Aargauer Regierung ist gegen Volksinitiative für Millionärssteuer

Der vorgeschlagene Vermögenssteuertarif würde die Attraktivität des Kantons als Wohnort für Vermögende massiv beeinträchtigen, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag an den Grossen Rat. Es gebe Risiken, dass die Volksinitiative längerfristig eine kontraproduktive Wirkung habe.

Die JUSO reichten die Volksinitiative «Millionärssteuer – Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau» mit 3061 Unterschriften im Juni 2016 ein. Das Begehren zielt darauf ab, das kantonale Steuergesetz zu ändern. Der Steuersatz soll mindestens ein Promille für Vermögen von 200’000 Franken betragen und bis auf 4,5 Promille für Vermögen von mehr als 1,9 Millionen angehoben werden.

Mehreinnahmen von 160 Millionen

Bei einem steuerbaren Vermögen von 2 Millionen Franken würde die derzeitige Steuer von 3680 auf 5801 Franken und bei 10 Millionen Franken von 20’480 auf 41’801 Franken steigen. Gemäss Berechnungen des Kantons hätte die höhere Vermögenssteuer 2016 dem Kanton 82 Millionen und den Gemeinden 79 Millionen Franken mehr in die Kassen gespült.

Im Kanton Aargau besteht derzeit bei der Vermögenssteuer ein Freibetrag von 100’000 Franken für Einzelpersonen und 200’000 Franken für Paare. Zwei Drittel der Bevölkerung bezahlen keine Vermögenssteuer.

Im Vergleich zu den Nachbarkantonen weist der Aargau gemäss Regierungsrat bei kleinen steuerbaren Vermögen eine unterdurchschnittliche Belastung auf. Der gemäss der Volksinitiative vorgesehene Tarif würde steuerbare Vermögen von mehr als 475’000 Franken um bis zu 114 Prozent stärker belasten.

Die Besteuerung von kleineren Vermögen würde um bis zu 15 Prozent sinken. Mit diesem Tarif würde der Aargau gemäss Regierungsrat die hohen Vermögen im Vergleich zu den Nachbarkantonen mit Abstand am stärksten besteuern. Gegenüber den Kantonen Luzern, Solothurn und Zug wäre die Belastung sogar drei bis vier Mal höher.

Vermögende könnten wegziehen

Obwohl der Regierungsrat die linke Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ablehnt, machte er sich Gedanken zu den möglichen Zusatzeinnahmen. Der Aargau befinde sich in einer finanziell sehr schwierigen Phase. Eine Erhöhung der Vermögenssteuer um 82 Millionen erscheine in diesem Zusammenhang als ein substanzieller Beitrag an die Haushaltssanierung, hält der Regierungsrat fest.

Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass gute Steuerzahlende abwandern würden. Der Regierungsrat erinnert daran, dass die Revision des Steuergesetzes 2012 den Mittelstand entlastet habe. Die steuerliche Attraktivität des Aargaus sei verbessert worden. Es bestehe die reelle Chance, das vermögende Steuerzahlende in den Kanton ziehen würde.

Seit 2012 hätten sich die Steuereinnahmen der natürlichen Personen nach oben entwickelt. «Mit der Verschärfung der Vermögenssteuer wird diese Stossrichtung der letzten Reform untergraben», schreibt der Regierungsrat weiter: «Es ist sogar zu befürchten, dass vermögende Steuerzahlende wegziehen und die Steuererträge mit den Jahren erodieren.»