
Aargauer Regierung beschliesst baldige Aufhebung der kantonalen Notlage
Per 19. Juni 2020 wird die seit der Coronavirus-Pandemie ausgerufene kantonale Notlage beendet. Dies teilt die Staatskanzlei des Kanton Aargau in einer am Mittwoch verschickten Medienmitteilung mit. Den Entscheid fällte der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung. Mit dem Zeitpunkt passt man sich an den Bundesrat an, der an diesem Tag auch auf nationaler Ebene die „ausserordentliche Lage“ aufheben wird. Mit dem Entscheid reagiert der Regierungsrat auf die positive Entwicklung bei den Zahlen der Neuinfektionen. Diese haben sich in den letzten Wochen auch im Kanton Aargau auf tiefem Niveau stabilisiert.
Auf nationaler Ebene wird ab diesem Datum die „besondere Lage“ gelten. Trotz der geplanten Aufhebung der seit 16. März geltenden Notlage weist Landammann Markus Dieth darauf hin, dass nach wie vor geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) weiterhin diszipliniert beachtet werden müssen. Ebenfalls relevant sei die konsequente Nachverfolgung enger Personenkontakte mittels Contact Tracing.
Am Mittwoch, 17. Juni wird der Regierungsrat im Rahmen einer Medienkonferenz ein erstes Zwischenfazit zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Kanton Aargau ziehen. Gleichzeitig ist ein Ausblick auf die nächsten Monate geplant.
Auf kantonaler Ebene gibt es drei Eskalationsstufen gemäss Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz: Normale Lage, Grossereignis und Notlage. Der Regierungsrat kehrt mit der Aufhebung der Notlage direkt zurück zur normalen Lage, die Kategorie „Grossereignis“ ist für Katastrophenfälle wie zum Beispiel massive Überschwemmungen vorgesehen.
In der Notlage während der Coronakrise hatte der Regierungsrat die gesetzliche Befugnis, „alle für die Hilfeleistung erforderlichen materiellen Mittel einzusetzen sowie die finanziellen Mittel für dringende Massnahmen zur Hilfeleistung bereitzustellen“. Wie im Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz vorgesehen, gab die Regierung dazu Budgetmittel und Verpflichtungskredite vorzeitig frei und regelte vieles durch Verordnung.
Beispiele dafür waren das kantonale Hilfspaket für Unternehmen oder die Verordnung von Anfang April, die es Spitälern verbot, geplante Operationen durchzuführen. Mit der Aufhebung der Notlage entfällt diese gesetzliche Basis, der Regierungsrat kann also ab dem 19. Juni keine neuen Sonderverordnungen mehr erlassen. Bis zur Aufhebung klärt der Rechtsdienst laut Regierungssprecher Peter Buri ab, „wie mit den bestehenden Sonderverordnungen weiter verfahren wird“.
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