
Aargauer Gewerkschaftsbund baut seine Rechtsauskunft aus
Unentgeltliche Rechtsauskunft – den Begriff kennen wir aus Gemeinderatsmitteilungen. Eine solche zu bekommen, ist im Aargau ein Recht. In der Kantonsverfassung (§ 97 Abs. 2) steht: «Der Kanton sorgt für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen.» Die in den Gemeindemitteilungen erwähnten Stellen betreut der Aargauische Anwaltsverband. Dessen Mitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte zu den jeweils genannten Zeiten und Orten ohne Entschädigung – die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Im Bezirk Zofingen werden sie in Aarburg, Oftringen und Zofingen erteilt. Vor Corona musste man mit seinem Anliegen persönlich vorsprechen – Telefonberatung wird nur in der Pandemiezeit durchgeführt.
Was nur wenige Leute wissen: Es gibt auch andere Anbieterinnen und Anbieter des Gratisservices. So die Frauenzentrale oder den Aargauischen Gewerkschaftsbund (AGB). Letzterer hat in diesen Tagen die Dichte seines Angebots ausgebaut und betreibt nun neben jenen in Aarau und Rheinfelden auch eine Auskunftsstelle in Baden. Was ist mit Zofingen? Selina Egger, Leiterin Rechtsauskunftsstellen beim AGB, weist auf die Nähe zu Aarau und auf das telefonische Angebot hin. Dieses ist niederschwellig: Man kann anrufen und sein Problem schildern, ohne Angaben zur Person machen zu müssen. Deshalb kann Egger nichts dazu sagen, ob der Bedarf an Rechtsauskunft im Bezirk Zofingen grösser oder geringer ist als in anderen Regionen. Wichtig ist Egger, dass sich die Rechtsauskunft des AGB nicht auf das Arbeitsrecht beschränkt. «Wir geben auch eine erste rechtliche Einschätzung im Mietrecht oder zu den Themen Trennung und Scheidung ab.» Corona habe bei der Rechtsauskunft vermehrt Fragen zu Kurzarbeit und Home- office ausgelöst wie auch zu Sozialversicherungen. (bkr)