
Gallati will bis im August die Herdenimmunität erreichen – 15 Antworten zur Covid-Impfung im Aargau

Am Dienstag gab es im Kanton Aargau wieder einmal Grund zur Freude. Oder anders gesagt: Die Verantwortlichen der Impfkampagne wollten der Öffentlichkeit wieder einmal zeigen, wie gut das Impfen im Aargau läuft. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Impfchef Andreas Obrecht besuchten das Impfzentrum des Kantonsspitals Aarau (KSA), wo sie von CEO Robert Rhiner und Barbara Jakopp, Leiterin des Impfzentrums, empfangen wurden.

Barbara Jakopp, Jean-Pierre Gallati, Robert Rhiner und Andreas Obrecht im Impfzentrum des Kantonsspital Aarau (KSA).
Der Grund für die freudige Zusammenkunft: Am Dienstag hat im Aargau die 100’000. Person die zweite Impfung erhalten. Gallati nutzte die Gelegenheit, um sich bei den rund 700 Helferinnen und Helfern, die pausenlos im Einsatz stehen, zu bedanken.
Wer noch nicht geimpft ist, den interessiert aber natürlich vor allem, wie es nun weitergeht.
1. Für eine Herdenimmunität müssen sich 70 Prozent impfen lassen. Wie nah ist der Aargau diesem Ziel?
Bisher sind knapp 50 Prozent der impfberechtigten Bevölkerung bereits geimpft oder haben sich für einen Impftermin registriert. Um die Herdenimmunität zu erreichen, müssen sich also noch weitere Personen für eine Impfung entscheiden. «Wir sind aber auf Kurs», sagte Gallati.

Jean-Pierre Gallati hat das Impfziel im Blick.
Vorausgesetzt, die versprochenen Lieferungen treffen ein, werde man im August genug Impfstoff haben, um 70 Prozent der Bevölkerung impfen zu können. Gallati sagte:
«Ich bin zuversichtlich, dass wir im August die Herdenimmunität erreicht haben werden.»
Barbara Jakopp, Leiterin des Impfzentrums, sagte ebenfalls: «Die Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, hätten wir. Ich bin vorsichtig optimistisch.»
2. Was ist über das Alter der geimpften und registrierten Personen bekannt?
Der Kanton hat erstmals Zahlen dazu veröffentlicht. Demnach sind von den über 80-Jährigen 61 Prozent einmal geimpft. Bei den 70- bis 79-Jährigen sind es sogar 73 Prozent. Danach nimmt der Anteil geimpfter Personen ab. Das liegt daran, dass unter 65-Jährige erst seit dieser Woche geimpft werden – ausser sie arbeiten im Gesundheitswesen, pflegen gefährdete Angehörige oder haben Vorerkrankungen.
3. Ich habe mich schon registriert. Wann bekomme ich den Termin?
Das hängt davon ab, wann sich jemand registriert hat. Weiter spielt die Lieferung des Impfstoffs eine Rolle. Der Kanton nennt aber Richtwerte:
- Wer sich im Januar registriert hat, erhält das SMS mit den Terminen voraussichtlich bis Ende Mai.
- Wer sich im Februar registriert hat, erhält das SMS mit den Terminen voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni.
- Wer sich im März registriert hat, erhält das SMS mit den Terminen voraussichtlich bis Mitte Juni.
- Wer sich im April und später registriert hat, erhält das SMS mit den Terminen voraussichtlich bis Ende Juni
4. Im Aargau werden die Termine automatisch zugeteilt. Kann ich den Termin verschieben?
Ja. Termine können über den Link im SMS selbstständig verschoben werden. Wer das tut, wird darauf hingewiesen, dass sich die neuen Termine aufgrund der hohen Nachfrage um mehrere Wochen verzögern können. Das Registrierungsdatum ändert sich aber grundsätzlich auch bei einer Terminstornierung nicht.
5. Was soll ich tun, wenn ich den Termin für die erste Impfung wahrnehmen kann, jenen für die Zweitimpfung aber nicht?
Wer den Termin der Zweitimpfung nicht wahrnehmen kann, kann dies beim ersten Termin im Impfzentrum melden und erhält dann einen anderen Termin für die zweite Impfung.

Im Aargau haben am Montag 3297 Personen die erste Impfdosis erhalten.
6. Kann ich meinen Termin auch meiner Mutter geben?
Termine untereinander abtauschen, darf man laut Impfchef Andreas Obrecht nicht. «Jede Person sollte ihren persönlichen Termin wahrnehmen.»
7. Können Ehepaare gemeinsam aufgeboten werden?
Nein. Die Termine werden individuell vergeben. Deshalb ist ein gemeinsames Aufgebot von Lebenspartnern oder Familien nicht garantiert. Auch das kantonale Impfteam und die Impfzentren können das nicht ändern.
8. In den letzten Wochen war oft von «Impfdränglern» zu hören, die geimpft wurden, ohne zu einer damals priorisierten Gruppe zu gehören. Was sagt der Kanton dazu?
Das Gesundheitsdepartement spricht von einem «Randphänomen». Bei näheren Abklärungen habe sich «fast immer» gezeigt, dass bei der Terminvergabe alles korrekt verlaufen sei. Die Impfzentren hätten auch «immer wieder» Impfwillige abweisen müssen, weil sich nicht im Aargau wohnen oder falsche Angaben gemacht haben. Eine Statistik zu solchen Fällen führt der Kanton aber nicht. Die grosse Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer registriere sich korrekt.
9. Wie geht der Aargau mit Impftourismus um? Können Zürcherinnen oder Luzerner im Aargau einen Termin buchen?
«Nein», sagt Impfchef Andreas Obrecht. Der Impfstoff sei kontingentiert und werde aufgrund der Bevölkerungszahlen an die Kantone verteilt. Obrecht sagt:
«Der Impfstoff ist für die Wohnbevölkerung im jeweiligen Kanton gedacht.»
Deshalb unterstütze der Kanton Impftourismus nicht. «Es gibt schon bei der Anmeldung eine Kontrolle und im Impfzentrum noch einmal», so der Impfchef. Einzige Ausnahme: Mitarbeitende im Aargauer Gesundheitswesen werden auch geimpft, wenn sie nicht im Aargau wohnen.
10. Was müssen impfwillige Personen beachten, die eine Infektion durchgemacht haben?
Personen mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung erhalten die Impfung sechs Monate nach der Infektion. Studien zeigen zudem, dass eine Impfdosis genügt, um eine ausreichende Immunität zu entwickeln. In den Impfzentren wird man gefragt, ob man Covid-19 hatte, und entsprechend beraten.

Eine Patientin wird befragt, bevor sie geimpft wird.
11. Soll ich den Termin also verschieben, wenn die Covid-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt?
Barbara Jakopp, Leiterin des KSA-Impfzentrums, empfiehlt allen, sechs Monate zu warten. Der Grund: Weil das Immunsystem durch die Infektion weiterhin aktiviert ist, könnten vermehrt Nebenwirkungen auftreten. «Das ist nicht gefährlich, aber unangenehm und unnötig, weil man dank der durchgemachten Infektion noch geschützt ist», sagt Jakopp. Ausnahme sind Personen mit einer Immunschwäche. Sie sollten sich schon drei Monate nach der Infektion und zweimal impfen lassen.
12. Kann ich mit einer Impfung und durchgemachter Infektion ins Ausland reisen?
Das sei noch nicht vollständig klar, sagt Infektiologin Jakopp. «Wir gehen im Moment aber davon aus, dass es sicher in der Schweiz als Nachweis für die Immunität genügen wird.» Wenn jemand aufgrund einer Reise oder aus persönlichen Gründen trotz Infektion zwei Impfungen wolle, bekomme er diese.
13. Wie wird kontrolliert, ob jemand Covid-19 hatte?
Die Personen müssen im Impfzentrum das offizielle PCR- oder Schnelltest-Resultat vorweisen können. Ein Selbsttest-Resultat oder die Isolationsverfügung des Contact-Tracing-Centers genügen nicht als Nachweis. Wer das Dokument nicht mehr hat, kann beispielsweise versuchen, dieses über das Testzentrum erneut anzufordern.
14. Wer bekommt die Impfdosen, die am Abend übrig bleiben?
Im Moment werden Polizistinnen und Polizisten aufgeboten. Wenn sie alle geimpft sind, kann es sein, dass stationäre Spitalpatientinnen und Patienten geimpft werden – und später auch die Bevölkerung spontan aufgeboten werden kann. Die Details für eine solche Jokerliste, die es in anderen Kantonen bereits gibt, sind aber noch nicht spruchreif.
15. Hat Jean-Pierre Gallati schon einen Impftermin?
Nein. Der Gesundheitsdirektor sagte gestern aber am Rand der Medieninformation, er werde sich jetzt auch mal registrieren. «Ich wollte ja niemandem den Termin wegschnappen.»