
Aargauer entscheiden im März über umstrittenes Stipendiengesetz
Der Regierungsrat teilte den Abstimmungstermin im kantonalen Amtsblatt mit. Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge wird dem Volk zum Entscheid vorgelegt, weil der Grosse Rat nach der Schlussabstimmung am 7. November auf Antrag der SP das sogenannte Behördenreferendum beschloss. Das Parlament hiess das geänderte Stipendiengesetz mit 84 zu 48 Stimmen gut.
1200 betroffene Studierende
Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will, dass Studierende, die Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben, einen Drittel der Stipendiensumme von höchstens 16’000 Franken als Kredit beim Staat beziehen müssen. Nach dem Ende der Ausbildung soll das Darlehen innerhalb von zehn Jahren zurückbezahlt werden müssen. Davon betroffen wären 1200 Studierende.
Die Stipendiensumme für diese Personen beträgt derzeit 9 Millionen Franken – davon gälten künftig 3 Millionen als Darlehen. Ein ähnliches Modell kennen die Kantone Bern, Luzern, Thurgau und Uri. Der Aargau wird im Stipendienwesen jedoch fortan den letzten Rang der Kantone belegen. Zunächst war geplant gewesen, dass der Kredit auch verzinst werden muss.
Höhere Kosten bei längerem Studium
Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton nicht 3 Millionen, sondern höchstens 1,5 Millionen Franken pro Jahr sparen könnte, da die Darlehen bewirtschaftet werden müssen. Zudem erwartet der Regierungsrat, dass sich viele Studierende nicht verschulden wollen und einen Teilzeitjob annehmen. Damit würde sich die Dauer des Studiums verlängern.
Als Folge davon müsste der Aargau den Universitäten länger eine Abgeltung zahlen. Verlängert ein Drittel der Studenten und Studentinnen wegen des Verzichts auf ein Darlehen das Studium, so fallen beim Kanton Mehrkosten von 570’000 Franken pro Jahr an.
Auf Bundesebene entscheidet das Volk am 4. März über die No-Billag-Initiative und über den Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung.