Aargauer Regierungsrat will Sozialhilfe nicht umkrempeln

Die Berechnung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Wohngelegenheit in Abhängigkeit der getätigten Anzahl Steuerjahre beziehungsweise Anzahl AHV-Beitragsjahre würde «zu einer grundsätzlichen Änderung des heute geltenden Systems führen und wäre schweizweit einmalig», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das vom Grossen Rat beschlossene Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) Verschärfungen bringen werden. Das Gesetz werde ab Anfang 2018 gelten. Es legt die Basis, dass bei Missachtung von Auflagen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen werden kann.

Damit verfügen die Behörden gemäss Regierungsrat über ein Instrumentarium, das es erlaubt, unkooperatives oder gar missbräuchliches Verhalten wirksam zu bekämpfen. Auch die Regelung zum automatischen Datenaustausch zwischen den Gemeinden helfe mit, Missbräuche zu verhindern.

Sozialhilfekosten senken

Alle diese Massnahmen hätten zum Ziel, ungerechtfertigte Bedarfsleistungen zulasten der öffentlichen Sozialhilfe künftig zu unterbinden und damit die Sozialhilfekosten zu senken. Auch seien die Ansätze beim Grundbedarf bei allen Personengruppen, insbesondere bei grossen Familien und jungen Erwachsenen, gesenkt worden.

Der Regierungsrat will daher zuerst die Erfahrungen mit dem revidierten Sozialhilfe- und Präventionsgesetz abwarten, bevor neue Bestimmungen ausgearbeitet werden sollen. Man sei sich des Kostenwachstums in der Sozialhilfe jedoch bewusst.

Zwischen 2005 und 2015 seien die Kosten im Kanton Aargau um 15,4 Prozent angestiegen. Die Sozialhilfeausgaben betrugen 2015 insgesamt 93,7 Millionen Franken. Das entsprach 143 Franken pro Einwohner. Der schweizerische Durchschnitt lag bei 314 Franken.

Sozialen Frieden bewahren

Grossräte der SVP, FDP und CVP begründeten ihre Forderung damit, dass die Ausgaben für die Sozialhilfe ständig anstiegen. Ab 2018 müssten die Gemeinden die Kosten vollumfänglich bezahlen, da sich der Kanton als Folge der neuen Aufgabenteilung aus der Verantwortung nehme.

Nicht nur die Gemeinden würden vermehrt unter Druck geraten, sondern auch das System der Sozialhilfe, also die Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), heisst es in der Begründung der Motion.

Der soziale Friede sei gefährdet. Für die Bevölkerung sei es unverständlich, warum Personen, die teilweise keinen einzigen Tag gearbeitet hätten, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten würden.