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Bekannte Straftäterin steht schon wieder vor Gericht: «Ich verbessere mich Tag für Tag»

Bekannte Straftäterin steht schon wieder vor Gericht: «Ich verbessere mich Tag für Tag»

Bei der Polizei ist sie ein bekanntes Gesicht. Eine mehrfach vorbestrafte 21-Jährige wurde vom Bezirksgericht Aarau einmal mehr für schuldig befunden. Unter anderem wegen Diebstahl im Manor und bei einem Bekannten. 

Zara Zatti

Im Manor hat die 21-Jährige ein Parfüm geklaut. 

Nia (alle Namen geändert) ist schon fast Stammgast bei der Polizei. Seit ihrer frühen Jugend kam sie immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, ist mehrfach vorbestraft und machte, zusammen mit einer berüchtigten Mädchenclique, auch schon Schlagzeilen. Sogar ihr Verteidiger sagte vor Gericht: «Die Beschuldigte ist bei der Polizei bekannt wie ein bunter Hund.» Und dies, obwohl sie erst 21 ist.

Dieses Mal stand sie gleich wegen drei Vorfällen vor Gericht. Den ersten, bei dem sie im Manor ein Parfüm gestohlen hat, gab sie zu. Beim zweiten ging es um einen Abend im Juni 2018. Vor dem McDonalds in Aarau kam es zu einer Schlägerei zwischen zwei Männern. Nia beobachtete den Streit, lief hin, und zog den Angreifer weg. Laut Anklageschrift soll sie den am Boden liegenden Mann dann selbst noch absichtlich mit dem Fuss getreten haben. Die Staatsanwaltschaft klassierte dieses Verhalten als Angriff. Nia sprach vor Gericht stets mit leiser und scheuer Stimme. Sie sagte: «Wenn man versucht, zwei auseinander zu ziehen, dann kann es schon sein, dass man jemandem mit dem Fuss berührt.»

Nach dem Ausgang kam es zum Diebstahl

Beim dritten Vorfall geht es um eine Nacht etwa ein Jahr später. Nach dem Ausgang geht Nia mit Tarik zu Arbnor nach Hause. Mit Arbnor hatte Nia in der Vergangenheit ein Verhältnis. Irgendwann beschuldigt Arbnor Nia, ihm 550 Franken aus dem Portemonnaie gestohlen zu haben. Arbnor sagte als Zivilkläger vor Gericht aus, er habe Nia auf frischer Tat ertappt. Nia bestritt alles. In der Anklageschrift heisst es, die zwei Männer hätten daraufhin die Habseligkeiten von Nia und ihre Vagina nach dem Geld durchsucht, wobei der eine Mann sie festhielt. Daraufhin soll Nia Tarik gebissen und ihn als Hurensohn bezeichnet haben. Arbnor soll sie angespuckt haben.

Tarik ist ebenfalls Zivilkläger, erschien aber nicht vor Gericht, weil er sich mittlerweile in die Türkei abgesetzt hat. Das separate Strafverfahren gegen die beiden Männer wegen sexueller Nötigung wurde eingestellt. Dies, weil die Aussagen aller Beteiligten unglaubwürdig gewesen seien. Arbnor bestritt vor Gericht, Nia im Intimbereich berührt zu haben: «Ich habe nur geschaut.» Dass bei Nia Kratzer und Prellungen festgestellt wurden, begründete er damit, dass sie sich bewegt hatte, als sie sie festgehalten haben.

«Ich weiss, dass ich keine gute Vergangenheit habe»

Für den Vorfall klagte die Staatsanwaltschaft Nia wegen Diebstahl, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeit an. Ausserdem konsumierte sie – unbestritten – mehrfach Kokain. Gefordert wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 300 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Zudem sollte die gebürtige Somalierin für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Dies, weil es sich beim Angriff um eine Katalogstraftat handelt. Nia sagte: «Ich weiss, dass ich keine gute Vergangenheit habe, aber ich verbessere mich Tag für Tag.»

Das Gericht unter Leitung von Präsident Reto Leiser sprach sie vom Vorwurf des Angriffs frei, verurteilte sie aber wegen Tätlichkeit. Auch kam das Gericht zum Schluss, dass in der Nacht bei Arbnor zu Hause ein Diebstahl stattgefunden habe, und Nia den Mann beschimpft hatte. Zusammen mit dem Ladendiebstahl und dem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz ergab das eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren, und eine Busse von 1000 Franken.

Leiser warnte die junge Frau: «Wenn sie in dem Masse weiter straffällig werden, dann müssen sie irgendwann mit der Landesverweisung rechnen.»