Aargauer Regierung kritisiert mehrere Bestimmungen im geplanten Covid-19-Gesetz

Der Bundesrat will mit einem Covid-19-Gesetz dem Parlament ein dringliches und befristetes Bundesgesetz für die notrechtlich erlassenen Massnahmen beantragen, die gegen die Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind. Damit will er ein bisheriges Massnahmenpaket gesetzlich abstützen. Die Vorlage war bis Freitag in einer ultrakurzen Vernehmlassung, zu der sich auch die Kantone äussern konnten.

 

Die Aargauer Regierung hat die kurze Frist genutzt. Sie schickt voraus, der Miteinbezug der Kantone sei in allen Regelungsbereichen des Gesetzes, die kantonale Zuständigkeiten betreffen, zu stärken. Sie schreibt, es sei «unzureichend, dass eine Anhörung der Kantone lediglich in Bezug auf die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vorgesehen ist. Es muss ein allgemeiner Grundsatz sein.»

 

Eine adäquate Mitwirkung der Kantone sei «mit angemessenen Fristen für schriftliche Rückmeldungen zu gewährleisten», verlangt sie deshalb. Es würde den Anforderungen an Anhörungen unter der besonderen Lage «nicht entsprechen, wenn die Kantone vor fertig ausgearbeitete Entscheide gestellt werden», mahnt die Kantonsregierung. Sie verlangt, die Kantone rechtzeitig mit einzubeziehen.

Auch alltägliche Arzneimittel können plötzlich knapp werden

Mit dem Bundesrat sehr einverstanden ist die Regierung damit, dass die Ausfuhr wichtiger medizinischer Güter wie Schutzausrüstung, Medizinprodukte (etwa Beatmungsgeräte) und definierte Arzneimittel jederzeit eingeschränkt werden kann. Neben üblichen Lieferengpässen könne nämlich eine plötzliche Nachfrage zur Knappheit alltäglicher Arzneimittel führen. So war etwa das gängige, für Vollnarkosen verwendete Anästhetika Propofol wegen erhöhten Einsatzes auf der Intensivstation für beatmete Covid-19-Patienten nur schwer erhältlich.

Nichts wissen will die Aargauer Regierung von einer Kompetenz des Bundes, Heilmittel und Schutzausrüstungen bei Bedarf einzuziehen. Sie schreibt: «Falls ein Kanton besonders betroffen ist, leisten die anderen Kantone selbstverständlich Unterstützung.» Dies habe bisher auch gut funktioniert. Die Regierung mahnt, diese Bestimmung könnte gar Kantone dazu verleiten, selber keinen genügenden Vorrat mehr anzulegen.

Eine andere Haltung hat «Aarau» auch beim Thema Sicherstellung der nötigen Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung. Die Beurteilung der angemessenen Einschränkungen medizinischen Tuns sollte den Kantonen obliegen, fordert sie. Für weitergehende direkte Einschränkungen durch den Bund müsste dieser wieder die ausserordentliche Lage erklären. Wenn er eingreife, und dies zu Ertragsausfällen oder Zusatzkosten führe, müsse er sich «in angemessener Höhe an den Entschädigungszahlungen beteiligen».