
Ab 1. Juli dürfen auch Behörden Bussen ausstellen – Littering kostet weiterhin 300 Franken
Der Grosse Rat hat vergangenen Dezember die Revision des Polizeigesetzes beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist nun unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die neuen Bestimmungen auf den 1. Juli in Kraft. Dies teilt der Kanton am Freitag mit.
Schwerpunkte der Änderung des Polizeigesetzes seien unter anderem die rechtliche Verankerung des Bedrohungsmanagements, die Anpassung polizeilicher Massnahmen an die Rechtsprechung des Bundesgerichts oder die Verbesserung des Rechtsschutzes gegen polizeiliche Massnahmen.
Neu können auch Behörden Bussen ausstellen
Zudem wird dem Regierungsrat die Kompetenz eingeräumt, neben Polizeiorganen auch weitere Behörden zur Erhebung von Ordnungsbussen zu ermächtigen. Konkret können Hilfskräfte im Natur- und Landschaftsschutz sowie Aufseherinnen und Aufseher von Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung gewisse Ordnungsbussen erheben.
Neben Kantonspolizei und Regionalpolizeien dürfen auch Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten weiterhin ausschliesslich im Auftrag von Gemeinden Bussen bei der Kontrolle von Parkverboten ausstellen.
Littering kostet weiterhin 300 Franken
Einige neue Straftatbestände des kantonalen Rechts werden dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt. Dies gilt beispielsweise für Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Wegweisungen und Fernhaltungen. Das kann künftig mit 100 Franken geahndet werden.
Die Ordnungsbusse bei Verstössen gegen das Litteringverbot bleibt allerdings bei 300 Franken. Die Aargauer Regierung wollte ursprünglich eine Senkung der die Busse, weil man festgestellt habe, dass eher wenig Bussen für Littering ausgestellt worden sind. Es könne sein, dass Polizisten aufgrund der Bussenhöhe eine Zurückhaltung an den Tag legen, hiess es im März noch aus dem Innendepartement.
Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden und Gemeindeverbände habe der Regierungsrat aber nun beschlossen keine Änderung hier vorzunehmen. So heisst es in der Mitteilung vom Freitag weiter.
Bestimmungen in Polizeiverordnung zusammengefasst
Die bisher in diversen Erlassen geregelten polizeirechtlichen Bestimmungen werden nun in der neu erlassenen Polizeiverordnung (PolV) zusammengezogen. Aus diesem Grund könne der Regierungsrat acht bestehende Verordnungen aufheben. Deren Bestimmungen würden dann, soweit sie noch als erforderlich und zeitgemäss beurteilt worden sind, in die Polizeiverordnung übernommen.
Die Anpassungen betreffen etwa das Disziplinarwesen der Kantonspolizei und die Ausweitung der bisher für die Kantonspolizei geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf die Regionalpolizeien. (phh)