Sie sind hier: Home > Aargau > Stadtrat antwortet auf Aarauer Baum-Petition: «Inventar ist nicht grundeigentümerverbindlich»

Stadtrat antwortet auf Aarauer Baum-Petition: «Inventar ist nicht grundeigentümerverbindlich»

Anfang Februar fiel die stattliche Eiche im Aarauer Gönhard-Quartier, allem Protest zum Trotz. Eine Nachbarpartei hatte sich an Laub und Dreck der Eiche gestört. Das Schicksal des Baumes hatte enorm viel Staub aufgewirbelt: Die Grünen forderten ein rechtlich verbindliches Bauminventar und die Freisinnigen wehrten sich gegen Eingriffe in die Eigentumsrechte von Grundbesitzern, beide als Reaktion auf der von Nachbarn lancierten Petition «Wertvolle Privatbäume schützen – jetzt!».

In der Petition (371 Unterstützer) ging es nicht um den Einzelfall der Gönhard-Eiche, sondern um ein grundsätzliches Problem: dass der angekündigte Schutz die Bäume erst recht gefährden würde. Angekündigt hatte der Stadtrat diese Unterschutzstellung mit dem Biodiversitätskonzept (verabschiedet im Herbst 2019). Eine der genannten Massnahmen, nebst der Erfassung eines Bauminventars: «Baumschutz grundeigentümerverbindlich sicherstellen oder Bewilligungspflicht für Baumfällungen.»

Schutz soll sich nicht nur auf stadteigene Bäume beschränken

Nun haben Hanspeter Hilfiker und Stadtschreiber Daniel Roth namens des Stadtrats die Petition beantwortet. Die Stadt teilt die Haltung der Petitionäre, dass Stadtbäume eine wichtige Rolle für das Stadtklima und das Kleinklima in den Quartieren spielen. Und er bekräftigt noch einmal, dass über das Biodiversitätskonzept ein verbesserter Baumschutz angestrebt werden solle, der sich nicht auf stadteigene Bäume beschränke: «In einem ersten Schritt wird ein Inventar privater Bäume aufgenommen. Die Inventarisierung wurde Mitte September gestartet.» Das Inventar werde ins städtische Geoinformationssystem integriert, damit würden die Bäume öffentlich sichtbar. Man rechne damit, dass in Privatgärten zwischen 30 bis 50 Bäume mit «herausragender Bedeutung» stehen. Ein Inventar solcher Bäume auf öffentlichem Grund gibt es bereits.

Doch wie und ob dieses Inventar den privaten Bäumen helfen wird, ist offen: «Ein Bauminventar privater Bäume ist nicht grundeigentümerverbindlich», schreibt der Stadtrat. Damit ist die zentralste Forderung der Petitionäre dahin: «Um grundsätzlich das Fällen von Bäumen zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, gibt es keine gesetzliche Grundlage, um potenziell schützenswerte Bäume vor einer Fällung zu schützen», so die Antwort des Stadtrats. Das Bauminventar hat damit gleich viel Wirkung wie das Bauinventar der Denkmalpflege: eine Bestandesaufnahme schützenswerter Objekte, aber mit freiwilliger Schutzpflicht. Zumindest Stand jetzt.

Inventar soll ab Frühling fertiggestellt werden

Die Inventarisierung der Bäume wird ab Frühling fertiggestellt, sagt Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker auf Anfrage. «Dann werden wir auch entscheiden, welche Praxis die Stadt künftig bezüglich Baumschutz anwenden wird.» Ebenfalls aktuell geprüft wird, so hatten es die Petitionäre auch gefordert, ob die Baumbesitzer künftig von der Stadt für Beratungen oder Expertisen finanziell unterstützt werden.

Hilfiker sagt, mit dem Inventar wolle man die Baumbesitzer und Gartenbauer vor allem sensibilisieren. «Wir möchten uns einbringen können insofern, dass wir beispielsweise mit einem Bauherrn darüber reden, ob eine Fällung eines Baumes tatsächlich nötig ist.» Weiter will der Stadtrat 2022 – so steht es wiederum in der Antwort – mit der Kommunikationskampagne «nachhaltige Stadtentwicklung» mitunter das Thema Stadtbäume in den Fokus stellen. Vor einem Monat erst wurde die Blutbuche beim «Chinderhuus» mit dem Klimapreis für den schönsten Baum ausgezeichnet.