Whistleblowing: Kantonsangestellte sollen ohne Angst Missstände melden

Rund 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Kantonsverwaltung, der Aargau ist damit einer der grössten Arbeitgeber in der Region. Dass es bei so vielen Mitarbeitenden in Einzelfällen zu Missständen kommen kann, sei schwer zu vermeiden. Doch für die Meldung jener Missstände, die nicht auf dem ordentlichen Dienstweg gelöst werden können, stehen den Mitarbeitenden bisher nur eingeschränkte Wege zur Verfügung.

Das monieren die Grossratsfraktionen von EVP, SP, GLP und Grüne. Sie fordern darum gesetzliche Grundlagen zum Schutz von berechtigtem Whistleblowing. Der Regierungsrat ist der Idee nicht abgeneigt. Wie er in der Antwort auf die überparteiliche Motion schreibt, sollen die Zuständigkeiten und die gesetzlichen Grundlagen für Fälle von Whistleblowing im Rahmen der Einrichtung einer Ombudsstelle ebenfalls geklärt werden. Eine solche wiederum hat der Grosse Rat im August 2019 auf eine Motion der CVP-Fraktion hin verlangt.

Bisher: Meldung an die Grossratspräsidentin

Ein Whistleblower ist ein Hinweisgeber, ein Enthüller. Also jemand, der oder die Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit trägt. Typischerweise handelt es sich dabei um Informationen zu Missständen oder gar Straftaten wie etwa Datenmissbrauch, Menschenrechtsverletzungen oder Korruption.

Gemäss Personalgesetz sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung an das Amtsgeheimnis gebunden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die ihnen in ihrer Stellung anvertraut worden sind und die wegen höherer öffentlicher oder privater Interessen nicht für Dritte bestimmt sind. Mitarbeitende verletzen das Amtsgeheimnis dann nicht, wenn sie «schwerwiegende Missstände, nach Ausschöpfung des Dienstweges, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rats gemeldet haben», wie es in Paragraf 23 des Gesetzes heisst.

Regelungen zum Schutz von Mitarbeitenden, welche diesen Weg wählen und berechtigte Missstände melden, gibt es jedoch bisher nicht, die rechtlichen Absicherungen gegen Benachteiligungen im beruflichen Alltag oder der weiteren Karriere fehlen.

Damit sei auch die Hemmschwelle für Meldungen erhöht, das Risiko, dass solche in Einzelfällen direkt an die Öffentlichkeit gelangten, ebenso, «was mit einem gewissen Reputationsrisiko für den Kanton verbunden ist», wie die Motionäre festhalten.

Anhörung zu Ombudsstelle noch dieses Jahr

Mit den gesetzlichen Bestrebungen zur Einführung einer Ombudsstelle biete sich die Möglichkeit, diese Lücken zu klären, indem geprüft wird, inwiefern die Ombudsstelle auch als Anlaufstelle fungieren könnte. Gleichzeitig könnten rechtliche Grundlagen zum Schutz von berechtigtem Whistleblowing sowie zum Umgang mit der Öffentlichkeit geprüft werden, schlagen die Motionäre vor.

Es gehöre zur naturgemässen Aufgabe der in vier Deutschschweizer Kantonen bereits bestehenden Ombudsstellen, sich auch um Meldungen über Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz durch Mitarbeitende zu kümmern, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Entsprechend seien sie auch für Fälle von Whistleblowing zuständig.

Der Regierungsrat hat im März das Normkonzept für eine Ombudsstelle verabschiedet, anhand dessen die Anhörungsgrundlage für das neu zu schaffende Gesetz ausgearbeitet wird. Die Anhörung soll noch in diesem Jahr stattfinden.