
Aargauer Eltern sollen behinderte Tochter (3) umgebracht haben – Mutter kämpft vor Bundesgericht um ihre Freiheit
Was genau in jener Nacht vom 6. auf den 7. Mai vorgefallen ist, haben Staatsanwaltschaft und Gerichte zu klären. Fest steht: Ein knapp drei Jahre altes Mädchen mit einer schweren Behinderung kam damals ums Leben. Die Behörden gehen von einem Verbrechen aus.
Darüber wie das Kind zu Tode kam, gibt die Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Untersuchung keine Auskunft. Mediensprecherin Fiona Strebel sagt: «Wir werden dann aber den Abschluss der Untersuchung aktiv kommunizieren.»
Unter Verdacht stehen die Eltern des Kindes. Strebel sagt auf Anfrage:
«Wir führen ein Verfahren wegen Verdachts auf vorsätzliche Tötung eines schwerstbehinderten Kleinkindes gegen die Mutter und den Vater des getöteten Kindes.»
Ein Verfahren läuft auch gegen die Grossmutter des Mädchens. Gegen sie wird wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung ermittelt.
Die Eltern seien geständig, sagt Strebel. Zum weiteren Aussageverhalten der Eltern sowie zum Aussageverhalten der Grossmutter mache die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Strebel sagt:
«Hintergründe und Motiv sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen.»
Der Vater des Mädchens befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Mutter wurde drei Monate nach der Tat, am 10. August 2020, festgenommen. Seit dem 14. August sitzt sie in Untersuchungshaft.
Die drei Beschuldigten seien deshalb erst im August festgenommen worden, weil vorher «umfangreiche Ermittlungen getätigt werden mussten», sagt Strebel.
Die Mutter wehrt sich erfolglos gegen die U-Haft
Bereits im November stellte die 28-Jährige ein erstes Entlassungsgesuch – ohne Erfolg. Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht verlängerte die U-Haft um weitere drei Monate. Dagegen setzte sie sich zur Wehr. Nachdem das Obergericht ihre Beschwerde abgewiesen hatte, wandte sie sich ans Bundesgericht und forderte erneut, sie sei unverzüglich freizulassen.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es bestünden «ernstliche Anhaltspunkte für Fluchtgefahr».
Die Beschuldigte bestreitet, fliehen zu wollen
Damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann, muss einerseits ein dringender Tatverdacht bestehen, andererseits ein besonderer Haftgrund – beispielsweise Fluchtgefahr – vorliegen. Für das Aargauer Obergericht sind diese beiden Voraussetzungen im aktuellen Fall erfüllt.
Die Beschuldigte selbst anerkennt den dringenden Tatverdacht ebenfalls. Hingegen bestreitet sie, bei einer Entlassung fliehen zu wollen. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil hervor.
Bundesgericht: «Es besteht ein erheblicher Fluchtanreiz»
Von einer Fluchtgefahr ist auszugehen, wenn es aufgrund der Umstände wahrscheinlich erscheint, dass eine beschuldigte Person in der Schweiz untertauchen oder sich ins Ausland absetzen könnte. Ein zentrales Kriterium ist dabei die mögliche Strafe: Wem eine lange Zeit hinter Gittern droht, dem wird eher eine Flucht zugetraut. Das Strafgesetzbuch sieht bei vorsätzlicher Tötung mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.
Bei einer Verurteilung müsse die Mutter des Mädchens daher «mit einer empfindlichen Strafe rechnen», wie das Bundesgericht feststellt. «Entsprechend besteht ein erheblicher Fluchtanreiz.»
Die Deutsche hat keine Freunde in der Schweiz
Gegen eine Entlassung aus der Untersuchungshaft spricht nach Ansicht der beiden Richter und der Richterin zudem die geringe Integration der Deutschen, die seit 2015 in der Schweiz lebt. «Freunde in der Schweiz hat sie nicht», heisst es im Urteil. «Ebenso wenig gehört sie hier einem Verein an.» Ausserdem habe sie ihre Arbeitsstelle verloren und sei mittellos.
«Sie hat sich in der Schweiz somit nichts aufgebaut, was sie hier zurückhalten könnte.»
An dieser Einschätzung vermag auch das enge Verhältnis zur Familie – Eltern und Bruder leben ebenfalls in der Schweiz – nichts zu ändern. Im Gegenteil: Das Bundesgericht sieht gar die Gefahr einer gemeinsamen Flucht mit ihrer Mutter nach Deutschland.
Die Grossmutter wurde aus der U-Haft entlassen
Diese wird verdächtigt, bei der Tötung ihrer Enkelin als Gehilfin beteiligt gewesen zu sein. Zeitweise befand sich auch die Grossmutter hinter Gittern, mittlerweile wurde sie aus der Untersuchungshaft entlassen.
Fiona Strebel von der Staatsanwaltschaft sagt, die Grossmutter sei deshalb nicht mehr in Untersuchungshaft, weil das Zwangsmassnahmengericht ihren Antrag auf Haftentlassung gutgeheissen habe.
Bundesgerichtsurteil 1B_17/2021 vom 29. Januar 2021