Sympathisanten wollten coronakritischen Wettinger Arzt Binder aus der Psychiatrie befreien

Ärzte ohne Bewilligung: Grossrat stellt Fragen

Das Gesundheitsdepartement führte gegen Thomas Binder ein Aufsichtsverfahren, die Berufsausübungsbewilligung hat der Arzt allerdings noch. Dennoch  beschäftigt das Thema die Politik. SVP-Grossrat René Bodmer stellt der Regierung Fragen zu Ärzten, die ohne gültige Bewilligung praktizieren. Bodmer will unter anderem wissen, wie vielen Ärzten im Aargau in den letzten zehn Jahren die Bewilligung entzogen wurde. Er fragt auch, in welche medizinischen Disziplinen diese Ärzte tätig waren und  aus welchen Gründen der Entzug erfolgte. Bodmer verlangt auch Auskunft, wie viele Ärzte, denen die Bewilligung entzogen wurde, im Aargau unter Aufsicht weiterarbeiten dürfen. Und der SVP-Grossrat fragt, ob das Gesundheitsdepartement andere Kantone informiere, wenn man im Aargau einem Arzt die Bewilligung entzogen habe. (fh)

Die Festnahme des coronakritischen Arztes Thomas Binder kurz vor Ostern 2020 war nicht politisch motiviert. Und die Sondereinheit Argus der Kantonspolizei ging bei der Aktion korrekt vor. Das zeigt der Bericht zum Fall Binder, den die Regierung von Felix Uhlmann, Spezialist für staats- und verwaltungsrechtliche Fragen, erstellen liess (das ZT berichtete).

Der ganze Bericht umfasst 113 Seiten, der Kanton hat nur eine Version freigegeben, bei der diverse Namen und Passagen geschwärzt sind. Dennoch zeigt der Bericht, was nach der Festnahme von Thomas Binder ablief  – und dass das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Psychiatrischen Diensten nicht optimal war.

Thomas Binder wurde von der Polizei festgenommen, weil er in sozialen Medien «konkrete Drohungen gegen eine grosse Zahl von Personen aus der Politik und sogar aus der Familie» verbreitet haben soll. So steht es im Auszug zur Personenfahndung, den die Staatsanwaltschaft Baden von der Kantonspolizei erhielt. Von den angeblich bedrohten Personen stellte aber niemand einen Strafantrag gegen Binder. Dies teilte die Polizei dem Staatsanwalt rund drei Stunden nach Binders Festnahme mit. Später an jenem Tag erhielt die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Sachverhaltsbericht. Darin hiess es, aufgrund der Einvernahme und der getätigten Ermittlungen müsse davon ausgegangen werden, dass Binder «für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellt».

Binder bestritt Drohungen bei der ersten Einvernahme

Später zeigte sich, dass dies nicht zutraf, auch das Strafverfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden, das gegen Binder lief, ist eingestellt worden. Der Arzt sagte bei der Befragung nach der Festnahme, er habe niemanden bedroht und sehe keine bedrohlich wirkenden Aussagen in seinen Social-Media-Posts.

Dennoch sei es gerechtfertigt gewesen, den Arzt festzunehmen und in die Psychiatrie einzuweisen, heisst es im Gutachten. Dies geschah in der Nacht auf Ostern 2020 nicht direkt nach der Festnahme. Binder wurde zuerst ins Zentralgefängnis Lenzburg überführt. Dort wurde festgestellt, dass der Arzt nicht haftfähig war, daraufhin  wurde er in die Psychiatrie in Königsfelden überwiesen.

Zuvor hatte der Staatsanwalt die vorläufige Festnahme angeordnet. Mit der Überweisung nach Königsfelden folgte die fürsorgerische Unterbringung für Binder – eine Massnahme, die bei Selbst- oder Fremdgefährdung zur Anwendung kommt.

Nicht klar wird im Bericht, wer die fürsorgerische Unterbringung verfügte. Zudem gab es bei Polizei, Staatsanwalt und Psychiatrischen Diensten unterschiedliche Aussagen und Einträge in Dokumente, ob Binder polizeilich oder strafprozessual festgehalten oder fürsorgerisch untergebracht werden sollte.

Fest steht: Binder wehrte sich erfolgreich gegen die fürsorgerische Unterbringung, das Verwaltungsgericht hob diese in der Woche nach Ostern auf. Schon damals hatte sein Anwalt Markus Leimbacher festgehalten, bei seinem Mandanten sei keine Selbst- oder Fremdgefährdung festgestellt worden. Dies wäre aber Bedingung die fürsorgerische Unterbringung.

Der Untersuchungsbericht kritisiert denn auch, die fürsorgerische Unterbringung dürfe kein Ersatz für polizeiliche oder strafprozessuale Massnahmen sein. Im Klartext: Wenn keine Untersuchungshaft wegen Verdachts auf eine Straftat angeordnet werden kann, darf eine Person nicht mittels fürsorgerischer Unterbringung weiter festgehalten werden. Es sei denn, die Person gefährde andere oder sich selber – was bei Binder offensichtlich nicht der Fall war.

Thomas Binder konnte nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts die Psychiatrie wieder verlassen. Der Untersuchungsbericht bringt aber zu Tage, dass Unbekannte zuvor versucht hatten, ihn zu befreien. Der Arzt war in Königsfelden auf der normalen Abteilung untergebracht, nicht im besser gesicherten Forensiktrakt. Möglicherweise versuchten «zwei Personen aus seinem ideologischen Umfeld», wie es im Gutachten heisst, dies auszunutzen. Doch der Befreiungsversuch, zu dem es im Bericht keine weiteren Details gibt, blieb «untauglich», war also erfolglos.