Aargau erlässt Maskenpflicht an Sek II und Berufsschulen – bei zu kleinen Klassenzimmern

Lehrer und Bildungspolitiker machten Druck in den letzten Tagen. Nun hat der Kanton die Schutzmassnahmen für nach-obligatorische Schulen wie folgt angepasst:

Zwischen Schülerinnen und Schülern, Lernenden, Studierenden und Lehrpersonen soll der vom BAG vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst eingehalten werden. Dies gilt für den Unterricht, aber auch für alle interpersonellen Kontakte an der Schule, die länger als 15 Minuten dauern.

Alle Unterrichtsräume, Sitzungszimmer und gemeinschaftlich genutzten Räume sind mit einem Hinweis auf die maximal zulässige Personenzahl zu versehen. Dabei gilt ein Richtmass von 2,25 m2 pro Person. Falls die maximal zulässige Personenzahl überschritten wird, gilt für sämtliche im Raum anwesenden Personen eine Maskenpflicht. Für Lehrpersonen können alternativ auch Trennwände (Plexiglas) eingesetzt werden.

Die Schulleitung und die Lehrpersonen können zusätzlich eine situative Maskenpflicht anordnen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (bspw. bei Gruppenarbeiten, Arbeiten im Labor, beim Anstehen in der Mensa, etc.)

Diese Maskenpflicht gilt nicht für die Primarschulen. (az)

Die ganze Weisung des Bildungsdepartements ist auf dessen Website aufgeschaltet. Hier im Wortlaut.

Update folgt.