
Aargauer Hilfspaket wird mehr als verdreifacht: Zulieferer und Betriebe mit grossen Ausfällen sollen stärker unterstützt werden
Der Kanton Aargau erweitert sein Hilfspaket für Betriebe, die besonders unter den Massnahmen gegen das Coronavirus leiden. Das gab die Regierung am Donnerstagnachmittag bekannt. «Mit zunehmender Dauer der Coronavirus-Pandemie geraten immer mehr wirtschaftlich gesunde Unternehmen von stark betroffenen Branchen in Schwierigkeiten», schreibt sie in einer Mitteilung. Und weiter: «Es zeigte sich, dass Anpassungen und Erweiterungen des Härtefallprogramms notwendig sind, damit diese Unternehmen die Krise überstehen und ihre Geschäftstätigkeit weiterführen können.»
Zwei Zielgruppen sollen von den Anpassungen besonders profitieren:
Zum einen Unternehmen, die zwar nicht behördlich geschlossen sind, aber trotzdem grosse Ausfälle beklagen. Gemeint sind vor allem Betriebe aus der Reise-, der Event- und der Schaustellerbranche. Betriebe mit mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang können neu Fixkostenbeiträge anmelden. Ihnen übernimmt der Kanton die Fixkosten wie Miete, Strom oder Versicherungen, analog wie er es bereits bei geschlossenen Betrieben tut.
Und zum anderen können neu auch Zulieferer und Dienstleister von geschlossenen Betrieben Fixkostenbeiträge beantragen. Gemeint sind hauptsächlich Getränke- und Lebensmittellieferanten sowie Putzinstitute. Macht ein Betrieb mindestens 25 Prozent des Umsatzes mit einem nun geschlossenen Betrieb, bekommt auch dieser Betrieb neu Fixkostenbeiträge. Allerdings nur für denjenigen Umsatz, den er effektiv mit geschlossenen Betrieben machen würde.
Für acht Monate soll es diese Gelder in einem ersten Schritt geben (und für die Zulieferer solange, wie der zugelieferte Betrieb geschlossen ist). Eine allfällige Verlängerung, je nach Entwicklung der Pandemie, wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Die Gelder sind bei 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes beziehungsweise 750’000 Franken pro Unternehmen gedeckelt.
Gesamtkosten erhöhen sich massiv, das meiste bezahlt der Bund
Durch diese neuen Massnahmen sowie die zunehmende Dauer der Pandemie erhöhen sich die Kosten massiv. Anfang Jahr hat der Grosse Rat bereits einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken an Corona-Hilfsgeldern gutgeheissen. Nun beantragt die Regierung beim Grossen Rat, den Betrag um 325 Millionen Franken aufzustocken. Insgesamt 450 Millionen Franken stünden damit an Hilfsgeldern bereit.
Allerdings: Einen grossen Teil davon würde der Bund übernehmen. Stand jetzt geht der Kanton davon aus, dass der bereits bewilligte Nachtragskredit von 111 Millionen Franken ausreichen und kein weiterer Nachtragskredit nötig wird.
Der Kanton verfüge über gute Voraussetzungen, um die finanziellen Folgen der Pandemie stemmen zu können, schreibt die Regierung. Zum einen dank des hohen Überschusses in der Jahresrechnung 2020. Zum anderen dank der sechsfachen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. 212 Millionen Franken spülen alleine dadurch in die Kantonskasse.
Als nächstes werden zwei Grossrats-Kommissionen über die Botschaft beraten. Die Regierung beantragt, dass die Finanzkommission den Zusatzkredit vorzeitig freigeben kann. So könnten die Änderungen bereits am 23. März in Kraft treten. Und spätestens Ende März sollen die Betriebe, die neu profitieren würden, Gesuche einreichen können. Der Grosse Rat würde die Botschaft dann nachträglich beraten.
Die verschiedenen Massnahmen können grundsätzlich kombiniert werden, soweit die Anspruchsvoraussetzungen pro Massnahme erfüllt sind und der Maximalbetrag pro Unternehmen noch nicht erreicht ist. Behördlich geschlossene Betriebe erhalten zudem automatisch eine neue Zahlung bis zum 21. März. Sie müssen kein neues Gesuch stellen.
Der Kanton hat bisher rund 28,5 Millionen Franken nicht rückzahlbare Beiträge ausbezahlt sowie rund neun Millionen Franken Kreditausfallgarantien gesprochen.
Übersicht über die verschiedenen Hilfsprogramme
Bisher: Härtefallgelder für grosse Betriebe (mindestens 200’000 Jahresumsatz)
Nicht rückzahlbarer Beitrag (maximal 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 750’000 Franken) und/oder eine Kreditausfallgarantie (maximal 25 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 10 Millionen Franken)
Bisher: Härtefallgelder für kleine Betriebe (bis 200’000 Jahresumsatz)
Nicht rückzahlbare Beiträge (maximal 10 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 20’000 Franken)
Neu: Fixkostenbeitrag für Betriebe mit hohem Umsatzausfall (mindestens 40 Prozent)
Nicht rückzahlbarer Fixkostenbeitrag für maximal acht Monate (maximal 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 750’000 Franken). Der Beitrag berechnet sich nach dem branchenüblichen Fixkostenansatz.
Bisher: Fixkostenbeitrag für geschlossene Betriebe
Nicht rückzahlbarer Fixkostenbeitrag für die Dauer der Schliessung (maximal 50’000 Franken im Monat, insgesamt maximal 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 750’000 Franken). Der Beitrag berechnet sich nach dem branchenüblichen Fixkostenansatz.
Neu: Fixkostenbeitrag für Zulieferer und Dienstleister von geschlossenen Betrieben (mindestens 25 Prozent des Umsatzes muss mit geschlossenen Betrieben gemacht werden)
Nicht rückzahlbarer Fixkostenbeitrag für die Dauer der Schliessung des zugelieferten Betriebs (maximal 50’000 Franken im Monat, insgesamt maximal 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 750’000 Franken). Der Beitrag berechnet sich nach dem branchenüblichen Fixkostenansatz, bezieht sich aber nur auf den Teil des Umsatzes, der effektiv auch mit den geschlossenen Betrieben gemacht würde.