
Aargauer Parlament kürzt Kantonsbeitrag an Prämienverbilligung
Zusammen mit dem Beitrag von mutmasslich 227 Millionen Franken des Bundes stehen im Aargau 2019 insgesamt 323 Millionen Franken zur Verfügung. Von dieser Summe werden 159 Millionen Franken für Sozialhilfebezüger und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) verwendet.
Für die individuelle Prämienverbilligung stehen 164 Millionen Franken zur Verfügung. Rund 135’000 Personen können von einer Prämienverbilligung profitieren.
Der Grosse Rat legte mit 83 zu 50 Stimmen den Kantonsbeitrag auf 96 Millionen Franken fest. Der Regierungsrat wollte einen Beitrag von 106 Millionen Franken. Eine Erhöhung der Summe fand keine Mehrheit. Das Parlament hiess das Dekret zur Prämienverbilligung letztlich mit 88 zu 43 Stimmen gut.
Bürgerliche für Kürzung
FDP und CVP unterstützten die von der Gesundheitskommission beantragte Kürzung um 10 Millionen Franken. Die Verbilligung werde bedarfsgerecht ausgerichtet, hiess es. Die FDP will nach eigenen Angaben nicht, dass mehr Personen eine Verbilligung erhalten.
Der Sprecher der SVP wies darauf hin, dass in diesem Jahr wohl rund 24 Millionen Franken nicht ausbezahlt werde. Niemandem werde Geld weggenommen. Es solle nicht mehr Geld ins Gesundheitswesen gepumpt werden. Der reduzierte Kantonsbeitrag sei ein Beitrag zur Sanierung der Staatskasse.
Linke gegen Kürzung
Immer weniger Leute könnten die Prämien bezahlen und rutschten daher in die Sozialhilfe ab, sagte ein SP-Sprecher. Der Aargau müsse die Vorgaben des Bundes erfüllen und den Kantonsbeitrag auf 121 Millionen Franken festsetzen. Die SP kritisierte, der Aargau betreibe eine finanzpolitisch motivierte Sozialpolitik. Die Finanz-, Gesundheit- und Sozialpolitik müssten jedoch getrennt betrachtet werden.
Es gehe darum, eine sozialpolitische Aufgabe zu lösen und nicht einen finanzpolitischen Entscheid zu fällen, machten auch die Grünen geltend. Die Grünliberalen bemängelten den zu tiefen Kantonsbeitrag und sprachen von einem «sozialpolitischen Unfug».
Roth ist gegen Kürzung
Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) sagte, die Prämienverbilligung sei eine zentrale Frage mit grosser Tragweite für die Bürger des unteren Mittelstandes. Bei einer Kürzung stehe weniger Geld für Personen des unteren Mittelstandes zur Verfügung. Für Sozialhilfe- und EL-Bezüger werde sich jedoch nichts ändern.
Der Kantonsbeitrag müsste aus sozialpolitischen Gründen eigentlich erhöht werden, hielt Roth fest. Dies sei jedoch wegen der Finanzlage des Kantons nicht möglich.
Der Kantonsbeitrag im kommenden Jahr beträgt 103 Millionen Franken. Zusammen mit dem Bundesbeitrag stehen 2018 insgesamt 315,7 Millionen Franken zur Verfügung. Im laufenden Jahr erhalten rund 150’000 Personen eine Prämienverbilligung.