
Betrüger bestellt Ware, gibt eine fremde Adresse an und angelt den Abholschein aus dem Briefkasten – auch in Aarau
Ein heute 23-jähriger Mann aus Düsseldorf entwickelte zusammen mit einem 28-jährigen Bekannten eine perfidere Masche: Sie bestellten jeweils das Apple iPhone X oder ähnliche Geräte für rund 1000 Franken etwa bei Interdiscount, gaben aber eine reale Bestelladresse beispielsweise in Basel an. Die Bestellung kontrollierten sie über eine von ihnen erstellte Mailadresse, und wenn per Track & Trace ersichtlich war, dass beim Empfänger niemand zu Hause war, setzte sich der 23-Jährige in den Zug und fischte den Abholzettel der Post eigenhändig aus dem jeweiligen Briefkasten. Damit ging er zur Poststelle. Als Identifikation überklebte er in seinem Pass auch noch eine Seite mit einem selbst gebastelten Einlageblatt: Darauf stand der korrekte Name des ahnungslosen Empfängers, das Bild hingegen passte zum 23-Jährigen.
Im April und Mai 2019 versuchten die Männer den Trick insgesamt 37-mal, scheiterten allerdings oft: War etwa der Empfänger zu Hause, kontaktierte dieser meist sofort den Versender. In elf Fällen funktionierte die Masche indes, nebst Basel auch in Aarau, Liestal und Sissach. Teilweise wurden die Geräte gegen Unterschrift versendet, der gefälschte Pass fiel auf der Poststelle nicht auf.
Der Betrüger wurde beobachtet
Aufgeflogen ist der 23-Jährige, weil er es übertrieben hatte: Eine Adresse in Aesch verwendete er mehrmals, dort beobachtete ausserdem eine Nachbarin, wie er den Abholzettel rausfischte. Später demolierte er gar den Briefkasten, um an einen weiteren Abholschein zu kommen. Als er im Mai 2019 auf der Poststelle in Aesch so erneut ein Paket abholen wollte, nahm ihn die Polizei fest.
Knapp fünf Monate sass er in Untersuchungshaft, dabei legte er ein vollständiges Geständnis ab und belastete auch seinen Partner. Den 28-Jährigen hingegen konnte man bislang nicht fassen. Die beiden hatten ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN) verwendet, um den Onlineshops eine Schweizer IP-Adresse vorzugaukeln. Teilweise hatten die Algorithmen der Versender die faule Bestellung dennoch erkannt und storniert.
Vor Gericht erschien er nicht
Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft kehrte er nach Deutschland zurück, an der angegebenen Adresse in Nürnberg wohnt er allerdings nicht. Zweimal wurde die Vorladung zur Gerichtsverhandlung deshalb öffentlich publiziert, am Donnerstag im Basler Strafgericht fehlte von ihm jede Spur. Das Dreiergericht verurteilte ihn in Abwesenheit wegen Betruges in elf Fällen, der Rest wurde als versuchter Betrug gewertet. Angesichts des tiefen effektiven Schadens von rund 10’000 Franken sprach das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt aus und verzichtete auf einen Landesverweis.
Léa Wertheimer von der Schweizerischen Post betont auf Anfrage, dies seien «glücklicherweise Einzelfälle, auch wenn jeder einzelne einer zu viel ist. Dahinter steht meist viel kriminelle Energie. Wir müssen diese Einzelfälle gegen Tausende redlicher und rechtschaffener Kunden abwägen, die ihre Sendungen korrekt bestellen und abholen». Sie betont auch, bei einem nicht eingeschriebenen Paket reiche der Abholschein alleine aus, um zum Päckli zu kommen. «Mit unserem Vorgehen berücksichtigen wir den Wunsch der Kundinnen und Kunden einfach und ohne Vollmacht zu den nichteingeschriebenen Sendungen aus dem gleichen Haushalt zu gelangen, etwa Pakete der Partnerin oder des Partners», so Wertheimer.