Aargau-Podium zur Selbstbestimmungs-Initiative: Wermuth, Binder und Knecht streiten über fremde Richter

(Bild: Sandra Ardizzone)
(Bild: Sandra Ardizzone)

Das will die initiative

Offiziell heisst das SVP-Volksbegehren «Schweizer Recht statt fremde Richter», kurz wird es als «Selbstbestimmungsinitiative» bezeichnet. Diese will, dass Landesrecht dem Völkerrecht grundsätzlich vorgeht. Ausgenommen ist zwingendes Völkerrecht, die Schweiz wäre also auch bei einem Ja am 25. November weiter an das Folter- und
Sklavereiverbot gebunden.

Weiter verlangt die Initiative, dass Verträge, die dem Landesrecht widersprechen, neu verhandelt oder gekündigt werden müssten. Gerichte und Behörden dürften internationale Verträge nicht mehr anwenden, wenn sie verfassungswidrig geworden sind. Ausnahme sind Verträge, die in der Schweiz dem Referendum unterstanden.

Bis zu den Ständeratswahlen dauert es noch über ein Jahr – dennoch trafen sich die drei nominierten Aargauer Kandidaten zu einem ersten Podium. Marianne Binder (CVP), Hansjörg Knecht (SVP) und Cédric Wermuth (SP) sprachen aber nicht darüber, wie sie den Aargau in Bern vertreten wollen, sondern diskutierten über die Selbstbestimmungsinitiative.

«In unserer direkten Demokratie ist das Volk der Chef. Ich wehre mich gegen die Verschiebung der politischen Macht und Verantwortung in die Hände von Berufspolitikern, zur Verwaltung, zur Justiz oder gar zur EU.» Das steht auf der Website von Hansjörg Knecht. «Die Aussage passt perfekt zum Thema», sagte Kaspar Surber von der «Wochenzeitung», der das Podium in der Buchhandlung Meissner Aarau moderierte. Knecht war der einzige Befürworter der Initiative, Binder und Wermuth sprachen sich dagegen aus.
 
Kritik von links und aus der Mitte
Die CVP-Kantonalpräsidentin ärgert sich einerseits über die Plakate der SVP, die «im Look ihrer Partei eine falsche Botschaft transportieren». Marianne Binder findet aber auch, die Initiative sorge für Rechtsunsicherheit, isoliere die Schweiz und schwäche den Schutz durch die Menschenrechte.

Vehement gegen die SVP-Initiative ist auch Cédric Wermuth, der SP-Nationalrat bezeichnet sie als Mogelpackung, die nicht mehr Selbstbestimmung bringe. «Sie ist ein Angriff auf die Fundamente der liberalen Demokratie und ihres Rechtsstaates», kritisiert Wermuth. Auf dem Podium wurden diverse Aspekte diskutiert – die AZ hat die wichtigsten Aussagen thematisch zusammengestellt.

Was ist der wichtigste Punkt der Selbstbestimmungs-Initiative?

Hansjörg Knecht: «Es geht um die Grundsatzfrage, wer das Sagen hat: das Volk und das Parlament in der Schweiz, wie es unserer direkten Demokratie entspricht, oder jemand anders.»

Cédric Wermuth: «Bei einem Ja zur Initiative würde der Schutz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger gegen ihren eigenen Staat und dessen Entscheide ausser Kraft gesetzt. Das Bundesgericht könnte sich bei Urteilen nicht mehr auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen.»

Marianne Binder: «Bei anderen SVP-Initiativen war die Absicht klar. Kein Bau von Minaretten, kriminelle Ausländer ausschaffen, Burkas in der Schweiz verbieten. Bei der Selbstbestimmungs-Initiative ist vieles nicht klar, vielleicht nicht einmal für die Initianten und die SVP selber.»

Ist die Initiative der SVP ein Angriff auf die Menschenrechte?

Knecht: «Auf keinen Fall, zwingendes Völkerrecht ist für mich nicht verhandelbar. Bei einer Annahme ändert sich nichts, die Europäische Menschenrechtskonvention bleibt bestehen. Heute stellt der Gerichtshof in Strassburg Regeln auf, die in die Kompetenz nationaler Gesetzgeber fallen – das sagt der frühere SP-Bundesrichter Martin Schubarth. Und laut Rechtsprofessor Martin Niggli geht es nur darum, wer über die Auslegung entscheidet – nationale oder internationale Gerichte.»

Wermuth: «Die Initiative heisst «Schweizer Recht statt fremde Richter», es gibt mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eine internationale Instanz, die regelmässig Schweizer Fälle behandelt – es kann also nichts anderes gemeint sein. Man könnte bei einem Ja weiter in Strassburg klagen, das Urteil wäre aber folgenlos, weil Schweizer Recht vorgeht.»

Binder: «Manchmal wendet Strassburg ausufernde Definitionen an. Verletzt es ein Menschenrecht, wenn finnische Behörden Eltern verbieten, ihren Sohn «Axl Mick» zu nennen? Ist es menschenrechtswidrig, dass die Schweiz vor einer Geschlechtsumwandlung zulasten der Krankenkasse eine zweijährige Wartefrist vorschreibt? Das kann man kritisieren, aber die ganze Institution anzugreifen, finde ich falsch.»

Wie viele Verträge müssten gekündigt oder neu verhandelt werden?

Binder: «Wenn die Initiative angenommen wird, stehen rund 6000 Verträge zur Disposition. 600 davon sind sehr wirtschaftsrelevant, das kann doch nicht im Sinn der Unternehmerpartei SVP sein?»

Knecht: «Es passiert gar nichts mit diesen Verträgen bei einem Ja, im Parlament wurde die Frage gestellt, welche Abkommen betroffen wären, darauf gab es auch von der Wirtschaft keine Antwort.»

Wermuth: «Man darf gegen jeden dieser 6000 Verträge sein, damit habe ich kein Problem – aber nicht mit einer Pauschallösung, wie es die SVP-Initiative will.»

Die Schweiz übernimmt oft internationales Recht – ist das schlecht?

Knecht: «Ja, das stört mich, wir wehren uns. Gerade die Wirtschaftsverbände, die gegen die Initiative sind, kritisieren als erste, wenn sie internationales Steuer- und Arbeitsrecht übernehmen müssen.»

Wermuth: «Die SVP stört sich nicht immer daran, dass internationales Recht über der Demokratie steht. Sie hat zum Beispiel dagegen gestimmt, dass ein Referendum gegen das Freihandelsabkommen der Schweiz mit China möglich ist.»

Binder: «Manchmal stinkt auch der SP fremdes Recht. Links und Rechts haben beim Rahmenabkommen mit der EU eine Pattsituation geschaffen. Die SP ist gegen die Änderung beim Lohnschutz, die SVP ist grundsätzlich gegen das Abkommen.»

Was soll vorgehen: ein Volksentscheid oder ein Gerichtsurteil?

Knecht: «Ich gewichte eine Volksabstimmung in der Schweiz höher als den Entscheid eines Gremiums von sechs, sieben Richtern in Strassburg oder Brüssel. Ich vertraue dem Schweizer Volk, es würde nie extremen Forderungen zustimmen.»

Binder: «Unsere Bevölkerung ist politisch tatsächlich sehr reif und den Umgang mit der direkten Demokratie gewohnt. Aber das Volk hat nicht immer Recht und soll nicht über alles bestimmen können.»

Wermuth: «Es ist ja nicht so, dass eine Volksinitiative direkt umgesetzt wird, das ist in der Bundesverfassung dem Parlament vorbehalten. Es gibt immer eine
Absicherung, bei Bundesgesetzen ist das eben Strassburg – das ist auch in Zukunft nötig und muss erhalten bleiben.»