
Aargauer Regierung begrüsst Testpflicht für Reiserückkehrer, findet die Vorschläge des Bundesrats aber «zu umständlich»
Die Herbstferien stehen schon bald vor der Tür und damit stellt sich die Frage, wie die Schweiz mit nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen umgehen soll. Die Sommerferien haben gezeigt, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland mit dem Coronavirus angesteckt haben. Das soll sich im Herbst nicht wiederholen.
Der Bundesrat will deshalb ein wirksames Einreiseregime etablieren, um Personen, die sich angesteckt haben, rasch zu identifizieren und isolieren. Letzte Woche hat er zwei Vorschläge bei den Kantonen in Konsultation geschickt.
- Die Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen. Wer in die Schweiz einreist – egal ob per Flugzeug, Auto, Zug, Bus, Velo oder zu Fuss – soll ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer Test verlangt werden. Die Kosten für die Tests sollen von den Reiserückkehrern bezahlt werden.
- Bei Variante 2 müssten Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bei der Einreise ebenfalls ein negatives Testresultat vorweisen. Anstelle eines zweiten Tests müssten sie nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Diese Quarantäne könnten sie frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben.
Der Aargauer Regierungsrat begrüsst neue Massnahmen im internationalen Personenverkehr, wie er in seiner Stellungnahme schreibt. Allerdings hält er beide Varianten als «zu umständlich in der Umsetzung». Er schlägt vor, die Vorgaben darauf zu beschränken, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise einfach ein negatives Testergebnis vorweisen müssen.
Zu kompliziert, umständlich und ressourcenintensiv
Dass alle Reiserückkehrer einen zusätzlichen zweiten Test in der Schweiz machen müssen, hält der Regierungsrat für «sehr kompliziert und ressourcenintensiv».
Die Quarantäne-Lösung wiederum sei «in der Umsetzung zu umständlich», so der Regierungsrat. Zudem könnte sie nach den Herbstferien «zu zahlreichen Quarantänesituationen führen, die einen geordneten Schulbetrieb stark erschweren». Dazu komme, dass während der Zeit der Quarantäne kein Lohnanspruch bestehe.
Regierung verlangt digitale Einreisedaten
Müsste sich der Regierungsrat für eine der beiden Varianten entscheiden, spricht er sich für jene mit den zwei Tests für Einreisende aus.
Auch die vorgesehenen Kontrollen erscheinen dem Regierungsrat zu aufwendig, zu beschwerlich und zu ressourcenintensiv. Er verlangt vom Bund, dass die Daten der Einreisenden dem Kanton «zwingend in digitaler Form auf einer Plattform zur Verfügung gestellt werden». Der Prozess sowie die Plattform müsse zwei Wochen vor Inkrafttreten der rechtlichen Anpassungen umgesetzt und implementiert sein.