses Jahr mehr als 50 solcher Fälle verzeichnet worden.
Regierungsrat für Schaffung der Gesetzesgrundlage
In der jetzt vorliegenden Antwort aus Aarau heisst es: «Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung einer expliziten gesetzlichen Grundlage zur Durchführung von zwangsweisen Covid-19-Tests zur Sicherstellung des Vollzugs von Wegweisungen bei ausreisepflichtigen Personen.» Was, wenn jemand jegliche Kooperation verweigert?
Er weist jedoch darauf hin, dass es inskünftig trotzdem zu Fällen kommen werde, «in denen ein Test trotz Zwang nicht durchgeführt werden kann, da es für den Abstrich in jedem Fall ein Mindestmass an Mitwirkung durch die betroffene Person braucht». Klar ist für die Regierung deshalb, dass, sollte sich eine Person derart unkooperativ verhalten, dass kein Abstrich genommen werden kann, sie damit die zeitnahe Ausschaffung verhindern kann.