Aargau stimmt über neues Energiegesetz ab: Die zwölf wichtigsten Fragen und Antworten
Der 27. September wird in der Schweiz und noch mehr im Kanton Aargau zum Supersonntag. Dann entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über nicht weniger als fünf nationale und im Aargau zusätzlich über drei kantonale Vorlagen. Wir starten mit einer Auslegeordnung in zwölf Fragen und Antworten die Abstimmungsdiskussion über eine der kantonalen Vorlagen: Das neue Energiegesetz.
1. Warum wird das Energiegesetz geändert?
Das Volk hat 2017 die nationale Energiestrategie 2050 gutgeheissen, wobei diese im Aargau keine Mehrheit fand. Sie gilt aber natürlich trotzdem auch hier. Damit soll die Energieeffizienz verbessert und der CO2-Ausstoss eingedämmt werden. Zudem dürfen in der Schweiz keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden. Der Strom, den diese produzieren, muss eingespart oder anderweitig produziert werden, etwa mit Solarenergie und mit mehr Wasserkraft. Im Energiebereich kümmert sich der Bund um den Verkehr, die Kantone sind für den Gebäudesektor zuständig. Knapp 50 Prozent des Energieverbrauchs in der Schweiz entfallen auf die Gebäude. Sie machen rund einen Viertel des gesamten CO2-Ausstosses aus. Dieser soll reduziert werden. Dafür wurden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) erarbeitet. Bei den Häusern wird ein grosses Gewicht auf eine effiziente Gebäudehülle gelegt. Nicht zuletzt deshalb und aufgrund verbesserter Technologie sind jüngere Gebäude energetisch massiv besser als ältere Häuser. Die Mustervorschriften wurden 2014 auf den neusten Stand gebracht. Derzeit sind die Kantone daran, sie umzusetzen.
2. Was soll erreicht werden und wie lief die Debatte?
Der Grosse Rat will auf diese Weise im Gebäudebereich die nationalen Energieziele erreichen. Er übernimmt allerdings nicht alle Mustervorschriften der Kantone. Sie gehen ihm teilweise zu weit. Im Rat argumentierte die SVP gleichwohl, das geltende Energiegesetz genüge. Sie lehnt das neue Gesetz ab, nachdem sie mit mehreren Anträgen, ihm die wichtigsten Zähne zu ziehen, unterlegen war. Die Mehrheit fand eine Revision des Gesetzes angesichts der aktuellen Klimadiskussion allerdings erst recht nötig. Nur so erreiche man die klimapolitischen Ziele des Bundes, argumentierte sie.
3. Warum stimmen wir über das neue Energiegesetz ab?
Der Grosse Rat hat das neue Energiegesetz am 3. März mit 80 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Im Rat kam mit 69 Stimmen das Behördenreferendum (nötig sind 35 Stimmen) problemlos zustande. Deswegen kommt es jetzt zur Volksabstimmung. Die SVP und der Hauseigentümerverband Aargau argumentieren, die Hausbesitzer machten energetisch heute schon sehr viel. Das neue Energiegesetz bringe höhere Miet- und Wohnkosten, mehr Zwang und mehr Bürokratie. Die Befürworter entgegnen, man müsse die Abhängigkeit von fossiler Energie dringend reduzieren und den CO2-Ausstoss senken. Zudem fielen die Nebenkosten bei einem neuen Gebäude über die Lebensdauer deutlich tiefer aus. Energiedirektor Stephan Attiger meinte in der Ratsdebatte am Schluss, das Gesetz sei ausgewogen und pragmatisch. Man verzichte auf Technologieverbote und Sanierungspflichten, erreiche aber das Ziel.
4. Was ist der umstrittenste Punkt im neuen Gesetz?
Bei Neubauten und Erweiterungen ab 100 Quadratmeter Energiebezugsfläche bestehender Gebäude (Aufstockungen, Anbauten usw.) muss zur Deckung des eigenen Energiebedarfs künftig eine Elektrizitätserzeugungsanlage (meist wird dies eine Solaranlage sein) mit einer bestimmten Leistung erstellt werden. Damit ist ein gewisser Anteil Eigenstromerzeugung zu erreichen. Alternativ kann man Anteilscheine an neu erstellten Anlagen im Kanton Aargau erwerben. Das empfiehlt sich etwa dann, wenn der Standort eines neuen Hauses wenig besonnt ist.
5. Warum ist diese Forderung derart umstritten?
SVP und Hauseigentümerverband Aargau wehrten sich im Grossen Rat vehement gegen diese Bestimmung. Man solle Hauseigentümer nicht zur Zwangsproduktion verpflichten, zumal dies offenbar für die Konzerne nicht rentiere und man damit die Versorgungslücke im Winterhalbjahr nicht decken könne. Man wälze damit das Risiko auf die Haushalte ab. Der Rat beliess diese Anforderung aber im Gesetz. Auch weil bisher nur jeder 20. Neubau eine Solaranlage aufweist. Wenn nach Abschalten der letzten Schweizer AKW um 2035 viel Strom anderweitig produziert werden muss, sei so eine Bestimmung wichtig für die Versorgungssicherheit, argumentierten die Befürworter. Im Aargau gebe es genügend geeignete Dächer.
6. Werden mit dem Gesetz Ölheizungen verboten?
Nein, neue Ölheizungen sind weiterhin zugelassen. Dies unter der Bedingung, dass man nachweisen kann, dass keine energieeffizientere Lösung mit tieferem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht, die wirtschaftlich tragbar ist. Von links wurden im Grossen Rat allerdings mit viel Vehemenz schärfere Bestimmungen gefordert. Die GLP beispielsweise verlangte mit Zustimmung von SP und Grünen, dass bestehende Ölheizungen bis in 20 Jahren durch nachhaltige Anlagen ersetzt werden. Sie unterlag aber im Grossen Rat. Die SVP lehnte die Einschränkung beim Bau neuer Ölheizungen ab, unterlag damit im Kantonsparlament aber auch deutlich.
7. Was bedeutet die Vorlage für Elektroboiler?
Elektroboiler in Wohnbauten sind laut dem neuen Gesetz bis in 15 Jahren durch eine bessere Lösung zu ersetzen, weil sie für einen hohen Anteil des Stromverbrauchs stehen. Ein Ersatz kann zum Beispiel eine Warmwasseranlage mit Wärmepumpe sein. So eine Bestimmung sei bürokratischer Wahnsinn, kritisierte die SVP im Grossen Rat, man müsste damit auch noch gut funktionierende Geräte ersetzen. Der Rat beliess die Bestimmung aber im Gesetz. Aufgrund der tieferen Energiekosten der effizienteren Systeme sei der Ersatz bereits heute wirtschaftlich.
8. Und was heisst die Vorlage für Elektroheizungen?
Elektroheizungen in Wohnbauten sind richtige winterliche Stromfresser. Rot-Grün forderte im Parlament vehement das Aus für sie. Sie werden allerdings nicht verboten. Innerhalb von zehn Jahren muss aber laut neuem Gesetz für Gebäude mit einer Elektrodirektheizung ein Ausweis GEAK® Plus erstellt werden, der zeigen soll, wie sich diese Heizung ersetzen lässt.
9. Was gilt, wenn man eine Heizung ersetzen muss?
Wenn man eine bestehende Heizung ersetzt, müssen laut dem neuen Energiegesetz zehn Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden können. Anders formuliert, darf dann der Anteil der nicht erneuerbaren Energie 90 Prozent des Verbrauchs nicht überschreiten. In der Regel seien diese Anforderungen bei Gebäuden, die ab Mitte der 1990er-Jahre gebaut wurden, schon erfüllt, schreibt die Regierung in den Abstimmungsunterlagen. SVP und Hauseigentümerverband wehrten sich im Parlament auch gegen diese Bestimmung. Sie wollen, dass ein Ersatz durch gleichartige Anlagen möglich bleiben müsse. Energiedirektor Stephan Attiger verteidigte diese Bestimmung aber als Kern des neuen Gesetzes: «Wenn sie diesen Artikel streichen, erfüllen wir die minimalen Anforderungen des CO2-Gesetzes nicht.» Der Rat folgte ihm schliesslich, womit der Artikel im neuen Energiegesetz drin blieb.
10. Wer unterstützt das neue Aargauer Energiegesetz?
Hinter die Vorlage stellten sich schon im Grossen Rat die FDP (die Partei von Energiedirektor Stephan Attiger) und die CVP. Auch BDP und EVP stimmten zu. Grüne und SP sagten eher widerwillig ja. Sie unterstützen die Neuerungen, wollten aber ein viel schärferes Gesetz. Die GLP-Fraktion lehnte die Vorlage deswegen im Grossen Rat gar ab. Ihre Basis sah das aber ganz anders, und kehrte das Nein an einer Versammlung nachher einstimmig in ein Ja um. Man sei zum Schluss gekommen, dass ein Nein zum Energiegesetz «nicht förderlich» wäre für die weitere Klimadiskussion, sagte ein Parteivertreter dazu. Jetzt treten somit FDP, CVP, SP, Grüne, GLP, EVP und BDP gemeinsam für die Vorlage an. Mit im Pro-Komitee sind auch der Bauernverband Aargau sowie verschiedene Umwelt- und Energieverbände wie WWF, Pro Natura, VCS, die AEE Suisse Aargau, sowie mehrere Verbände aus der Baubranche, unter ihnen der Baumeister Verband Aargau. Ja-Plakate hängen bereits verschiedentlich.
11. Wer bekämpft das neue Gesetz?
Schon im Grossen Rat waren die Fronten klar: SVP und mit ihr die in Fraktionsgemeinschaft befindliche EDU lehnten das neue Aargauer Energiegesetz ab. Ebenso deutlich Nein sagt der Hauseigentümerverband Aargau (HEV Aargau), der dafür extra eine Mitgliederbefragung durchführte. Im Ergebnis unterstützten über 80 Prozent das Nein. Ein Nein-Komitee hat sich bisher nicht konstituiert, Nein-Plakate des Hauseigentümerverbandes hängen bereits vielerorts. Dazu kommen eigene Nein-Plakate der SVP.
12. Wie geht es nach der Abstimmung weiter?
Falls die Vorlage abgelehnt wird, gilt das bisherige Gesetz weiter. Die Abstimmungsbefragung des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) könnte aufzeigen, welche Gründe ausschlaggebend waren und wie es weitergehen könnte. Bei einem Ja entscheidet die Regierung über das (zeitnahe) Inkrafttreten.