
4640 Aargauerinnen und Aargauer sind ungeimpft verreist – Anzeigen wegen Verstössen gegen die Testpflicht gab es noch keine
Die vierte Coronawelle nach den Sommerferien war zu einem grossen Teil auf Personen zurückzuführen, die sich in den Ferien im Ausland mit dem Coronavirus angesteckt haben. Im August gab es im Aargau Tage, da machten Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer die Hälfte aller Neuinfizierten aus.
Der Bundesrat hat deshalb im Hinblick auf die Herbstferien das Einreiseregime verschärft. Seit dem 20. September müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Coronatest vorweisen und innerhalb von vier bis sieben Tagen einen weiteren PCR-Test oder Antigen-Schnelltest machen. Das Resultat dieses zweiten Tests müssen sie innerhalb von zwei Tagen dem Kanton melden.
Im Aargau steht dazu ein Online-Formular zur Verfügung. Laut Matthias Gerth, Leiter Kommunikation des kantonalen Covid-19-Programms, sind dem Kanton seit dem 20. September 4640 Testresultate gemeldet worden (Stand: 21. Oktober).
Ende September kündete der Kanton im Covid-19-Newsletter an, er werde kontrollieren, ob Einreisende die Testpflicht einhalten. Verstösse würden geahndet. Ob es bereits zu Anzeigen kam, sagt Matthias Gerth nicht. «Zu laufenden Verfahren geben wir keine Auskunft», hält er fest. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage mit, bisher seien «keine derartigen Anzeigen» erfasst worden.
Kanton kontaktiert Ferienrückkehrer präventiv
Matthias Gerth betont denn auch, der Kanton lege den Fokus auf die Prävention. Er erhält vom Bund eine Liste der eingereisten Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind und deshalb einen zweiten Test machen müssten. Das Covid-19- Programm versuche, möglichst viele dieser Personen vor dem Ablauf der Frist von vier bis sieben Tagen «im Sinne einer Sensibilisierung» zu kontaktieren und auf die Testpflicht hinzuweisen, sagt Matthias Gerth.
Letztes Jahr, als Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer je nach Land, aus dem sie einreisten, noch in Quarantäne mussten, hat der Kantonsärztliche Dienst viel härter durchgegriffen. Die Mitarbeitenden des Contact-Tracing-Centers glichen die Listen der Fluggäste mit jenen Personen ab, die sich gemeldet hatten. Wer sich nicht fristgerecht gemeldet hatte, obwohl er auf der Liste stand, wurde verzeigt.
Später zeigte sich, dass Hunderte zu Unrecht angezeigt wurden. Bis Mitte November 2020 hatte die Staatsanwaltschaft in 256 von 309 Fällen eine Nichtanhandnahmeverfügung verschickt. Der angezeigte Straftatbestand war nicht erfüllt.